Beschaffung von Medientafeln Referenznummer der Bekanntmachung: GM 2022.38

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pforzheim.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-181c96c537d-71d6c430144b4e20
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.vergabe24.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Medientafeln

Referenznummer der Bekanntmachung: GM 2022.38
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
39292000 Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Einweisung in Wartung und Pflege von Medientafeln

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Einweisung in Wartung und Pflege von Medientafeln. Es sollen bis zu 47 Systeme beschafft werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 40,00
Preis - Gewichtung: 60,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 04/10/2022
Ende: 30/11/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Während der Wertungsphase behalten wir uns die Bemusterung des Tafelsystems eines jeden Bieters vor Ort in Pforzheim vor. Für den Bieter hierdurch anfallende Kosten werden nicht übernommen. Für die Bemusterung werden die Tafelsysteme in der Ausführung und Qualität gewünscht, wie im abgegebenen Angebot angegeben.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eintragung in das Berufsregister, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Erklärung über die Einhaltung der Sanktionen EU

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

3 Referenzen, Nachweise, dass der Anbieter Servicepartner des Projektorenherstellers ist, dem Angebot sind aussagekräftige Produktbeschreibungen und technische Daten beizufügen. Die Geräte müssen alle erforderlichen Zertifizierungen und Prüfzeichen besitzen (z.B. TÜV, CE-Zeichen) Nachweise sind beizufügen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Angabe von mindestens drei Referenzschulen/Referenzschulträger, an/bei denen sich die angebotenen Einflächentafelsysteme mindestens sechs Monate in Betrieb befinden und dort auch besichtigt werden könnten.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/08/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03/10/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/08/2022
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

- Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich

verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu

veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und

uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu

stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten

elektronisch zu führen.

Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV

ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.

Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die

Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers

Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für

Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt

Pforzheim teilnehmen wollen?

• Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL

oder das Kiosk-System

• Download der Software "Bietercockpit" für die

Angebotserstellung

• Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch

• automatische Benachrichtigung bei Änderungen der

Vergabeunterlagen

• verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt

Pforzheim

• verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe

• Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den

Staatsanzeiger Baden-Württemberg

• Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf

der Abgabefrist eingesehen werden können.

Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei

zur Verfügung gestellt.

- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":

Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die

elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des

Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen

stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden

Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein

postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform

erfolgt nicht.

- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":

Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses

Vergabeverfahrens sind bis zum 28.07.2022 10:00 Uhr

ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform

Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die

ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)

Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der

vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht

ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf,

dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist

beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des

Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle

ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische

Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-

Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen

haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der

Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3

GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut

aufgeführt sind:

§ 160 Abs. 3, Antrag

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist

nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der

Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

§ 135 Unwirksamkeit

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn

der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer

Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union

vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt

worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt

werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30

Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und

Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den

Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate

nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der

Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur

Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach

Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im

Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,

wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die

Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer

Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union

zulässig ist.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/07/2022

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Lauffen am Neckar
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Leutkirch im Allgäu
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Niederstotzingen
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Notzingen
Nufringen
Nürtingen
Nußloch
Oberboihingen
Oberderdingen
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Oberhausen-Rheinhausen
Oberkirch
Oberkochen
Obermarchtal
Oberndorf am Neckar
Oberreichenbach (Schwarzwald)
Oberrot
Obersontheim
Oberstadion
Oberstenfeld
Obersulm
Oberteuringen
Obrigheim
Ochsenhausen
Offenau
Offenburg
Ohlsbach
Öhningen
Öhringen
Ölbronn-Dürrn
Öpfingen
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Oppenweiler
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Ötigheim
Ötisheim
Ottersweier
Owen
Pfalzgrafenweiler
Pfedelbach
Pfinztal
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Pleidelsheim
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Reichenbach an der Fils
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Rheinfelden (Baden)
Rheinhausen
Rheinmünster
Rheinstetten
Riederich
Riedlingen
Riegel am Kaiserstuhl
Rielasingen-Worblingen
Riesbürg
Rietheim-Weilheim
Ringsheim
Römerstein
Rosenberg
Rosenberg (Baden)
Rosenfeld
Rosengarten
Rot am See
Rot an der Rot
Rottenburg am Neckar
Rottweil
Rust
Rutesheim
Sachsenheim
Salach
Salem
Sandhausen
Sankt Blasien
Sankt Georgen im Schwarzwald
Sankt Johann
Sankt Leon-Rot
Sasbach
Sasbachwalden
Satteldorf
Schallstadt
Schelklingen
Schemmerhofen
Schlaitdorf
Schliengen
Schlier
Schlierbach
Schömberg
Schönaich
Schönau (Odenwald)
Schönau im Schwarzwald
Schöntal
Schönwald im Schwarzwald
Schopfheim
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Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
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Schutterwald
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Schwäbisch Hall
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Schwaikheim
Schwanau
Schwendi
Schwenningen
Schwetzingen
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Seckach
Seebach
Seelbach
Sersheim
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Sigmaringendorf
Simmersfeld
Simmozheim
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Weil im Schönbuch
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Wiernsheim
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Wolfach
Wolpertshausen
Wolpertswende
Wört
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Zell im Wiesental
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