BLB ZentraleKonzessionsvergabeErrichtung und Betrieb Ladeinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 100-22-00122
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
BLB ZentraleKonzessionsvergabeErrichtung und Betrieb Ladeinfrastruktur
Der BLB NRW beabsichtigt die Ladeinfrastruktur (LIS) für Elektrofahrzeuge Dritter, also von Beschäftigten und Bürgerinnen und Bürgern (Dritt-LIS, nachfolgend "Ladeinfrastruktur") im Bereich seiner Liegenschaften zu
errichten.
Für die Dritt-LIS sucht der BLB NRW einen Partner, der alle damit verbundenen baulichen, technischen und administrativen Dienstleistungen und Services als sogenannter Full Service Provider (FSP) erbringt.
BLB NRW Zentrale Mercedesstr. 12 40470 Düsseldorf Die Errichtung der Ladeeinrichtungen erfolgt an verschiedenen Liegenschaften in NRW (siehe Anlage 3 b).
Der BLB NRW beabsichtigt die Ladeinfrastruktur (LIS) für Elektrofahrzeuge Dritter, also von Beschäftigten und Bürgerinnen und Bürgern (Dritt-LIS, nachfolgend "Ladeinfrastruktur") im Bereich seiner Liegenschaften zu
errichten.
Für die Dritt-LIS sucht der BLB NRW einen Partner, der alle damit verbundenen baulichen, technischen und administrativen Dienstleistungen und Services als sogenannter Full Service Provider (FSP) erbringt.
Ausschließlich für die Dritt-LIS sucht der BLB NRW einen Partner, der alle damit verbundenen baulichen, technischen und administrativen Dienstleistungen und Services als sogenannter Full Service Provider (FSP) erbringt. Der AN soll die Ladeinfrastruktur grundsätzlich auf eigene Rechnung errichten und betreiben. Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung umfasst 22 Liegenschaften im gesamten Bereich von NRW mit insgesamt ca.135 Ladepunkten.
Zur Förderung der Elektromobilität an seinen Liegenschaften ist der AG bereit, dem AN für die Laufzeit dieses Vertrages ein unentgeltliches Nutzungsrecht an der für die Ladeinfrastruktur benötigten Fläche einzuräumen sowie die Errichtung der Ladeinfrastruktur teilweise zu finanzieren.
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen zur Errichtung und Betreiben der Ladeinfrastruktur zu erbringen:
Planung, Bauliche Errichtung und elektrotechnischer Anschluss, Lieferung Installation der Hardware, Erstprüfung und Inbetriebnahme, Wartung und Instandhaltung, Betrieb der Anlagen (insbesondere technisch und kaufmännisch) Lieferung der Elektrizität an die Ladeeinrichtungen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet acht Jahre nach Inbetriebnahme der ersten Ladesäule.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Teilnahmewettbewerb ohne Teilnehmerbeschränkung. Aus dem Teilnahmewettbewerb heraus werden die fünf besten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Auswahlkriterien: Umsatz, Anzahl der Ladepunkte im Betrieb, Anzahl Beschäftigte, Referenzen.
Siehe Auswahlmatrix in den Beschaffungsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Handelsregisterauszug: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat einen Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister) vorzulegen.
Ausländische Bieter haben verlangte Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung
einzureichen.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen zur Errichtung und zum Betrieb von Ladepunkten zu belegen. Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden:
- dem Bewerber,
- einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft,
- eignungsleihenden Unterauftragnehmer.
Der Bieter hat den Nachweis über das Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung einschl. Umwelthaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut zu erbringen.
Die Deckungssummen je Schadensart der Versicherung müssen mindestens je Schadensereignis folgende Summen betragen:
Personenschäden: 5.000.000,00 EUR
Sachschäden: 5.000.000,00 EUR
Vermögensschäden: 2.000.000,00 EUR
Mit dem Teilnahmeantrag kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch die schriftliche Erklärung eines Versicherers vorlegen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen
Leistungen mit den o. g. Mindestdeckungssummen zu versichern.
Das eingesetzte Personal hat bei besonders zu schützenden Liegenschaften (z.B. JVA) besondere Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Diese besonderen Sicherheitsanforderungen werden im Zuge des Vergabeverfahrens mitgeteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYX5P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]