Neubau Studio Mannheim-Ludwigshafen - Doppelboden Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-24-BAU-EU
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Studio Mannheim-Ludwigshafen - Doppelboden
Am Hermann-Heimerich-Ufer in Mannheim entsteht der Neubau eines Regionalstudios für den Südwestrundfunk. Auf einer Fläche von rund 3.600 m² sind neben Büros, einem Tagungsbereich, einer kleinen Kantine und einer Tiefgarage, akustisch hochwertige Produktionsräume geplant. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Vergabe der Doppelböden mit und ohne applizierten Bodenbelägen.
SWR Studio Mannheim-Ludwigshafen
Hermann-Heimerich-Ufer 2
68167 Mannheim
Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen:
- ca. 30 m² Doppelböden im EG-5.OG Lastklasse 2, ableitfähig
- ca. 760 m² Doppelböden Lastklasse 3, davon ca. 280 m² ableitfähig
- ca. 60 m² der Doppelbodenplatten mit appliziertem Linoleumbelag und ca. 760 m² ohne appliziertem Bodenbelag.
- ca. 10 lfm Grundrahmen als Unterkonstruktion für die Aufstellung von Datennetzschränken, Punktlast 4kN, Anlagenbreite ca. 1,00 m
- Anarbeiten der Doppelböden an bauseitige Einbauteile, z.B. ca. 24 St. Stützen, ca. 485 lfm Zuschnitt (gerade und schräg) zum Herstellen von Passplatten
- ca. 800 lfm Dichtungsband
- ca. 146 lfm Bewegungsfugen, davon ca. 33 lfm als Trennfuge an Türdurchgängen
- ca. 76 St. Aussparungen, rund und rechteckig, für Bodentanks und Einbauten / Durchführungen ELT.
- ca. 35 lfm Schallabschottung aus Mineralfaserplatten im Doppelboden-Hohlraum
- ca. 6 lfm Schallabschottung aus Porenbeton im Doppelboden-Hohlraum, davon ca. 3 lfm mit Brandschutzanforderung F90.
- ca. 35 St. Abspannungen bei Bodentürstoppern.
- ca. 300 m² Schutzabdeckung der Doppelböden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch den Nachweis eines Eintrages in das Präqualifikationsverzeichnis ODER mittels Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlagen vorzulegen.
Muster siehe: https://www.swr.de/unternehmen/ausschreibungen/vhb-formular-124-100.pdf
Die Eignung ist durch den Nachweis eines Eintrages in das Präqualifikationsverzeichnis ODER mittels Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlagen vorzulegen.
Muster siehe: https://www.swr.de/unternehmen/ausschreibungen/vhb-formular-124-100.pdf
Die Eignung ist durch den Nachweis eines Eintrages in das Präqualifikationsverzeichnis ODER mittels Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlagen vorzulegen.
Muster siehe: https://www.swr.de/unternehmen/ausschreibungen/vhb-formular-124-100.pdf
Abschnitt IV: Verfahren
Südwestrundfunk
Neckarstraße 230
70190 Stuttgart
Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Nach Ablauf der Angebotsfrist senden wir Ihnen das Submissionsergebnis (Inhalt gemäß § 14 EU Abs. 6 VOB/A) innerhalb von max. 3 Arbeitstagen an die von Ihnen in den Angebotsunterlagen angegebene E-Mail-Adresse zu.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zur Ausschreibung können bis spätestens Freitag, 29.07.2022 um 12:00 Uhr ausschließlich per E-Mail an [gelöscht] gerichtet werden.
Die Beantwortung wird, sofern für alle Bieter interessant unter www.swr.de/ausschreibungen veröffentlicht. Jeder Bieter ist verpflichtet, sich während des Vergabeverfahrens selbstständig zu informieren
Es sind nur digitale Angebote zugelassen. Diese sind unter Verwendung des unter I.3) genannten Links elektronisch einzureichen. Bitte beachten Sie die Anlage "Vorgehensweise elektronische Angebotsabgabe" in den Vergabeunterlagen.
Die Abgabe eines Angebotes in Papier oder per E-Mail wird nicht akzeptiert.
Die Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 ist bereits mit dem Teilnahmeantrag/Angebot abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ort: 76133 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]