Konzession Alarmübertragungsanlage für Brandmeldeanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-020-32K
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-erft-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzession Alarmübertragungsanlage für Brandmeldeanlagen
Vergabe von Konzessionsleistungen über 10 Jahre für die Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb einer
Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im Rhein-Erft-Kreis.
Rhein-Erft-Kreis Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim
Vergabe einer Konzession über die Dauer von 10 Jahren für die Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb einer
Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im Rhein-Erft-Kreis, vorgesehener Vertragsbeginn: 1.10.2023
Umfang zur Zeit ca. 627 Übertragungseinheiten (ÜE) beim Teilnehmer.
- Kriterium: Kostenkriterium - Name: Angebotskosten für die Teilnehmeraufschaltung / Gewichtung: 75
- Kriterium: Kostenkriterium - Name: Kostenanteil (Konzessionsabgabe) an den Auftraggeber / Gewichtung: 25
Zu II.2.5: Gesamtleistungspunkte:1.000. Das niedrigste Angebot zu den Kosten der Teilnehmeraufschaltung erhält 75% mit der max. Punktzahl von 750 Punkten. Das höchste Angebot zum Kostenanteil (Konzessionsabgabe) an den Auftraggeber erhält 25% mit der max. Punktzahl von 250 Punkten. Angebote mit abweichenden Geboten erhalten jeweils einen Punktabzug entsprechend der Abweichung zum Bestbieter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister:
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig
ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister
eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser unabhängig vom Datum
der Erstellung die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote
wiedergibt.
Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist
eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die
vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
1. Eigenerklärung zum Bestehen/Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit muss der Konzessionsnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit
folgenden Mindestsummen je Schadensfall unabhängig vom Versicherungsjahr verfügen:Personenschäden ja Person: 10.000.000,00 EUR, Sachschäden: 3.000.000,00 EUR, Vermögensschäden:
3.000.000,00 EUR. Sollten die o. g. Mindestsummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Teilnahmeantrages noch nicht vorliegen, hat der Bewerber zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestsummen bestehen wird. Vor Vertragsabschluss hat der Bewerber auf Anforderung des Konzessionsgebers einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
2. Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und
den Bestimmungen zur Beschäftigung Schwerbehinderter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
3. Erklärung, dass die Beteiligung am Konzessionsverfahren in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis
eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
4. Erklärung, dass der/die Bewerber sich nicht in Liquidation befindet/befinden.
5. Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist.
Die o.a. Erklärungen sind in der Anlage "Eigenerklärung zum Nachweis der Eignung und Leistungsfähigkeit" abzugeben.
6. Eigenerklärung für Ausschlussgründe gemäß Formular 521EU
7. ggf. Bietergemeinschaftserklärung (531 EU)
8. ggf. Erklärung Unteraufträge (nach § 36 VgV) / Eignungsleihe (nach § 47 VgV) - Angaben zur beabsichtigten Inanspruchnahme und Verpflichtungserklärung, (532 EU/533 EU).
Vor Zuschlagserteilung sind auf Anforderung folgende Nachweise vom Bestbieter beizubringen:
- Nachweise über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung durch Bescheinigung der zuständigen Behörden (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft)
des betreffenden Mitgliedsstaates, die nicht älter als drei Monate -Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist - sind; z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse oder gleichwertiges
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern durch Bescheinigung der zuständigen Behörden (Finanzamt oder Steueramt der Gemeinde) des betreffenden Mitgliedsstaates, die
nicht älter als drei Monate - Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist - sind; z.B. Nachweis in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder des Steueramtes der Gemeinde oder Gleichwertiges.
Bewertungskriterien:
Weiterhin sind folgende Angaben zu machen, die z.T. in die Bewertung der Eignung einfließen:
Darstellung des Umsatzes des Unternehmens/Bewerbers, bezogen auf:
a. den Gesamtumsatz des Unternehmens/Bewerbers (keine Wertungspunkte)
b. den Umsatz für die Leistungen, die ausschließlich auf AÜA für Brandmeldungen oder vergleichbare AÜA -für Bietergemeinschaften haben die Umsatzangaben für jedes Mitglied der BG getrennt bezogen- auf die letzten drei Geschäftsjahre (2018-2020) zu nennen. Gleiches gilt im Fall der Eignungsleihe. Zum Nachweis der wirtschaftlichen Qualifikation muss der Mindestumsatz p.a. größer 0,1 Mio. EUR sein.
Bietergemeinschaften haben die Umsatzangabe für jedes Mitglied der BG getrennt zu benennen. Gleiches gilt für die Eigungsleihe.
Erläuterung der Bewertung: Jahresumsatz für Leistungen, die ausschließlich auf AÜA bezogen sind, der Jahre 2019 - 2021:
Jahresumsatz grösser als 0,8 Mio. = 100 Punkte;
Jahresumsatz grösser als 0,7 Mio. und kleiner/gleich 0,8 Mio. = 75 Punkte;
Jahresumsatz grösser als 0,5 Mio. und kleiner/gleich 0,7 Mio. = 50 Punkte; Jahresumsatz grösser als 0,1 Mio. und kleiner/gleich 0,5 Mio. = 25 Punkte;
Es wird ein Mindestumsatz pro Jahr, der sich ausschließlich auf AÜA für Brandmeldungen oder vergleichbare AÜA bezieht, von größer als 0,1 Mio. EUR gefordert.
Jahresumsatz kleiner/gleich 0,1 Mio. = keine Qualifikation und damit keine weitere Berücksichtigung im Verfahren
1. Mindestens zwei Referenzen als Eigenerklärung über die Einrichtung und den Betrieb von Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldungen mit mind. 200 Übertragungseinheiten oder von gleichwertigen
Anlagen für Gefahrenmeldungen mit Melderübertragung in der gleichen Größenordnung mit mindestens 200 Übertragungseinheiten/Melder und dem Betrieb einer Alarmempfangsstelle (AES) gemäß den Kriterien nach DIN EN 50518, die verantwortlich abgewickelt worden sind oder noch andauern. Es werden Referenzen aus den letzten fünf Jahren (Zeitraum: 2018 - 2022) anerkannt. Bei den o.a. Projektreferenzen sind der Name des Auftraggebers/Konzessionsgebers, dessen Kontaktdaten einschließlich Telefonnummer, Anlagenvolumen, Anzahl der ÜE, Abwicklungszeitraum, Kurzbeschreibung der Maßnahme sowie - falls der Auftrag nicht vollständig eigenständig abgewickelt wurde - der Anteil des Auftrages, der von Nachunternehmen erfüllt wurde anzugeben (Erklärung gemäß Formblatt oder eigene Erklärung)
2. Eigenerklärung über die Zertifizierung des Bewerbers/Bieters für die Einrichtung und den Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen gemäß DIN 14675 mit Angabe der Zertifikatsnummer und
entsprechendem Nachweis
3. Erklärung, dass die VdS Richtlinien, insbesondere VdS 2466 beachtet werden.
4. Bestätigung, dass dem eingesetzten Personal die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt ist und alle zu benennenden Ansprechpartner (s.u.: Projektleiter und Stellvertreter) sowie die zur Vertragserfüllung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen.
5. Angabe über die Anzahl des zur Verfügung stehenden qualifizierten Fachpersonals für die sichere Erfüllung der geforderten Leistungen (Der Bieter muss außerhalb seiner Clearingstelle mindestens 10 qualifizierte
Fachpersonen für die Ausführung der geforderten Leistungen dauerhaft zur Verfügung haben).
6. Bestätigung, dass der Bieter für Arbeiten in den technischen Betriebsräumen der Leitstelle, mit Zugang zu den technischen Systemen der Leitstelle, nur qualifiziertes Personal einsetzen wird, und dass dieses Personal gemäß dem Standard eines Sicherheitsüberprüfungsgesetzes mit der Stufe Ü2 oder gleichwertig, geprüft und als zuverlässig anerkannt ist.
7. Betrieb einer Alarmempfangsstelle/Hauptclearingstelle gemäß den Kriterien nach DIN EN 50518 mit Zertifizierung mit Angabe der Zertifikatsnummer und entsprechendem Nachweis.
Die o.a. Erklärungen sind in der Anlage "Eigenerklärung zum Nachweis der Eignung und Leistungsfähigkeit" abzugeben. Für die Referenzen ist auch eine gesonderte Aufstellung zugelassen.
8. Angabe über die Qualifikation, Ausbildung und Personalprofil der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung. Das Projektpersonal muss eine erkennbare berufliche oder schulische Qualifikation für die Erfüllung der geforderten Leistungen besitzen.
9. Angabe über die laufende Qualifizierung des Projektpersonals innerhalb der Vertragslaufzeit. Es ist ein erkennbares Qualifizierungsverfahren mit Aus- und Fortbildung für die Erfüllung der geforderten Leistungen darzustellen.
Bewertungskriterien
1. Bewertung der o. g. Projektreferenzen über die Einrichtung und den Betrieb von Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldungen oder gleichwertige Alarmübertragungsanlagen für Gefahrenmeldungen.
2. Anzahl der durchschnittlichen jährlichen vollzeitverrechneten Beschäftigten in dem Fachbereich Sicherheitstechnik und Brandmeldetechnik (Gefahrenmeldetechnik) der letzten drei Jahre.
3. Angabe des für die Ausführung des Auftrages verantwortlichen Personals mit Angabe von Namen und beruflicher Qualifikation, getrennt nach Projektleitung und stellvertretender Projektleitung.
4. Erläuterung, wie die Qualifizierung des Projektpersonals über die Vertragslaufzeit sichergestellt werden soll.
1. Es sind mindestens zwei Referenzen gemäß der o.g. Anforderungen vorzulegen. Noch andauernde Projekte müssen spätestens im 2022 begonnen worden sein.
2. Mindestanzahl der vollzeitverrechneten Beschäftigten, die ausschließlich im Tätigkeitsbereich der angebotenen AÜA Anlagentechnik eingesetzt werden: 10
3. Unter Beachtung der Sicherheitsanforderungen ist eine Mindest-Qualifikation der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung (geringe Qualifikation) hinsichtlich der Ausbildung und der beruflichen
Qualifikation des Fachpersonals erforderlich. Es wird erwartet, dass die genannten Personen auch tatsächlich nach Abschluss des Konzessionsvertrages eingesetzt werden. Sollte dies nicht möglich sein oder die Projektleitung und/oder die stellvertretende Projektleitung wechseln, wird erwartet, dass die jeweiligen Nachfolger eine vergleichbare Qualifikation aufweisen.
4. Es ist ein Mindest-Qualifizierungsstandard (das dargestellte Qualifizierungsverfahren ist ausreichend geeignet) des Projektpersonals über die Vertragslaufzeit erforderlich.
Erläuterung zur Bewertung:
Anzahl der vollzeitverrechneten Beschäftigten, die ausschließlich im Tätigkeitsbereich der angebotenen AÜA Anlagentechnik eingesetzt werden:
weniger als 10 Mitarbeiter = keine Qualifikation und damit keine weitere Berücksichtigung im Verfahren.
Über 10 Mitarbeiter = je Mitarbeiter einen Punkt, max. 80 Punkte.
Sollte die geforderte Mindestanzahl der Mitarbeiter nicht erreicht werden, wird der Bewerber beim weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Personalprofil der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung (getrennte Wertung)
Hohe Qualifikation (= Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einer technischen Fachrichtung mit Bezug zu der ausgeschriebenen Leistung, z. B. Elektrotechnik, ITK- Technik oder gleichwertig) =50 Punkte
Durchschnittliche Qualifikation (= Meisterbrief in einer technischen Fachrichtung mit Bezug zu der ausgeschriebenen Leistung) 25 Punkte
Geringe Qualifikation (Facharbeiter in einem Beruf mit Bezug zu der ausgeschriebenen Leistung) = 10 Punkte
Qualifikation für dieses Projekt nicht erkennbar = keine Qualifikation und damit keine weitere Berücksichtigung im Verfahren.
Unter Beachtung der Sicherheitsanforderungen ist eine Mindest-Qualifikation der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung als hinsichtlich der Ausbildung und der beruflichen Qualifikation des
Fachpersonals erforderlich. Sollte die geforderte Mindest-Qualifikation nicht erreicht werden, wird der Bewerber beim weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Qualifizierung des Projektpersonals über die Vertragslaufzeit:
Qualifizierungsverfahren ist gut geeignet = 100 Punkte
Qualifizierungsverfahren ist ausreichend geeignet = 50 Punkte
Qualifizierungsverfahren scheint nicht geeignet = keine Qualifikation und damit keine weitere Berücksichtigung im Verfahren.
Auch hier ist ein Mindest-Qualifizierungsstandard erforderlich. Sollte der geforderte Mindest-Qualifizierungsstandard nicht erreicht werden, wird der Bewerber beim weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
1. und 2. Referenz, Bewertung erfolgt separat für jede Referenz:
Vollständigkeit der zwei Referenzen (Name, Anschrift, Tel. Ansprechpartner, Auftragswert, Volumen, Abwicklungszeit, Kurzbeschreibung) jeweils 10 Punkte
Sollte die geforderte Mindestanzahl der Referenzen nicht erreicht werden, wird der Bewerber beim weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen,
dem Konzessionsvertrag, dem Ergebnis des Angebotes und eventueller Verhandlungen.
Vertragsausführungsbedingungen:
1. Dem eingesetzten Personal muss die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt sein und
alle benannten Ansprechpartner sowie die zur Vertragserfüllung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
beherrschen die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift,
2. der Konzessionsnehmer setzt für Arbeiten in den technischen Betriebsräumen der Leitstelle und den Zugang
zu den technischen Systemen der Leitstelle nur qualifiziertes Personal ein, und dieses Personal nach einem
Sicherheitsstandard z.B. Sicherheitsprüfgesetz eines Landes geprüft und als zuverlässig anerkannt ist.
3. Es ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Form einer unbefristeten Bankbürgschaft in Höhe von 100.000
Euro mit Vertragsabschluss vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle verfährt nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Konzessionsvergabeverordnung ( KonzVgV). Der Ablauf des Verfahrens richtet sich, da
der Konzessionsgeber das Verfahren nach § 12 KonzVgV frei ausgestalten darf, nach den Vorschriften der Vergabeverordnung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb im Sinne des § 17 VgV. Das Vergabeverfahren wird als mehrstufiges (max. zwei Verhandlungsrunden) Verfahren durchgeführt. Die Auswahl des Bieters und dessen Beauftragung erfolgt in einem Verfahren, das an die Regelungen der VgV angelehnt ist, soweit für Einzelaspekte keine von diesen Regeln abweichenden Vorgaben festgelegt werden. In der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) werden die vier am besten geeigneten Bewerber ermittelt, die am weiteren Verfahren beteiligt werden. Die Bewertung erfolgt über die ermittelte Punktzahl zum Teilnahmewettbewerb. Eine Mindestpunktzahl von 200 Wertungspunkten muss erreicht werden.
In der zweiten Stufe (Verhandlungsverfahren) werden die vier o. g. Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebotes aufgefordert. Nach Prüfung der Angebote können die vier Bieter zur Verhandlung über ihr Angebot
eingeladen werden. Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung zumindest teilweise auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen will (Eignungsleihe nach § 47 VgV), haben der Bewerber und das/
die andere(n) Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung getrennt zu erklären. Sollten aufgrund der Erstangebote nach Auffassung des Auftraggebers keine Verhandlungen erforderlich sein, behält sich der Auftraggeber vor, ohne eine Verhandlung den Zuschlag zu erteilen. Im Falle der Verhandlung werden mit den Bietern die erforderlichen Klärungen zum Angebot und Vertrag durchgeführt. In der Verhandlung können Teile des Vertrages einschließlich des Angebots, mit Ausnahme des Konzessionsgegenstandes, der Mindestanforderungen an das Angebot und der Zuschlagskriterien verhandelt werden. Mit Abschluss der Verhandlungen (max. zwei Runden) werden die Bieter zum finalen Angebot aufgefordert. Nach Eingang des finalen Angebotes, wird der Zuschlag nach den vorgegeben Zuschlagskriterien erteilt.
Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebotes ist eine Registrierung zwingend. Bitte beachten Sie, dass die Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel übermittelt werden dürfen. Dies gilt ebenso für die sonstige Kommunikation (vgl. § 53 Absatz 1 VgV).
Eine schriftliche Angebotsabgabe ist in diesem Fall nicht zulässig.
Weitere Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei.
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW darauf hinzuweisen.
Hinweise und Bieterfragen sind schriftlich - spätestens bis zum 09.08.2022 ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW einzureichen. Die Veröffentlichung der Fragen und deren
Beantwortung erfolgt anonym.
Eingereichte Angebote verbleiben beim Auftraggeber.
Einträge im Wettbewerbsregister können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den Bestbieter beschränkt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
Hier wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.