Kauf von zwei Brennstoffzellenfahrzeugen / emissionsfreien Nutzfahrzeugen der Klasse N 1 Referenznummer der Bekanntmachung: NN05/22/M02.1
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niederzier
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52382
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.niederzier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf von zwei Brennstoffzellenfahrzeugen / emissionsfreien Nutzfahrzeugen der Klasse N 1
Die Gemeinde Nörvenich beabsichtigt den Kauf von zwei Brennstoffzellenfahrzeugen / emissionsfreien Nutzfahrzeugen der Klasse N 1 (Fahrzeug zur Güterbeförderung; zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen) mit einem fixen Liefertermin spätestens bis zum 30.06.2023.
ACHTUNG: Dieser Termin ist als Fixtermin zu garantieren, d.h. der Auftraggeber wird von der Abnahmeverpflichtung frei, wenn der Termin nicht eingehalten wird.
Kauf eines Nutzfahrzeugs mit Kofferaufbau mit einem Ladevolumen von ca. 20m³
Gemeinde Nörvenich Bahnhofstraße 25 52388 Nörvenich
Los 1: Kauf eines Nutzfahrzeugs mit Kofferaufbau mit einem Ladevolumen von ca. 20m³
- Brennstoffzellenfahrzeug / emissionsfreies Nutzfahrzeug der Klasse N 1 (Fahrzeug zur Güterbeförderung; zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen) mit den nachstehenden technischen Anforderungen an das Fahrzeug:
- Neu- oder Vorführfahrzeug nach § 2 Nummern 2 und 4 des Elektromobilitätsgesetzes vom 5. Juni 2015 (BGBI. I S. 898) in der jeweils gültigen Fassung
- Duale Antriebstechnologie: Batterieelektrische Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzelle als "Range Extender"
- Klimatisierte Kabinen
- Airbag
- Rückfahrkamera
- Farbe: weiß
- Höchstgeschwindigkeit: größer/gleich 80 Km/h
- Akkukapazität: größer/gleich 33 kWh
- Brennstoffzelle: 30 kW
- Liefertermin: spätestens bis zum 30.06.2023 (Fixtermin)
ACHTUNG: Dieser Termin ist als Fixtermin zu garantieren, d.h. der Auftraggeber wird von der Abnahmeverpflichtung frei, wenn der Termin nicht eingehalten wird.
Richtlinie zur Förderung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen (REACT-EU) unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung"
Kauf eines Plattformfahrgestells mit Pritschenaufbau, Kabine mit 2 oder 3 Sitzen
Gemeinde Nörvenich Bahnhofstraße 25 52388 Nörvenich
Los 2: Kauf eines Plattformfahrgestells mit Pritschenaufbau, Kabine mit 2 oder 3 Sitzen
- Brennstoffzellenfahrzeug / emissionsfreies Nutzfahrzeug der Klasse N 1 (Fahrzeug zur Güterbeförderung; zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen) mit den nachstehenden technischen Anforderungen an das Fahrzeug:
- Neu- oder Vorführfahrzeug nach § 2 Nummern 2 und 4 des Elektromobilitätsgesetzes vom 5. Juni 2015 (BGBI. I S. 898) in der jeweils gültigen Fassung
- Duale Antriebstechnologie: Batterieelektrische Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzelle als "Range Extender"
- Klimatisierte Kabinen
- Airbag
- Rückfahrkamera
- Farbe: weiß
- Höchstgeschwindigkeit: größer/gleich 80 Km/h
- Akkukapazität: größer/gleich 33 kWh
- Brennstoffzelle: 30 kW
- Liefertermin: spätestens bis zum 30.06.2023 (Fixtermin)
ACHTUNG: Dieser Termin ist als Fixtermin zu garantieren, d.h. der Auftraggeber wird von der Abnahmeverpflichtung frei, wenn der Termin nicht eingehalten wird.
Richtlinie zur Förderung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen (REACT-EU) unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieterin / der Bieter muss eine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung besitzen (§ 44 VgV).
Je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem die Bieterin / der Bieter niedergelassen ist, ist entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Unterlagen, die die Bieterin / der Bieter über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen.
Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Zertifizierungsnummer an.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen.
Als Beleg für seine erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit benennt die Bieterin / der Bieter seinen Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags aus den letzten drei Jahren (§ 45 VgV).
Zum Nachweis reicht die Bieterin / der Bieter die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung ein.
Unterlagen, die die Bieterin / der Bieter über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Zertifizierungsnummer an.
Ist dem Bieter die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich (z.B. "Newcomer"), so hat er auf einem Beiblatt die Gründe hierfür sowie seine Umsätze im Übrigen darzulegen. Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgetragene Einzelfallprüfung der Leistungsfähigkeit vornehmen.
Der Bewerber muss eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe im Auftragsfall nachweisen können (§ 45 VgV).
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 EUR je Schadensfall
- für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 150.000,00 EUR je Schadensfall
Die Bieterin / der Bieter muss über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Lieferleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen verfügen.
Hinweis: Es werden auch einschlägige Lieferleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen (§ 46 VgV).
Die Bieterin / der Bieter muss über die erforderlichen Fachkräfte, Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung für die Ausführung des Auftrags verfügen (§ 46 VgV).
Zum Nachweis reicht die Bieterin / der Bieter die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung ein.
Unterlagen, die die Bieterin / der Bieter über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Zertifizierungsnummer an.
Ist dem Bieter die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich (z.B. "Newcomer"), so hat er auf einem Beiblatt die Gründe hierfür sowie seine Umsätze im Übrigen darzulegen. Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgetragene Einzelfallprüfung der Leistungsfähigkeit vornehmen.
- geeignete Referenzen
Die Bieterin / der Bieter (die Bewerberin / der Bewerber) darf keine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre / seine Zuverlässigkeit als Auftragnehmer/in in Frage stellt (Ausschluss nach §§ 123 oder 124 GWB i. V. m. unzureichender Selbstreinigung nach § 125 GWB).
Zum Nachweis reicht die Bieterin / der Bieter die ausgefüllte Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB Formblatt 521EU) ein.
Unterlagen, die die Bieterin / der Bieter über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Zertifizierungsnummer an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDCYJT7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.