Softwarelösung Mahnverfahren Referenznummer der Bekanntmachung: 22-S010100001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.it.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Softwarelösung Mahnverfahren
Implementierung einer Softwarelösung für die Unterstützung der Durchführung der nicht-förmlichen und förmlichen Verwaltungsverfahren säumiger Auskunftspflichtiger
Land NRW vertreten durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW Mauerstraße 51 40476 Düsseldorf
Auftragsgegenstand ist die Bereitstellung und Implementierung eines Gesamtsystems, welches die Durchführung der nicht-förmlichen und förmlichen Verwaltungsverfahren säumiger Auskunftspflichtiger unterstützt sowie deren langfristige Pflege und langfristige bedarfsweise Weiterentwicklung. Die Software muss die verschiedenen Prozessabläufe vom einfachen Anschreiben bis zur Durchsetzung eines Zwangsgelds bzw. eines Bußgeldes im förmlichen Verfahren nach den geltenden Regeln und Bestimmungen aus rechtlicher, fachlicher und funktionaler Sicht vollständig abbilden.
Zur Angebotsabgabe werden vier Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 4 belegen. Haben mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht und würde wegen der Begrenzung auf vier Bewerber unter den Bewerbern mit der gleichen Punktzahl eine Auswahl nötig, wer aufzufordern ist, werden stattdessen alle diese Bewerber aufgefordert. Beispiel: Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Anzahl an Eignungspunkten auf Platz 4, werden diese Bewerber mit der gleichen Punktzahl alle aufgefordert, die Zahl der Angebotsaufforderungen wird dann also erweitert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte legen Sie einen Nachweis (nicht älter als 6 Monate) bei, dass Sie als Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie ansässig sind
Bitte bestätigen Sie das Vorhandensein einer marktüblichen Haftpflichtversicherung, indem Sie dem Angebot den Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU beilegen.
Bitte bestätigen Sie, dass ein Versicherungsschutz in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR für schuldhaft verursachte Personen- und Sachschäden sowie in Höhe von mindestens 500.000,00 EUR für schuldhaft verursachte Vermögensschäden besteht.
Bitte bestätigen Sie, dass die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht gekündigt ist und für den Leistungszeitraum ein Versicherungsschutz im mindestens gleichen Umfang bestehen bleibt.
Bitte bestätigen Sie, dass über das Vermögen Ihres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
Bitte bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
Bitte bestätigen Sie, dass Sie als Bewerber die Tariftreue- und Mindestentgeltbestimmungen nach dem Landestariftreue- und Mindestentgeltgesetz einhalten.
Zur Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bewerber mindestens drei von ihm (ggfs. auch in Zusammenarbeit mit Unterauftragnehmern) durchgeführte Referenzprojekte in der dafür vorgesehenen Referenzvorlage in Anlage 4 (Formblatt Referenzen) nachzuweisen. Die Referenzprojekte müssen die Einführung und Konfiguration einer Software zur Unterstützung der Durchführung von Verwaltungsverfahren (z.B. Heranziehungs-, OWiG- und Bußgeldverfahren) zum Gegenstand gehabt haben. In den vorzulegenden Referenzen müssen die Schwerpunkte der zu vergebenden Leistung aufgegriffen sein. Kontaktpersonen bei den Referenzkunden müssen benannt werden und bereit sein, Auskunft über die Leistungserbringung des Bewerbers zu geben. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten vier Jahren abgeschlossen worden sein d.h. es muss eine erfolgreiche Abnahme mit nachfolgendem Produktiveinsatz der Lösung innerhalb der letzten vier Jahre erfolgt sein. Bei agilen Projekten ist an Stelle der Abnahme eine vollständige Leistung der für die Realisierung vorgesehenen Vergütung sowie der Beginn des Produktiveinsatzes der Lösung innerhalb der letzten vier Jahre erforderlich. Der Auftragswert des Referenzprojekts muss mindestens 100.000 EUR betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDRDFAL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.