Rahmenvertrag Einmaldecken/ -laken für die Feuerwehr Referenznummer der Bekanntmachung: V-2022-0154
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Einmaldecken/ -laken für die Feuerwehr
Für die Feuerwehr Essen werden Einmaldecken und -laken benötigt. Diese sollen im Rahmen dieser Ausschreibung in Form eines Rahmenvertrages beschafft werden. Der Vertrag beginnt am 01.10.2022 und wird für den Zeitraum von drei Jahren geschlossen. Der Vertrag endet am 30.09.2025.
Die Leistung wird in zwei Lose aufgeteilt.
Los 1 - Einmaldecken
Los 2 - Einmallaken
Einmaldecken
Feuerwehr Essen Eiserne Hand 45 45139 Essen
Los 1:
Einmaldecke
weiß
ca. 500 g (-7% und +5%)
Aussenlage: PP-Vlies 25 g/m2 (+/- 2 g/m2)
Innenlage: 6 lagen Zellstoff je ca. 32 g/m2 (+/- 2 g/m2)
Deckenmaß: 190 x 110 cm
Rundum vernäht, an den langen Seiten verstärkt,
z.B. Ultrasonicverschweißung oder gleichwertig komprimiert verpackt
Anzahl: 150.000 (ca. 50.000 pro Jahr)
Los 2:
Trageschutzlaken
weiß
PE-beschichtet 16 g/m2
Lakenmaß: 100 x 200 cm
Komprimiert verpackt
Anzahl: 195.000 (ca. 65.000 pro Jahr)
Trageschutzlaken
Feuerwehr Essen Eiserne Hand 45 45139 Essen
Los 1:
Einmaldecke
weiß
ca. 500 g (-7% und +5%)
Aussenlage: PP-Vlies 25 g/m2 (+/- 2 g/m2)
Innenlage: 6 lagen Zellstoff je ca. 32 g/m2 (+/- 2 g/m2)
Deckenmaß: 190 x 110 cm
Rundum vernäht, an den langen Seiten verstärkt,
z.B. Ultrasonicverschweißung oder gleichwertig komprimiert verpackt
Anzahl: 150.000 (ca. 50.000 pro Jahr)
Los 2:
Trageschutzlaken
weiß
PE-beschichtet 16 g/m2
Lakenmaß: 100 x 200 cm
Komprimiert verpackt
Anzahl: 195.000 (ca. 65.000 pro Jahr)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung Eignung
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung Unterauftragnehmer/ Eignungsleiher (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung Sanktionen EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ablauf Rahmenvertrag (30.09.2025)
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68YYL1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) der ursprünglichen Bekanntmachung genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der ursprünglichen Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.