Redaktionelle Erstellung, Druck und Versendung des Kundenmagazins (Verlagsleistung) Referenznummer der Bekanntmachung: ID:2.055.492
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44799
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kbs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Redaktionelle Erstellung, Druck und Versendung des Kundenmagazins (Verlagsleistung)
Gegenstand der Ausschreibung ist die redaktionelle Erstellung, der Druck und die Versendung des Kundenmagazins als Verlagsleistung.
Bochum
Der Auftrag umfasst Redaktion (inklusive Text-, Bild-/Infografikredaktion), Gestaltung, Lektorat, Druck und Vertrieb des Verlagsobjekts Kundenmagazin „tag “. Der Umfang des Kundenmagazins beläuft sich zurzeit regelmäßig auf 24 deutschsprachige Seiten. Es ist denkbar, dass sich die Seitenzahl zukünftig auf 28 Seiten erhöht. Die Auflage beträgt ca. 1,1 Millionen Exemplare. In Einzelfällen sind höhere Auflagen von 1,5 Millionen Exemplaren beauftragt worden. Dies ist abhängig von der Anzahl der Versicherten und den geschäftspolitischen Vorhaben. Die redaktionelle Erstellung und der Druck der prosper/proGesund-Zeitung sind nicht Teil der Ausschreibung.
Eine einvernehmliche Vertragsverlängerung über den 31.12.2023 hinaus ist für drei weitere Jahre möglich. Hierzu muss bis spätestens drei Monate vor Vertragsende die Zustimmung von beiden Vertragspartnern in Schriftform vorliegen. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wird die unter Punkt 1.3 der Leistungsbeschreibung genannte Höchstmenge Auftragsvolumen) ausgeschöpft, endet der Vertrag vorzeitig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 6)
- die den Vergabeunterlagen beifügte Datenschutzvereinbarung und das dazugehörige Datenschutz- und Datensicherheitskonzept (siehe Punkt 3.5.7 der Bewerbungsbedingungen) (Anlage 3)
- die den Vergabeunterlagen beifügte Referenzliste (Anlage 7)
- die den Vergabeunterlagen beifügte Eigenerklärung zum Redaktionsteam (Anlage 8)
Der Abschluss von Verträgen kann ab sofort nur erfolgen, wenn der Bewerber erklärt, dass im Auftragsfall keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die einen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5 k) Abs. 1 VO 2022/576 aufweisen, unmittelbar als Auftragnehmer auftreten oder als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind und mehr als 10 % des Auftragswertes auf das betroffene Unternehmen entfallen.Hierzu ist
die Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen Russland (Anlage 10) dem Angebot beizufügen.
Zwecks Überprüfung der Einhaltung unter anderem des § 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) fordert die Auftraggeberin für die Bewerber, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Arbeitsproben in Papierform sind fristwahrend per Post oder Bote ausschließlich an die folgende Adresse zur richten:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Pförtner - zur Weiterleitung an das Dezernat IV.2.6 -
- Submissionen, Auftrags- und Abrechnungsfeststellung
im Baubereich -
Knappschaftstraße 1 (vormals Königsallee 175)
44799 Bochum
Für die Übersendung der Arbeitsproben in Papierform verwenden Sie bitte den Adressaufkleber, den Sie bei den Vergabeunterlagen finden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.