Lieferung von reaktivierter Kornaktivkohle für die Deponiesickerwasserreinigungsanlage am EZ Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-08
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschweiler
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awa-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von reaktivierter Kornaktivkohle für die Deponiesickerwasserreinigungsanlage am EZ
Die Leistung wird in einem Los vergeben und umfasst im Wesentlichen folgende Einzelleistungen:
- Lieferung und Einbringung von reaktivierter Kornaktivkohle mit festgelegter Spezifikation;
- Abholung und Reaktivierung der beladenen Aktivkohle aus den Adsorptionsbehältern einschließlich Auffüllung der Reaktivierungsverluste;
- Durchführung eines staub- und kontaktfreien Kohletransfers entsprechend den gesetzlichen Vorgaben;
- Anwesenheit eines Servicetechnikers des Auftragnehmers bei jedem Kohletransfers (zusätzlich zum Personal der Spedition);
- Liefermenge je Charge für ca. 20m³ Filtervolumen: entspricht bei der derzeit eingesetzten Kohle ca. 8.000 kg;
- Lieferzeit spätestens 10 Werktage nach E-Mail- oder Fax-Abruf
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die AWA Entsorgung GmbH betreibt an ihrem Deponiestandort in Warden eine Sickerwasserreinigungsanlage. Für den Betrieb der Anlage wird zum 01.11.2022 die Lieferung reaktivierter Aktivkohle (inkl. Abholung und Reaktivierung der erschöpften Aktivkohle) neu vergeben. Die AWA Entsorgung GmbH ist somit für die ausgeschriebenen Leistungen sowohl Auftraggeber als auch ausschreibende Stelle.
Die Vergabeunterlagen bestehen aus den folgenden Dokumenten:
- Bewerbungs- und Angebotsbedingungen
- Leistungsbeschreibung (inkl. besondere vertragliche Bedingungen)
- Angebotsvordruck
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über das Vergabeportal einzureichen.
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal an die ausschreibende Stelle zu richten.
Vgl. Ziffer II 2.11.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 31.10.2024), wenn er nicht spätestens zum 31.05.2023 von einem der Vertragspartner gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern;
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung von reaktivierter Aktivkohle für Sickerwasserreinigungsanlagen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mind. 120.000 kg/a reaktivierter Aktivkohle für Sickerwasserreinigungsanlagen für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2019 bis 2021. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung im 4-Augen-Prinzip
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.