Lieferung eines Gerätewagen-Logistik GW-L2 nach DIN 14555-22 Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberderdingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 75038
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69242
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.jk-ausschreibungen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Gerätewagen-Logistik GW-L2 nach DIN 14555-22
Lieferung eines Gerätewagen-Logistik GW-L2 auf einem Allrad-Fahrgestell mit DOKA-Kabine, Geräteraum und Kofferaufbau, mit Beladung und Rollcontainer für die Feuerwehr 75038 Oberderdingen, aufgeteilt in drei Lose.
LOS 1 Fahrgestell und Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines Allrad-Fahrgestells mit DOKA-Kabine, einem feuerwehrtechnischen Aufbau bestehend aus einem Geräteraum, Kofferaufbau und Ladebordwand entsprechend der DIN 14555-22 und der Leistungsbeschreibung.
LOS 2 Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung der Beladung für den GW-L2 entsprechend der Leistungsbeschreibung.
LOS 3 Rollcontainer
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung der Rollcontainer für den GW-L2 entsprechend der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.