FE 03.0588/2019/IRB - Erhebung des Informationsverhaltens der Verkehrsteilnehmer Referenznummer der Bekanntmachung: Z2rl-FE 03.0588/2019/IRB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 03.0588/2019/IRB - Erhebung des Informationsverhaltens der Verkehrsteilnehmer
FE 03.0588/2019/IRB -"Erhebung des Informationsverhaltens der Verkehrsteilnehmer"
Anlass dieses Forschungsprojektes ist die zunehmende Verbreitung von privaten, mobilen oder fahrzeuggebundenen Endgeräten unter den Verkehrsteilnehmenden (v.a. Mobilitätsapps sowie fahrzeugseitige Informationsservices), und damit zusammenhängend deren zunehmende Rolle als Informationskanal zu Verkehrsinformationen. Es ist demnach zu beobachten, dass sich das Informationsverhalten der Verkehrsteilnehmenden rasant verändert, bedingt durch die steigende Durchdringung und Akzeptanz von solchen Geräten, insbesondere zu Navigation oder Routenplanung. Die Entwicklung wird voraussichtlich durch die zunehmende Vernetzung der Fahrzeuge und der Verkehrsteilnehmenden weiter verstärkt.
Die öffentliche Hand verwendet andererseits Verkehrsinformationen, z.B. über Gefahrenlagen und Routenempfehlungen, als wesentliches Element des aktiven Verkehrsmanagements. Dabei werden immer noch vorwiegend „konventionelle“ Medien wie Wechselverkehrszeichen und der Verkehrsfunk herangezogen. Die Wirkung und Erreichungsgrad dieser „konventionellen“ Medien ist nun mit der zunehmenden Verbreitung der o.g. „neuen“ Medien zu hinterfragen.
Zu den Wirkungs- und Reichweiten der einzelnen Informationskanäle unter den Verkehrsteilnehmenden liegen jedoch bislang wenige empirische Belege vor. Es existieren erste Untersuchungen für Deutschland, jedoch oft ohne repräsentativen Charakter bzw. erste Erhebungen für das Ausland. Eine repräsentative Analyse für Deutschland scheint hingegen zu fehlen.
Grundlagen für eine solche repräsentative Analyse wurden im BASt-Forschungsprojekt „Vorstudie zur Erhebung des Informationsverhaltens der Verkehrsteilnehmer“ (FE 89.0259/2011) erarbeitet. In dem Vorgängerprojekt wurde ein inhaltliches und methodisches Konzept für eine langfristige Erhebung des Informationsverhaltens und der Verfügbarkeit entsprechender Technologien ausgearbeitet. Dabei wurde eine periodische Befragung von Verkehrsteilnehmern empfohlen.
Eine Praxiseinführung des vorliegenden Konzeptes wurde jedoch bisher nicht eingeleitet. Dafür soll als Folgeprojekt von FE 89.0259/2011 das vorliegende erhebungsmethodische Konzept weiterentwickelt, und darauf aufbauend eine repräsentative Erhebung geplant und durchgeführt, sowie die Ergebnisse ausgewertet und aufbereitet werden.
Ziel/Nutzen
Ziel der Erhebung ist es demnach, das derzeitige Informationsverhalten von Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern repräsentativ abzubilden. Die Ergebnisse der Erhebung sollen u.a. dazu führen, Fragestellungen über Wirkung und Erreichungsgrad von verschiedenen Informationskanälen zu beantworten. Weiterhin sollen sie es der öffentlichen Hand erlauben, fundierte Entscheidungen zum künftigen Verkehrsmanagement zu treffen, insbesondere hinsichtlich wirksamer Informationskanäle für verschiedene Managementzwecke.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Erfahrungen/Fachkenntnisse zum Einsatz und/oder zu Wirkungen von modernen Informationsmedien im Kontext der Reisendeninformation und des Verkehrsmanagements - nachzuweisen durch: mind. 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste) unter Angabe der Projektlaufzeit, Auftragswert und Auftraggeber
Erfahrung in der Konzeption und Durchführung telefonischer oder softwaregestützter Befragungen - nachzuweisen durch: mind. 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste) unter Angabe der Projektlaufzeit, Auftragswert und Auftraggeber
Erfahrungen in der statistischen Auswertung / Hochrechnung erhobener Daten nach gängigen statistischen Verfahren - nachzuweisen durch: mind. 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste) unter Angabe der Projektlaufzeit, Auftragswert und Auftraggeber
Ausreichende Kapazitäten in personeller Hinsicht für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenden Leistung - nachzuweisen durch: Eigenerklärung unter namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (sofern zumutbar)
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.