Leitstandertüchtigung für das Bundeskriminalamt Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 22.33 - 0914/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]545
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leitstandertüchtigung für das Bundeskriminalamt
Leitstandertüchtigung für das Bundeskriminalamt
Wiesbaden
Lieferung und betriebsfertige Installation von 5 Arbeitsplatztischen mit integrierter Medien-, Tastatur- und Maussteuerungseinheit (Touch-Panel); 6 Stück 55"-TV, zusammengeschaltet als Display-Wall; 1 Stück Medien-, Tastatur- und Maussteuerungssystem für 18 beigestellte Rechner.
Davon sind 13 Rechner mit insgesamt 26 aufzunehmenden, zu überwachenden und zu verwaltenden digitalen Videodatenströmen (DisplayPort-Schnittstelle), deren Remote-Tastatur- und -Maussteuerung sowie 5 Einsatzleitstellen-Arbeitsplatz-PCs mit Tastatur, Maus und je 2 Monitorausgängen), Verteilung der Videosignale auf insgesamt 16 Monitore (2*5 APCs + 1*6 Monitore/TVs der Display-Wall) gemäß Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' und die 'Anlage Unternehmensdaten' sind vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Auskunft vom Gewerbezentralregister sowie vom Wettbewerbsregister eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Die auf Basis der eingereichten Unternehmensdaten durchgeführte Gewerbezentralregisterabfrage darf keine negative, auftragsverhindernde Eintragung enthalten.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte gem. den Anforderungen der Vergabeunterlagen (s. "Hinweise und Besondere Bewerbungsbedingungen") eine Liste von geeigneten Referenzen (mindestens eine Referenz) in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Der Bieter muss durch die Referenz(en) seine Erfahrung bei der Ausstattung von IT-Leitstellen/-ständen im deutschen Behördenumfeld nachweisen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Die Beschreibung der ausgeführten Leistungen der Referenz(en) muss vergleichbar mit dem Ausschreibungsgegenstand sein, der Zeitraum der Leistungserbringung nicht älter als 5 Jahre sein.
Für das zum Aufbau der Leitstellentechnik erforderliche Personal erfordern die Sicherheitsvorschriften des BKA mindestens eine erfolgte Sicherheitsüberprüfung gemäß Ü2-Sabotageschutz. Im Angebot ist anzugeben, dass eine ausreichende Anzahl an Personen bereits eine abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung im Bereich Sabotageschutz gemäß Ü2 (oder höher) zur Verfügung stellen kann.
(Das bieterseitig zum Aufbau der Systemtechnik beim BKA vorgesehene Personal braucht im Angebot keine Angaben über deren genaue Anzahl und Namen zu enthalten.)
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Das Formular "Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Es enthält Bedingungen zur Auftragsausführung bei der Gestaltung, bzw. Materialauswahl der Einsatzleitstellen-Tische.
Es dürfen nur Holzprodukte verwendet werden, die nachweislich aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen und PEFC oder FSC zertifiziert sind. Gleichwertige Zertifikate sind ebenfalls zulässig, wobei in diesen Fällen die Gleichwertigkeit zu PEFC oder FSC Zertifikaten nachzuweisen ist.
Mit der Angebotsabgabe verpflichten Sie sich, die zum Angebot eingereichten Angaben einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der Fassung vom 15.12.2021, sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003.
Zu IV.2.4: Für die Angebotserstellung ist neben der deutschen Sprache ausschließlich für technische Beschreibungen auch die englische Sprache in Textform zugelassen.
Zu VI.2: Rechnungen sind als eRechnung einzureichen. (Weitere Informationen zur eRechnung sind Teil der Vergabeunterlagen.)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.