Beratungsleistung Klimapakt Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0475
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistung Klimapakt
Beratungsleistungen bei der Klimabilanzierung in Düsseldorfer Klimapakt Unternehmen
Düsseldorf
Beraterleistungen für Klimabilanzierung in bis zu 50 Düsseldorfer Unternehmen aller Größen im Rahmen des Projekts Klimapak in einem Rahmenvertrag mit Laufzeit vom 01.10.2022 - 31.12.2023 mit einjähriger Verlängerungsoption:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Um diesem Ziel näher zu kommen, müssen alle Akteure der Stadtgesellschaft aktive Beiträge zum Klimaschutz leisten. Die Wirtschaft ist Emittent und Teil der Lösung zugleich auf dem Weg zur Klimaneutralität. In diesem Kontext hat sich die Landeshauptstadt Düsseldorf am 7. Oktober 2021 mit den drei Initialpartnern: Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf (IHK-D), Handwerkskammer Düsseldorf (HWK-D) und Kreishandwerkerschaft Düsseldorf (KH-D), für den 'Düsseldorfer Klimapakt mit der Wirtschaft' zusammengeschlossen.
Alle Bieter, die im Rahmen der ersten Verfahrensphase des Teilnahmewettbewerbs Ihre Eignung mit den geforderten Unterlagen nachweisen können, werden zur zweiten Verfahrensphase Angebotsabgabe aufgefordert.
Der Auftraggeber behält sich nach § 17 (11) VgV das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlung zu gehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eignung gemäß Anlage ZV2 der Vergabeunterlagen (Inhalt: Ich/Wir erkläre(n), dass - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). - gegen mich keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - mein/unser Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmen in Frage gestellt wird).
- Nachweis über den Einsatz eines (auch frei verfügbaren, kostenfreien) digitalen Datenerfassungs-Tools und/oder Datenbanken für die Berechnung der Treibhausgasbilanz nach GHG Protocol Standard.
- Nachweis über die Erfahrung bei der Erstellung von Treibhausgasbilanzen für Unternehmen verschiedener Größen und Branchen in den letzten 5 Jahren (vorerst nur tabellarisch mit Namen, Größe, Branche - ausführlichere Referenzen folgen in der Angebotsphase)
- Unternehmensinformationen insbesondere unter Darlegung der personellen Kapazitäten für die Durchführung von 50 Beratungen im angegebenen Zeitraum (s. Zeitplan in 3.3.) (Angabe in Anlage C).
- Sofern der/die Bieter*in die geforderte Leistung nicht selbst erbringt und/ oder gemeinsam in einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer*in-nen einsetzen will, sind folgenden Unterlagen einzureichen:
o Unterzeichnete Eigenerklärung über die Ausschlussgründe (ZV 2)
o Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (ZV 3)
ODER
o Erklärung Unterauftragnehmer (ZV 4)
o Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/ Eignungsleiher (ZV 5)
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise erbringen, werden in der zweiten Phase des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.