NHR Compute 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 10025714
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52062
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rwth-aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
NHR Compute 2022
Hochleistungsrechner an der RWTH Aachen University
IT Center Kopernikusstraße 6 52074 Aachen
Hochleistungsrechner an der RWTH Aachen University inkl. 5 Jahre Systemservice
Beschafft wird ein neuer Hochleistungsrechner für die RWTH Aachen University, der mit seiner Leistungsfähigkeit, mit modernen Prozessor- und Speicherarchitekturen, sowie mit einem Fokus auf Nachhaltigkeit in Beschaffung und Betrieb die Voraussetzungen schafft, um weiterhin die Entwicklung von modernen Algorithmen und Simulationsverfahren zu insbesondere in den Ingenieur- und Naturwissenschaften zu ermöglichen. Das System wird klassische Rechenknoten mit Knoten, die spezifisch für das Machine Learning ausgelegt sind, integrieren und sich damit für ein breites Spektrum von Anwendungen eignen. Zusätzlich wird die Möglichkeit der interaktiven Nutzung deutlich ausgeweitet um damit neue Nutzungsansätze und wissenschaftliche Arbeitsweisen bestmöglich zu unterstützen. Als Tier-2 System erfolgt die Beschaffung für das NHR-Zentrum [gelöscht] und Erweiterungsoptionen für die lokale Tier-3 Nutzung, die Bedürfnisse des KI-Servicezentrums und Ergänzungen im integrativen Hosting werden eingeholt.
3 Erweiterungsoptionen bei positivem Bewilligungsbescheid über zusätzliche Kapazitäten für die Hochleistungsrechner
Erweiterungsoption 1
Hardware gem. Dok 5.1 und Dok 5.2 in Höhe von 2,925 Mio EUR
Erweiterungsoption 2
Hardware gem. Dok 5.1 und Dok 5.2 in Höhe von 1,3 Mio EUR
Erweiterungsoption 3
Nachkauf von Hardware Hardware gem. Dok 5.1 und Dok 5.2 in Höhe von
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug (nicht älter als 01.02.2022)
a)
Es wird gebeten um die Angabe der Anzahl des HPC-Fachpersonals in der EU nach Tätigkeit in Entwicklung, Support und Fachvertrieb (kaufmännisch/vertraglich) an, die die deutsche Sprache verhandlungssicher in Wort und Schrift beherrschen.
b)
Es ist eine Eigenerklärung vom Bieter, Dok 2.1, und eine Eigenerklärung-NRW-Sanktionen, Dok 2.2, abzugeben.
c)
Es ist eine Eigenerklärung des Bieters über eine Betriebshaftpflichtversicherung in Dok 3 abzugeben.
d)
Es ist eine Eigenerklärung über die Mitgliedschaft des Bieters in der Berufsgenossenschaft in Dok 3 abzugeben oder wenn es sich um einen ausländischen Bieter handelt, die Bestätigung des Versicherers über die Mitgliedschaft/Versicherung in/bei einer vergleichbaren Einrichtung des Landes bzw. in dem Land, in dem der Bieter ansässig ist.
Im Falle der Zuschlagserteilung behält sich die RWTH vor, vom Bieter eine Bestätigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und die Versicherungsbestätigung anzufordern.
Sofern der Bieter sich der Leistungen von Nachunternehmern bedienen möchte, müssen diese folgende Anforderungen erfüllen. Die u. a. vom Nachunternehmer geforderten Unterlagen und Angaben müssen mit Angebotsabgabe des Bieters eingereicht werden. Sie müssen sich auf die (juristische) Person des Nachunternehmers beziehen.
e) Es ist eine Eigenerklärung, Dok 2.1, und eine Eigenerklärung-NRW-Sanktionen, Dok 2.2, abzugeben.
f) Verpflichtungserklärung Nachunternehmer Dok 8.2
g) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
h) Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder wenn es sich um einen ausländischen Bieter handelt, über die Mitgliedschaft/Versicherung in/bei einer vergleichbaren Einrichtung des Landes bzw. in dem Land, in dem der Fachhandelspartner ansässig ist.
Im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter behält sich die RWTH vor, vom Nachunternehmer (über den Bieter) eine Bestätigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und die Versicherungsbestätigung anzufordern.
i) Handelsregisterauszug des Nachunternehmers (nicht älter als 01.02.2022)
Bezüglich der Eignungskriterien für Nachunternehmer wird auf das Dok. 8.1 verwiesen.
zu a)
Gefordert werden mind. 15 Mitarbeiter, davon mind. 5 Mitarbeiter im kaufmännischen/vertraglichen Bereich.
zu c)
Der Auftraggeber fordert eine Mindestdeckung für Sachschäden von 2 Mio. Euro, für Personenschäden von 1 Mio. Euro und für Vermögensschäden von 0,5 Mio. Euro, jeweils pro Schadensfall.
Kumuliert auf alle Schadensfälle pro Jahr muss sich die Versicherung über eine Mindestdeckung für Sachschäden von 4 Mio. Euro, für Personenschäden auf 2 Mio. Euro und für Vermögensschäden auf 1 Mio. Euro pro Jahr belaufen.
zu g)
Der Auftraggeber fordert eine Mindestdeckung für Sachschäden von 1 Mio. Euro, für Personenschäden von 0,5 Mio. Euro und für Vermögensschäden von 0,5 Mio. Euro, jeweils pro Schadensfall.
Kumuliert auf alle Schadensfälle pro Jahr muss sich die Versicherung über eine Mindestdeckung für Sachschäden von 2 Mio. Euro, für Personenschäden auf 1 Mio. Euro und für Vermögensschäden auf 1 Mio. Euro pro Jahr belaufen.
a)
Von einem leistungsfähigen Bieter wird erwartet, dass er mind. 2 HPC-Systeme ausweisen kann.
zu a)
Für die nachfolgenden Anforderungen gilt, dass der Bieter entweder als Generalunternehmer oder als wesentlicher Partner bzw. Technologielieferant aufgetreten ist und die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
1. Ausweis mindestens eines HPC-Systems der Spitzenklasse in Europa, d.h. die Realisierung eines HPC-Systems an einem Standort mit einem Auftragsvolumen von mind. 9 Mio. EUR, in den letzten drei Jahren vor Ende Q2/2022.
2. Ausweis mindestens eines HPC-Systems, das mit einer wassergekühlten Infrastruktur (Direktkühlung von CPU und/oder GPUs) realisiert wurde und weiterhin in Betrieb ist.
Die Darstellung der Referenzen muss in nachprüfbarer Weise durch Name des Kunden, dem Ansprechpartner beim Kunden, Anschriften, E-Mail-Adresse und Telefonnummern des Ansprechpartners beim Kunden erfolgen. Ansprechpartners beim Kunden erfolgen. Die RWTH behält sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Die Angaben werden vertraulich behandelt.
Bei Angeboten einer Bietergemeinschaft gilt: Jedes Mitglied für sich muss alle Zuverlässigkeitskriterien erfüllen. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind im Angebot aufzuführen. Alle Mitglieder bestimmen einen bevollmächtigten Vertreter. Alle Mitglieder haften gesamtschuldnerisch. Nach Zuschlagserteilung nennt der Auftragnehmer ein Konto, auf das mit schuldbefreiender Wirkung gezahlt werden kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft mit Einreichung des Angebots (i) sämtliche Mitglieder der an der Bietergemeinschaft beteiligten Bieter namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen; (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und; (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird; (iv) eine detaillierte Übersicht einreichen, die darstellt, welches Mitglied für die Erbringung welcher Leistungen/Dienstleistungen verantwortlich ist.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD8YR3K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.