Joseph-Beuys-Gesamtschule, Schadstoffsanierung/Gebäuderückbau Referenznummer der Bekanntmachung: S-KLEVE-2022-0092

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kleve
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47533
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-KLEVE-2022-0092
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-KLEVE-2022-0092
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-KLEVE-2022-0092
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Joseph-Beuys-Gesamtschule, Schadstoffsanierung/Gebäuderückbau

Referenznummer der Bekanntmachung: S-KLEVE-2022-0092
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262660 Asbestbeseitigungsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Joseph-Beuys-Gesamtschule, Schadstoffsanierung/Gebäuderückbau

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45110000 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1B Kleve
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Kleve plant die bauliche Umgestaltung der Joseph-Beuys-Gesamtschule in Kleve. Dazu müssen alle im Gebäudeensemble vorhandenen Bauwerke einer Schadstoffsanierung unterzogen und weitgehend entkernt werden. Anschließend werden alle Bauwerke bis auf die Gebäude 4 und 5 zurückgebaut. Auch die Freiflächenversiegelung muss entfernt werden.

Hauptpositionen

 Ausbau asbesthaltiges Trennpapier mit Estrich ca. 4.850 m²

 Ausbau asbesthaltgier Wandputz ca. 1.000 m²

 Entkernung von Bauwerken ca. 30.000 m³

 Gebäuderückbau ca. 30.000 m³

 Freiflächenentsiegelung ca. 5.500 m²

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 29/08/2022
Ende: 26/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur

Berufsausübung behalten wir uns vor:

— die Gewerbeanmeldung,

— aktueller Auszug aus dem Handelsregister

- Eintragung in die Handwerkerrolle bzw. der Industrie- und

Handelskammer oder gleichwertige Bescheinigungen nach

Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen

niedergelassen ist, zu fordern.

Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare

Eintragungen in die allgemein zugängliche Präqualifikationsliste

erfolgen.

Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt

124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis

auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).

Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch

entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für

präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen

oder Nachweise nicht in dem angegebenen

Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.

Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der

Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag

erteilt werden soll, einen Auszug aus dem

Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt

für Justiz anfordern. Bei Auftragswerten darunter behalten wir

uns dies im Ermessen vor.

Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die

Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im

Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise

bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen

auf Verlangen vorzulegen. Nachweise/Bescheinigungen, die

nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung

in die deutsche Sprache beizufügen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Mit dem Angebot vorzulegen sind:

aa) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von

Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB,

bb) Eigenerklärung zur Eignung

b) Der Auftraggeber wird von den Bietern, die in die engere

Wahl kommen, folgende Nachweise fordern:

aa) Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung

(Versicherungsbestätigung),

bb) Unbedenklichkeitsbescheinigung der

Berufsgenossenschaft,

cc) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,

dd) Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der

nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern und der

Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird.

Die vorgenannten Eigenerklärungen und Nachweise können

auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die

allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von

Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.

Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt

124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis

auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).

Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch

entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für

präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen

oder Nachweise nicht in dem angegebenen

Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

- Zertifikate der geforderten Brandschutzklassen

- Infotexte/Datenblätter, die die angebotenen Produkte im vollen

Umfang beschreiben. Das Produkt muss bildlich abgebildet

sein, alle Produktmaße beinhalten und die Eigenschaften

beschreiben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/08/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/09/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/08/2022
Ortszeit: 11:00
Ort:

Stadt Kleve Minoritenplatz 1 47533 Kleve Deutschland

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

a) Angebote sind unter Verwendung der vom Auftraggeber

vorgegebenen Formblätter sowie ggf. unter Beifügung der

geforderten Nachweise, Unterlagen etc. vollständig ausgefüllt

elektronisch über das unter vorstehender Ziffer I.3) benannte

Auftragsportal einzureichen. Formlose, unvollständige, nicht

entsprechend den Vorgaben in den Erklärungsfeldern

ausgefüllte, auf anderen Kommunikationswegen oder nicht

fristgerecht eingereichte Angebote führen zum

Angebotsausschluss.

b) Die Kommunikation mit der Vergabestelle (bspw. Fragen) ist

ausschließlich elektronisch über das unter vorstehender Ziffer

I.3) benannte Auftragsportal zu führen.

c) Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an

Bietergemeinschaften vergeben werden. Bietergemeinschaften

haben mit dem Angebot die von allen Mitgliedern ausgefüllte

Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Die Bildung einer

Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist

ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder

einer Bietergemeinschaft sind bezogen auf ein und dasselbe

Los unzulässig.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach

§ 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der

Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2

GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/07/2022

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