Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von IT-Ausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: BSK-2021-018
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von IT-Ausstattung
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von IT-Ausstattung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von IT-Ausstattung für die Dauer von 48 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen, Garantien und Services.Inhalt:• 250 Stück Personal-Computer • 30 Stück Workstation • 1.000 Stück 15“-Notebook (Typ 1) • 340 Stück 13,3“-Notebook (Typ 2) • 40 Stück 13,3“-Convertibles (Typ 3)• 1.400 Stück Dockingstation• Verschiedenes Zubehör• Dienstleistung zur Aufstellung der Geräte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu den Angaben in Ziff.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) sowie V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses: Die Angaben entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert des Auftrags und wurden im Hinblick auf die Wahrung des Geheimwettbewerbs mit "[Betrag gelöscht] EUR" dargestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.