Ausschreibung zur Beschaffung von Straßentankwagen und Flugfeldtankwagen in zwei Losen im Kauf Referenznummer der Bekanntmachung: 22/Straßentankwagen&Flugfeldtankwagen/01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung zur Beschaffung von Straßentankwagen und Flugfeldtankwagen in zwei Losen im Kauf
Lieferung von 53 + 5 Straßentankwagen (Los 1) und 48 + 5 Flugfeldtankwagen (Los 2) bestehend aus Trägerfahrzeug, Tankaufbau inklusive Kraftstoffpumpanlage und fahrzeugspezifischer Ladung. Die geforderte Leistung ist in der Leistungsbeschreibung unter den Ziffern 2, 3, 4, 5 (Los 1) und 6 (Los 2) geregelt.
53 Straßentankwagen (STW)
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf Den genauen Anlieferort teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit der Bestellung mit.
Der geforderte STW bestehend aus Trägerfahrzeug und Tankaufbau ist unter Einhaltung der Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers aufzubauen. Die Umsetzung ist entsprechend gem. Ziff. 9.2 zu dokumentieren und zu bestätigen.
Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Leistungspflicht betreffend die Erstellung und Lieferung der Produkte ist mit Auslieferung erfüllt (vgl. § 8 Ziff. 1 und 2). Die Leistungspflicht gemäß § 10 Ziff. 5 entfällt nach zwölf 12) Jahren. Sodann ist der insgesamte Vertrag erfüllt.
48 Flugfeldtankwagen (FTW)
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf Den genauen Anlieferort teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit der Bestellung mit.
Der geforderte FTW bestehend aus Trägerfahrzeug und Tankaufbau ist unter Einhaltung der Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers aufzubauen. Die Umsetzung ist entsprechend gem. Ziff. 9.2 zu dokumentieren und zu bestätigen.
Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Leistungspflicht betreffend die Erstellung und Lieferung der Produkte ist mit Auslieferung erfüllt (vgl. § 8 Ziff. 1 und 2). Die Leistungspflicht gemäß § 10 Ziff. 5 entfällt nach zwölf 12) Jahren. Sodann ist der insgesamte Vertrag erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
53 Straßentankwagen (STW)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
48 Flugfeldtankwagen (FTW)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80995
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu
verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses
Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich
gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft
haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als
Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer
Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch
nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag
erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem
Zweck kann der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung
des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem
Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen
nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen,
auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal
bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung
nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der
Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in
Betracht kommt.
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUR2KT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §
134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.