Joseph-Beuys-Gesamtschule, Schadstoffsanierung/Gebäuderückbau Referenznummer der Bekanntmachung: S-KLEVE-2022-0092
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kleve
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47533
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-KLEVE-2022-0092
Abschnitt II: Gegenstand
Joseph-Beuys-Gesamtschule, Schadstoffsanierung/Gebäuderückbau
Joseph-Beuys-Gesamtschule, Schadstoffsanierung/Gebäuderückbau
Die Stadt Kleve plant die bauliche Umgestaltung der Joseph-Beuys-Gesamtschule in Kleve. Dazu müssen alle im Gebäudeensemble vorhandenen Bauwerke einer Schadstoffsanierung unterzogen und weitgehend entkernt werden. Anschließend werden alle Bauwerke bis auf die Gebäude 4 und 5 zurückgebaut. Auch die Freiflächenversiegelung muss entfernt werden.
Hauptpositionen
Ausbau asbesthaltiges Trennpapier mit Estrich ca. 4.850 m²
Ausbau asbesthaltgier Wandputz ca. 1.000 m²
Entkernung von Bauwerken ca. 30.000 m³
Gebäuderückbau ca. 30.000 m³
Freiflächenentsiegelung ca. 5.500 m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung behalten wir uns vor:
— die Gewerbeanmeldung,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- Eintragung in die Handwerkerrolle bzw. der Industrie- und
Handelskammer oder gleichwertige Bescheinigungen nach
Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen
niedergelassen ist, zu fordern.
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare
Eintragungen in die allgemein zugängliche Präqualifikationsliste
erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt
124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis
auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch
entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für
präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen
oder Nachweise nicht in dem angegebenen
Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der
Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt
für Justiz anfordern. Bei Auftragswerten darunter behalten wir
uns dies im Ermessen vor.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise
bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen. Nachweise/Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung
in die deutsche Sprache beizufügen.
a) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
aa) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB,
bb) Eigenerklärung zur Eignung
b) Der Auftraggeber wird von den Bietern, die in die engere
Wahl kommen, folgende Nachweise fordern:
aa) Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
(Versicherungsbestätigung),
bb) Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft,
cc) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
dd) Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der
nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern und der
Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird.
Die vorgenannten Eigenerklärungen und Nachweise können
auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die
allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt
124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis
auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch
entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für
präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen
oder Nachweise nicht in dem angegebenen
Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Zertifikate der geforderten Brandschutzklassen
- Infotexte/Datenblätter, die die angebotenen Produkte im vollen
Umfang beschreiben. Das Produkt muss bildlich abgebildet
sein, alle Produktmaße beinhalten und die Eigenschaften
beschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Kleve Minoritenplatz 1 47533 Kleve Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Angebote sind unter Verwendung der vom Auftraggeber
vorgegebenen Formblätter sowie ggf. unter Beifügung der
geforderten Nachweise, Unterlagen etc. vollständig ausgefüllt
elektronisch über das unter vorstehender Ziffer I.3) benannte
Auftragsportal einzureichen. Formlose, unvollständige, nicht
entsprechend den Vorgaben in den Erklärungsfeldern
ausgefüllte, auf anderen Kommunikationswegen oder nicht
fristgerecht eingereichte Angebote führen zum
Angebotsausschluss.
b) Die Kommunikation mit der Vergabestelle (bspw. Fragen) ist
ausschließlich elektronisch über das unter vorstehender Ziffer
I.3) benannte Auftragsportal zu führen.
c) Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an
Bietergemeinschaften vergeben werden. Bietergemeinschaften
haben mit dem Angebot die von allen Mitgliedern ausgefüllte
Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Die Bildung einer
Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist
ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder
einer Bietergemeinschaft sind bezogen auf ein und dasselbe
Los unzulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2
GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.