EU 04-22 SWD-Gewerbepark Dormagen (Wahler Berg)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dormagen
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.STADT-DORMAGEN.DE
Abschnitt II: Gegenstand
EU 04-22 SWD-Gewerbepark Dormagen (Wahler Berg)
Der Rat der Stadt Dormagen hat am 28. April 2022 beschlossen, dass ihre Tochtergesellschaft - die Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dormagen mbH (SWD) auf einer Liegenschaft in Dormagen einen Gewerbepark (Gewerbehallen) entwickelt, vermietet und betreibt. Zur Durchführung des Projekts beauftragt die SWD (als AG) einen Dienstleister (AN-PE) als Projektentwickler, Projektleiter und Vertreter des Auftraggebers gegenüber Dritten und zur Unterstützung bei Abnahmen; Verhandler der Miet- und Kaufverträge auf Basis vorab abgestimmter Miet- und Kaufvertragsmuster sowie Mieterkoordinator in der technischen Organisation der Vermietungs- und Umsetzungsphase bis zur Übergabe der Mietfläche. Der AN-PE ist Projektsteuerer und Generalplaner bis zur Vergabe der Generalunternehmerleistungen sowie Projektüberwacher. Zu den Aufgaben zählt die Vorbereitung von Aufträgen sowie Ertrags- und Kostenverfolgung. Der AN-PE schaltet alle notwendigen qualitätssichern-den Gutachter und Sonderfachleute im Auftrag des AG ein. Hierzu gehören Baugrundgutachter, Sachverständige für Brandschutz und Bauphysik, Vermessungsingenieur, Verkehrsgutachter u.a.
Der Auftraggeber schreibt die Leistung europaweit im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 3 VgV aus.
Die Bewerber haben ihre Teilnahmeanträge bis zum 15.08.2022, 12 Uhr, bei dem Rechtsamt - Zentrale Submissionsstelle – der Stadt Dormagen über das Vergabeportal subreport ELVIS einzureichen.
Das Verfahren ist auf der Vergabeplattform subreport ELVIS beschrieben.
Es ist geplant, am 22.08.2022 von den Unternehmen, die sich um die Teilnahme an der Ausschreibung beworben haben, drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach erfolgter Aufklärung der Angebote der ersten Angebotsrunde ohne weitere Verhandlungen auf das günstigste Angebot der ersten Angebotsrunde zu erteilen.
41539 Dormagen
Der Rat der Stadt Dormagen hat am 28. April 2022 beschlossen, dass ihre Tochtergesellschaft - die Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dormagen mbH (SWD) auf einer Liegenschaft in Dormagen einen Gewerbepark (Gewerbehallen) entwickelt, vermietet und betreibt. Zur Durchführung des Projekts beauftragt die SWD (als AG) einen Dienstleister (AN-PE) als Projektentwickler, Projektleiter und Vertreter des Auftraggebers gegenüber Dritten und zur Unterstützung bei Abnahmen; Verhandler der Miet- und Kaufverträge auf Basis vorab abgestimmter Miet- und Kaufvertragsmuster sowie Mieterkoordinator in der technischen Organisation der Vermietungs- und Umsetzungsphase bis zur Übergabe der Mietfläche. Der AN-PE ist Projektsteuerer und Generalplaner bis zur Vergabe der Generalunternehmerleistungen sowie Projektüberwacher. Zu den Aufgaben zählt die Vorbereitung von Aufträgen sowie Ertrags- und Kostenverfolgung. Der AN-PE schaltet alle notwendigen qualitätssichern-den Gutachter und Sonderfachleute im Auftrag des AG ein. Hierzu gehören Baugrundgutachter, Sachverständige für Brandschutz und Bauphysik, Vermessungsingenieur, Verkehrsgutachter u.a.
Der Auftraggeber schreibt die Leistung europaweit im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 3 VgV aus.
Die Bewerber haben ihre Teilnahmeanträge bis zum 15.08.2022, 12 Uhr, bei dem Rechtsamt - Zentrale Submissionsstelle – der Stadt Dormagen über das Vergabeportal subreport ELVIS einzureichen.
Das Verfahren ist auf der Vergabeplattform subreport ELVIS beschrieben.
Es ist geplant, am 22.08.2022 von den Unternehmen, die sich um die Teilnahme an der Ausschreibung beworben haben, drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach erfolgter Aufklärung der Angebote der ersten Angebotsrunde ohne weitere Verhandlungen auf das günstigste Angebot der ersten Angebotsrunde zu erteilen.
Ende der Ausführung nur voraussichtlich
Die Teilnahmeanträge werden anhand folgender Kriterien bewertet:
1. Erfahrungsnachweise in der Projektentwicklung von gewerblichen Projekten mit den Leistungsteilen Projektentwicklung, Projektmanagement und Projektsteuerung, Vermietung und Mieterkoordination, Generalplanung mit Baudurchführung, Einführung in den Betrieb (Gewichtung 40 %),
2. Erfahrungsnachweis des Architekten des Generalplaners mit Projektgrößen über 25 Mio. € (netto) (Gewichtung 20 %),
3. Erfahrungsnachweis des für den ausgeschriebenen Auftrag vorgesehenen Projektteams hinsichtlich Ausbildung, durchgeführter Projektentwicklungsvorhaben – nachzuweisen über Lebensläufe und verantwortete Leitungsfunktionen (Gewichtung 20 %),
4. Erfahrungsnachweis bei der Projektierung von gewerblichen Gebäuden in Holz- oder Holzmischbauweise (Gewichtung 10 %),
5. Erfahrungsnachweis in der Planung, Ausschreibung, Vergabe und Umsetzung von nachhaltigen Energiekonzepten (Gewichtung 10 %).
Es werden nur Nachweise für Projekte zugelassen, die nach dem 31.12.2012 abgeschlossen wurden.
- ES WIRD DARUM GEBETEN, BIETERFRAGEN BIS SPÄTESTENS 5 TAGE VOR ABLAUF DER ANGEBOTSFRIST ÜBER DEN NACHRICHTENDIENST DER VERGABEPLATTFORM https://www.subreport-elvis.de AN DIE ZENTRALE SUBMISSIONSSTELLE DER STADT DORMAGEN ZU RICHTEN.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung gem. § 123 und § 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Formular 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe). Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung einzureichen.
- Für Nicht-präqualifizierte Unternehmen wird die EEE-Erklärung hilfsweise zur Verfügung gestellt.
- siehe bitte Punkt II.2.9 - Objektive Kriterien für die Auswahl der begründeten Zahl von Bewerbern - in dieser Bekanntmachung und die beigefügte Bewertungsmatrix in den Ausschreibungsunterlagen
- siehe bitte Punkt II.2.9 - Objektive Kriterien für die Auswahl der begründeten Zahl von Bewerbern - in dieser Bekanntmachung und die beigefügte Bewertungsmatrix in den Ausschreibungsunterlagen
- siehe bitte Punkt II.2.9 - Objektive Kriterien für die Auswahl der begründeten Zahl von Bewerbern - in dieser Bekanntmachung und die beigefügte Bewertungsmatrix in den Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auch alle anderen, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs darüber hinaus geforderten Erklärungen, sind elektronisch in Textform nach § 126 b BGB von jedem einzelnen rechtlich selbständigen Unternehmen, das sich zu einer Bietergemeinschaft zusammengeschlossen hat, abzugeben! Die Vergabe- und Vertragsunterl. sind ausschl. als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS unter:www.subreport.de/E79729152 erhältlich. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschl. über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterl. zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung.
Der AG verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung (Reg.) gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Reg. ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Reg. ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterl. bereits ohne Reg. heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Reg. nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden.
Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z.B. weil wegen einer fehlenden Reg. wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Reg. geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Reg. erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adr. sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschr. Stelle zusätzl. Infos bereit gestellt hat.
Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß den §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dormagen
Postleitzahl: 41539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.dormagen.de