WDVS- Außenputz: Sanierung Sekundarschule Horn-Bad Meinberg Referenznummer der Bekanntmachung: IKZ 095/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Horn-Bad Meinberg
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32805
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.horn-badmeinberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
WDVS- Außenputz: Sanierung Sekundarschule Horn-Bad Meinberg
Energetische Fassaden- und Schadstoffsanierung; Wärmedämm-Verbundsystem auf Bestandsfassade, Schulgebäude Sekundarschule in Horn-Bad Meinberg, 1. Bauabschnitt
Deutschland, Nordrhein-Westfalen, Kreis Lippe, Horn- Bad Meinberg
Dämmung der Fassade mit EPS Hartschaumplatten und Mineralwolldämmplatten
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Im zuvor durchgeführten offenen Verfahren (veröffentlicht unter 2022/S 066-173141 am 04.04.2022) sind keine Angebote eingegangen. Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist deswegen nach § 3a Abs. 3 Nr. 2 VOB/A (EU) zulässig. In diesem Verfahren entfällt die vorherige Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WDVS- Außenputz: Sanierung Sekundarschule Horn-Bad Meinberg
Ort: Horn-Bad Meinberg
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32805
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ein Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses, weil zuvor keine Veröffentlichung einer Bekanntmachung im EU Amtsblatt erfolgt ist, kann nur bei der Vergabekammer gestellt werden. Die Frist zur Geltendmachung endet 30 kalendertage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen