Jahresvertrag Sinkkastenreinigung 2022/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wermelskirchen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wermelskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Jahresvertrag Sinkkastenreinigung 2022/2023
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt die Vergabe der Leistungen zur Sinkkastenreinigung im Stadtgebiet als Jahresvertrag über eine maximale Laufzeit von 3 Jahren (2022-2025).
42929 Wermelskirchen
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt, die erforderlichen Arbeiten für die Sinkkastenreinigung im Stadtgebiet in Form eines Jahresvertrages (mit der Option der zweimaligen Verlängerung) zu vergeben und schreibt dies hiermit aus.
Bei der Durchführung der Sinkkastenreinigung im Stadtgebiet Wermelskirchen handelt es sich in Titel 1 um die Reinigung der Sinkkasteneimer der Straßeneinlaufschächte und in Titel 2 um die Reinigung der Nassschlammschächte, der Rigolenversickerungen mit Schlammfangschächten und der Sickerschächte sowie die Reinigung der Entwässerungsrinnen.
Die Sinkkastenreinigung hat insgesamt folgenden Leistungsumfang:
- ca. 4.200 Stück Sinkkasten
- ca. 553 Stück Sinkkästen mit Nassschlammschacht
- ca. 33 Stück Sickerschächte
- ca. 52 Stück Schlammfangschacht der Rigole reinigen
- ca. 680 m Entwässerungsrinnen (z. B. ACO-Rinnen)
- ca. 55 m Bordrinnenentwässerung.
Bei der in Titel 1 vorgesehenen Reinigung der Sinkkasteneimer der Straßeneinlaufschächte sind die Schmutzstoffe ausschließlich zum auftraggeberseitig gestellten Lagerplatz (Betriebshof Sonne) zu transportieren. Die Entsorgung der Schmutzstoffe erfolgt durch den AG.
Für die in Titel 2 aufgeführte Reinigung der Nassschlammschächte, Sickerschächte, der Rigolenversickerungen mit Schlammfangschacht sowie der Entwässerungs- und Bordrinnen ist die Entsorgung der Schmutzstoffe in die entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren.
Die Reinigung der Sinkkästen mit Sinkkasteneimer und mit Nassschlammschacht hat dreimal im Jahr zu den nachstehenden Terminen zu erfolgen:
- Erster Reinigungsgang: 9. KW bis Ende 11. KW
- Zweiter Reinigungsgang: 26. KW bis Ende 29. KW
- Dritter Reinigungsgang: 43. KW bis Ende 46. KW
Die Reinigung der Sickerschächte, der Rigolenversickerungen mit Schlammfangschacht sowie die Reinigung der Entwässerungs- und Bordrinnen erfolgt einmal im Jahr zeitgleich mit dem dritten Reinigungsgang der Sinkkästenreinigung.
Die Stadt Wermelskirchen legt auf die fristgerechte und ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten besonderen Wert, um Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit der Sinkkästen zu vermeiden und somit die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Aus diesem Grund wird für jeden nicht fristgerecht durchgeführten Reinigungsgang eine Vertragsstrafe in Höhe von 1,6 % der Kosten für einen Reinigungsgang fällig.
Falls im Ausnahmefall begründete Verzögerungen bei einem Reinigungsgang auftreten sollten, sind diese vom Auftragnehmer rechtzeitig schriftlich anzuzeigen und ausreichend zu begründen. Die Genehmigung für eine Verzögerung gilt nur dann als erteilt, wenn der Auftraggeber diese dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt hat.
Der Beginn der Sinkkastenreinigung ist dem Auftraggeber mindestens fünf Tage vorher anzuzeigen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jede durchgeführte Leistung mit Ausführungsdatum und Unterschrift auf den zur Verfügung gestellten Unterlagen zu dokumentieren.
Die Unterlagen sind dem Auftraggeber täglich vorzulegen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beschädigungen von Sinkkästen, verstopfte Sinkkastenleitungen sowie fehlende Eimer nach Feststellung dem Auftraggeber schriftlich zu melden.
Nachfolgende Kosten sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzurechnen:
- Kosten für die erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen
- Erschwernisse bei der Sinkkastenreinigung
- Nebenleistungen, die bei der Sinkkastenreinigung notwendig bzw. gesetzlich vorgeschrieben sind
- Sämtliche Kosten für Fahrzeuge, Geräte und Personal
- Transport der Schmutzstoffe zum auftraggeberseitig gestellten Lagerplatz, keine Entsorgung (Titel 1)
- Kosten für den Transport und die Entsorgung aller anfallenden Schmutzstoffe (Titel 2). Für die Entsorgung der Abfälle ist dem Auftraggeber der entsprechende Entsorgungsnachweis vorzulegen.
Um die Leistungen erschöpfend zu beschreiben wurde zu allen Sinkkästen, Schächten und Rinnen entsprechende Listen beigefügt (siehe Vergabeunterlagen unter 4_Sonstiges).
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen / dem Leistungsverzeichnis.
Optionale Verlängerung für 2 Jahre: Der Vertrag kann zweimal seitens der Stadt Wermelskirchens jeweils um ein weiteres Vertragsjahr verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn nicht bis zum 31.03. des jeweiligen Vertragsjahres die Kündigung ausgesprochen wurde.
Die Beschäftigung von Subunternehmen ist nicht zulässig.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung BMWK-Rundschreiben ist mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ).
Die Angabe der PQ-Nummer der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ist in dem Formular ‚VgV_Eigenerklärung_LD" (siehe Vergabeunterlagen unter '2_Auszufüllende Dokumente") einzutragen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular ‚VgV_Eigenerklärung_LD (siehe Vergabeunterlagen unter '2_Auszufüllende Dokumente") vorzulegen.
Diese Eigenerklärung beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen:
- Eintragung in das Berufsregister
- Angaben zu Personenvereinigungen bzw. Einzelunternehmen
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die "VgV_Eigenerklärung_LD" der Stadt Wermelskirchen mit dem Angebot abzugeben. Diese beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zu schweren Verfehlungen (inkl. Erklärung lt. Anlage 2 zu Nr. 3.2 des Erlasses KorruptionsbG NRW)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gewerberechtlichen Voraussetzungen
- Angaben zur Haftpflichtversicherung inkl. Deckungssumme
Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die "VgV_Eigenerklärung_LD" der Stadt Wermelskirchen mit dem Angebot abzugeben. Diese beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen:
- Erklärung über vergleichbare Leistungen
- Angabe von 3 positiven Referenzen über vergleichbare Aufträge inkl. Kontaktdaten der Ansprechpartner etc.
- Angaben zu Arbeitskräften/Mitarbeiterzahl
Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen finden Anwendung.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften vergleichbare Unterlagen äquivalente Nachweise von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie) mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU Mitgliedsstaaten werden anerkannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Wermelskirchen, Haupt- und Personalamt/ Zentrale Vergabestelle (Raum 1.22), Telegrafenstraße 29/33, 42929 Wermelskirchen
Nur Vertreter des Auftraggebers. Die Angebotsöffnung ist gem. VgV nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
07/2025
Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform ‚Subreport ELViS‘ über den Link „https://www.subreport.de/E82619558“ möglich! Wichtiger Hinweis:
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/ Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.
Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 01.08.2022 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden.
Mitglieder von Bietergemeinschaften sind mit Angebotsabgabe verbindlich zu nennen und müssen die geforderte Eignung nachweisen. Sie haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied anzugeben (siehe Auflistung gem. Punkt 4c des Angebotsformulars bzw. Checkliste VgV).
Zahlungen erfolgen nach der VOL/B in Verbindung mit den Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bezreg-koeln.nrw.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1.) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch-Gladbach
Postleitzahl: 51462
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]