1/DLII4/MI017 - Betrieb, Wartung und Instandhaltung von Gebäuden, Bauwerk/Baukonstruktionen der Kostengruppe 300 sowie Baukonstruktionen in Außenanlagen der Kostengruppe 530, Camp Castor Referenznummer der Bekanntmachung: Betrieb, Wartung u. Instandhaltung von Gebäuden, B
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
1/DLII4/MI017 - Betrieb, Wartung und Instandhaltung von Gebäuden, Bauwerk/Baukonstruktionen der Kostengruppe 300 sowie Baukonstruktionen in Außenanlagen der Kostengruppe 530, Camp Castor
1/DLII4/MI017 - Betrieb, Wartung und Instandhaltung von Gebäuden, Bau-werk/Baukonstruktionen der Kostengruppe 300 (gemäß DIN 276) sowie Baukonstruktionen in Außenanlagen der Kosten-gruppe 530 (gemäß DIN 276) im Camp CASTOR
Camp Castor, Gao, Mali
1/DLII4/MI017 - Betrieb, Wartung und Instandhaltung von Gebäuden, Bau-werk/Baukonstruktionen der Kostengruppe 300 (gemäß DIN 276) sowie Baukonstruktionen in Außenanlagen der Kosten-gruppe 530 (gemäß DIN 276) im Camp CASTOR
Der Vertrag kann um ein Jahr verlängert werden. Diese Verlängerungsoption kann maximal dreimal genutzt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die zu erbringenden Arbeiten des Leistungsprogrammes des AN ist ein verantwortlicher Projektleiter, ein Meister vor Ort mit entsprechender Fach- und Sachkunde (DQR2 Niveau Stufe 6) zu stellen.
Zur Sicherstellung der Leistungen sind folgende Qualifikationen in entsprechender Anzahl gemäß des Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) oder äquivalent durch den Auftragnehmer (AN) abzubilden/ bereitzustellen:
- 2x Fachkraft Maler/-in und Lackierer/-in, DQR Stufe 4
- 1x Hilfskraft im Gewerk Maler und Lackierer
- 3x Fachkräfte Holzbau, DQR Stufe 4
- 3x Hilfskräfte im Gewerk Holzbau
- 1x Meister Metallbau, DQR Stufe 6
- 5x Fachkräfte Stahlbauschlosser/Maschinenschlosser, DQR Stufe 4
- 4x Hilfskräfte im Gewerk Metallbau
Über den gesamten vertraglichen Zeitraum muss Personal mit der Sachkunde und Befähigung nach
- Befähigte Person für Leitern und Tritte nach TRBS 2121 Teil II, BGBL 694 und BGL 694.
- Befähigte Personen für Sportgeräte, Hallen und Fitnessgeräte, Grundlage: GUV-SI 8044, RAL GZ 945
- Fachkundige Person für Feststellanlagen, Brandschutztüren und Tore nach DIBT Richtlinie
- Befähigte Person für Kraftbetätigte Tore, Türen, Fenster nach ASR A1.7
- Befähigte Person für Hebebühnen, Wagen-und Grubenwagenheber
- Befähigte Person für die Prüfung von Anschlagmitteln, TRBS 1203, Maschinen-richtlinie 98/37 EG, Arbeitssicherheitsgesetz, Lastaufnahmeeinrichtung BGR-500, UVV Winden, Hub- und Zuggeräten BGV-D8.
- Befähigte Person für Gerüste und Gerüstanlagen
- Befähigte Person für Druckluftanlagen und Rohrleitungen
- Befähigte Person für Lastaufnahmemittel und Hebezeug
- Sach-und Fachkundiger für Krane nach DGUV Vorschrift 52
- Sach-und Fachkundiger für Winden, Hub-und Zuggeräte DGUV Vorschrift 54
- Lehrgang Objektsicherheit, Zutrittskontrolle und Vereinzelungsanlagen
- Lehrgang zum Prüfen von ISO-Container Konstrukten
- Befähigte Person für Regale, Hochregale, Kleinlager DGUV Information 208-043, DIN EN 15635
- Elektrisch unterwiesenes Personal.
vorgehalten werden.
- Vorlage einer Versicherungsbescheinigung gemäß 8.3 des Vertragesentwurfs (siehe 8.4 des Vertrages)
- Nachweis eines Mindestumsatzes von 1. Million Euro in den letzten drei Jahren
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123 + 124 GWB (BAAINBw-B-V 034/10.2019)
- Eigenerklärung Mindestlohngesetz (EinkaufBw IUD, Stand 11/2021)
- Anlage 6 Eigenerklärung Personal
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit