Rahmenvereinbarung Hochleistungsrechner (HPC)-Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0161-OK

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Hochleistungsrechner (HPC)-Infrastruktur

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0161-OK
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30211000 Zentralrechner
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Uniklinik RWTH Aachen (UKA) schreibt eine Rahmenvereinbarung i.S. § 21 der Vergabeverordnung (VgV) für Lieferung und Leistungen zur Bereitstellung von einer auf Grafikprozessoren (GPU) gestützten Hochleistungsrechnen (HPC)-Infrastruktur zur Entwicklung und Anwendung von Algorithmen der künstlichen Intelligenz in der computergestützten Pathologie aus. Die Infrastruktur muss dabei aus den folgenden drei Komponenten bestehen: (1) GPU-Systeme als Berechnungseinheiten, (2) Speicherserver als Speichereinheiten, sowie (3) eine InfiniBand-Vernetzung zur Datenübertragung. Der Auftragnehmer (AN) muss die Hard- und Software liefern, das Gesamtsystem erstellen, die Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems bei dem Auftraggeber (AG) herbeiführen, und den Systemservice übernehmen.

Die angebotene Infrastruktur muss eine performante Datenübertragung durch Vernetzung aller Systeme mittels InfiniBand-Verbindungen zu einem übergeordneten HPC-System bieten.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30211500 Hauptprozessor (CPU) oder Prozessoren
50312100 Wartung und Reparatur von Zentralrechnern
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Hauptort der Ausführung:

Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Rahmenvereinbarung wird über einen Zeitraum von 48 Monaten geschlossen und endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Vereinbarung endet ebenfalls, wenn die Werte der Einzelabrufe in Summe das nachstehend genannte, geschätzte, Auftragsvolumen erreichen. Dieses benannte Auftragsvolumen stellt somit auch eine Höchstmenge dar.

Über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird ein zu vergebendes Auftragsvolumen von 2.000.000 EUR Brutto in einzelnen Abrufaufträgen zur Rahmenvereinbarung geschätzt. Obwohl das Auftragsvolumen durch das UKA sorgfältig geschätzt wurde, kann die exakte Höhe des zu vergebenden Volumens nicht garantiert werden. Ein Anspruch auf die Vergabe von Aufträgen bis zu diesem Auftragsvolumen besteht demnach nicht.

Die Periodizität der jeweiligen Abrufaufträge lässt sich ebenfalls nicht verbindlich vorgeben. Abrufe erfolgen nach Bedarf bzw. bei Mittelverfügbarkeit.

Der guten Ordnung halber erlaube ich mir den Hinweis, dass der in diesem Vergabeverfahren obsiegende Bieter einen Auftrag i.H. des geschätzten Auftragswerts erhalten wird. Der über die beigefügte Preisseite darzustellende Angebotspreis dient zum einen der Preiswertung aller vorliegenden Angebote untereinander; zum anderen werden mittels der Preisseite die Komponentenpreise dargestellt, die Grundlage der Einzelabrufe der Leistungen sind.

Die in der Preisseite abgebildeten Mengen stellen ausdrücklich nicht die tatsächlichen oder geschätzten Abrufmengen dar!

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB)

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 090-246783
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022-0161-OK
Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe sysGen GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
04/07/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28327
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYD7E

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf

der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt

werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf

der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/07/2022

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