Erweiterung und Erneuerung der Abwicklung des Event-Streaming beim SWR Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 8/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Erneuerung der Abwicklung des Event-Streaming beim SWR
Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber plant, die Architektur des Event-Streaming auf technischer und prozessualer Ebene zu erweitern und zu erneuern.
Hierzu sollen aus wirtschaftlichen Gründen bereits im Einsatz befindliche Funktionskomponenten für das Event-Streaming so weit als möglich weiter genutzt und auf die neuen technischen und prozessualen Anforderungen angepasst werden.
Die Erweiterung und Erneuerung des Event-Streaming soll nach den Planungen des Auftraggebers in den Funktionsblöcken Kontribution, Bearbeitung und Ausspielung sowie Distribution realisiert werden. Insbesondere müssen hierbei Encoding-, Transcodierungs- und Transrating-Prozesse in der Kontribution so berücksichtigt werden, dass der Übergang vom „interlaced“-Hausformat in die im Internet gebräuchlichen „progressive“-
Formate in einer hohen Qualität stattfindet.
Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber plant, die Architektur des Event-Streaming auf technischer und prozessualer Ebene zu erweitern und zu erneuern.
Hierzu sollen aus wirtschaftlichen Gründen bereits im Einsatz befindliche Funktionskomponenten für das Event-Streaming so weit als möglich weiter genutzt und auf die neuen technischen und prozessualen Anforderungen angepasst werden.
Die Erweiterung und Erneuerung des Event-Streaming soll nach den Planungen des Auftraggebers in den Funktionsblöcken Kontribution, Bearbeitung und Ausspielung sowie Distribution realisiert werden. Insbesondere müssen hierbei Encoding-, Transcodierungs- und Transrating-Prozesse in der Kontribution so berücksichtigt werden, dass der Übergang vom „interlaced“-Hausformat in die im Internet gebräuchlichen „progressive“-
Formate in einer hohen Qualität stattfindet. Der Auftraggeber hat die strategische Entscheidung getroffen, bei Erweiterungen und Erneuerung von Produktionssystemen eine Cloud-basierte Realisierung dann vorzuziehen,
wenn sie gegenüber einer On-premise-Realisierung die wirtschaftlichere Lösung
darstellt.
Aufgrund der Anforderungen an einen sehr hohen Skalierungsfaktor und sehr schnelle
„time to market“ muss die Realisierung als reine cloud-basierte und cloud-native Lösung
erfolgen.
Bei der Realisierung der oben skizzierten Anforderungen darf der Einsatz von Hardware-
Systemen beim Auftraggeber nicht erforderlich werden. Durch die positiven Erfahrungen
bei der Nutzung der Clouddienste für Social Media-Anwendungsfälle und
zur Vereinheitlichung des Produktionsverfahrens hat sich der Auftraggeber dafür entschieden,
zukünftig ausschließlich Clouddienste für alle Streams zu nutzen.
Parallel zur laufenden Markterkundung bezüglich existierender Lösungsmöglichkeiten wurde im Jahr 2021 deshalb in einem aufwändigen Prozess ein detailliertes, funktionales Anforderungsprofil zur Markterkundung für die Erweiterung und Erneuerung der Abwicklung des Event-Streaming erstellt. Mit diesem Anforderungsprofil zur Markterkundung wurde unter anderen auch der Hersteller „LTN Global Communications, Inc.“ kontaktiert, dessen Streaming-Produktionsplattform bereits beim Auftraggeber für die Erzeugung von Event-Streams für Social-Media-Plattformen genutzt wird. Es wurde festgestellt, dass „LTN Global Communications, Inc.“ mit seinem cloud-basierten Portfolio alle Anforderungen erfüllt. Weitere cloud-basierte Lösungen zur Erfüllung der im Anforderungsprofil aufgeführten Beschreibung der Leistung konnten trotz intensiver Marktrecherchen nicht identifiziert werden.
Der Auftraggeber plant den Abschluss eines Vertrages zur „Erweiterung und Erneuerung der Abwicklung des Event-Streaming beim SWR“ mit einer Grundlaufzeit von 48 Monaten. Der Auftraggeber kann die Option ziehen, nach Ablauf von 48 Monaten den Vertrag zwei Mal um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern.
Der Auftraggeber kann die Option ziehen, nach Ablauf von 48 Monaten den Vertrag zwei Mal um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Aufgrund seiner ausführlichen Markterkundung, der Durchführung eines Pilotprojekts und der technischen Notwendigkeit, zur Erfüllung der fachlichen und sachlichen Anforderungen, die Produkte eines bestimmten Herstellers einsetzen zu müssen, kann der Auftrag nur von einem einzigen Unternehmen, dem Hersteller „LTN Global Communications, Inc.“ erfüllt werden. Es ist aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden.
Nach der Beurteilung und dem Ermessen des Auftraggebers gibt es auch keine „vernünftige Alternative oder Ersatzlösung“ für die „Erweiterung und Erneuerung der Abwicklung des Event-Streaming beim SWR“.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erweiterung und Erneuerung der Abwicklung des Event-Streaming beim SWR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Columbia
NUTS-Code: US United States
Postleitzahl: MD21046
Land: Vereinigte Staaten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
-den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
-den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]