Beschaffung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Einrichtung und Weiterentwicklung eines Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit (KfB) für die Polizei NRW Referenznummer der Bekanntmachung: LZPD; Beratungs- und Unterstützungsleistungen Barrierefreiheit
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lzpd.polizei.nrw/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Einrichtung und Weiterentwicklung eines Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit (KfB) für die Polizei NRW
Die Polizei NRW hat sich die Inklusion schwerbehinderter Menschen als Ziel gesetzt. Dies erfordert die nachhaltige Implementierung der Barrierefreiheit im Bereich der Digitalisierung. Zur Erreichung dieses Zieles soll die Einrichtung einer zentralen Stelle bei der Polizei mit entsprechenden Koordinierungs- und Beratungsaufgaben beitragen. Daher beabsichtigt die Polizei NRW, ein Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit (KfB) beim LZPD NRW in Duisburg einzurichten. Das KfB soll als zentrale Stelle bei der Polizei NRW Koordinierungs- und Beratungsaufgaben übernehmen. So sollen Synergieeffekte genutzt werden, um schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst zeitnah unter Berücksichtigung ihrer Stärken und Schwächen optimal einsetzen zu können.
Geplant ist eine sukzessive Inbetriebnahme des KfB. Insbesondere um den Anforderungen des Aspektes der Barrierefreiheit im Informations- und Kommunikationsverfahren (IuK-Bereich) gerecht zu werden, beabsichtigt das LZPD für Aufbau, Betrieb und Ausbau des KfB Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu beschaffen.
Den bestehenden Beschaffungsbedarf teilt der öffentliche Auftraggeber in drei Lose (siehe Losbeschreibungen in II. 2.4). Verfahrensleitende zusätzliche Ausführungen finden Sie in Ziffer VI.3.
Aufbau, Betrieb und weiterer Ausbau des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit und Beratung und Unterstützung im Hinblick auf Barrierefreiheit von IuK-Verfahren
Duisburg
Los 1 beinhaltet im Wesentlichen den Aufbau, Betrieb und weiteren Ausbau des KfB sowie die Beratung zu IuK-Verfahren. Von dem Leistungsumfang des Loses 1 umfasst sind insbesondere folgende Leistungen:
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1. Aufbau des KfB:
(i) Beratung des Auftraggebers bei der Implementierung und dem weiteren Ausbau des KfB;
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(ii) Beratung und Unterstützung beim Entwurf von Konzepten für Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnehmen (nicht Durchführung von Schulungen).
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2. Beratung zu luK-Verfahren
(i) Überarbeitung bestehender Prozesse, insbesondere im IuK-Bereich, unter dem Aspekt der Barrierefreiheit,
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(ii) Beratung von Projekten und Fachbereichen bei der barrierefreien Bereitstellung von IuK-Verfahren,
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(iii) Unterstützung bei der Erstellung von Styleguides / Leitfäden,
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Als Beginn der Auftragsausführung ist zwingend spätestens der 01.11.2022 vorgesehen. Der Auftraggeber legt Wert drauf, dass die o.g. Leistungen von einem kontinuierlichen Projektteam mit gleichbleibender Qualifikation und Erfahrung erbracht werden. Hierbei wird vorausgesetzt, dass das vorgesehene Personal über die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung steht.
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Diese EU-weite Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Unterlagen zu entnehmen.
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Nach Ablauf der Festlaufzeit von 24 Monaten verlängert sich die Laufzeit des Vertrages jeweils um weitere 12 Monate, sofern sie nicht von dem Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der (verlängerten) Festlaufzeit gekündigt wird. Die Verlängerungsoption des Auftraggebers kann maximal zweimal ausgeübt werden. Der Vertrag endet im Fall der Ausübung der Verlängerungsoptionen spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf.
Das Verfahren bedeutet einen erheblichen Aufwand für den Auftraggeber. Die Auswahl der Bieter erfolgt daher durch Kriterien, die bei Überschreiten bestimmter Mindestanforderungen an die Eignung greifen. Es können pro Los die Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die anhand der erreichten Punktzahlen die Plätze 1 - 5 belegen. Dabei obliegt es dem Ermessen des Auftraggebers, ob pro Los mehr als 3 Bewerber, höchstens jedoch 5 Bewerber, zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Folgende Bewertung wird hierbei zugrunde gelegt:
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1. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit [Gewichtung 20%]: Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Mittel, vgl. Abschnitt III.1.2. Für das Kriterium "Gesamtumsatz Unternehmen in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren" gilt: Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 10 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz erzielt haben. Die Punkte für die übrigen Bewerber werden dazu linear interpoliert gesetzt.
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2. Technische Leistungsfähigkeit [Gewichtung 80%]: Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens, vgl. Abschnitt III.1.3 Nr. 2. Im Bereich der technischen Leistungsfähigkeit wird jede nachgewiesene Referenz mit einem Punkt bewertet, sofern die Referenzen die in Abschnitt III.1.3 Nr. 2 genannten Anforderungen erfüllen. Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die 6 oder mehr ordnungsgemäße Referenzen vorlegen. Die Punktzahl von 4 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die 5 ordnungsgemäße Referenzen vorlegen. Die Punktzahl von 3 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die 4 ordnungsgemäße Referenzen vorlegen. Die Punktzahl von 2 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die 3 ordnungsgemäße Referenzen vorlegen. Die Punktzahl von 1 Punkt erhalten diejenigen Bewerber, die 2 ordnungsgemäße Referenz vorlegen.
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3. Die für das jeweilige Kriterium vorgenommene Bepunktung wird mit der dem Kriterium zugewiesenen Gewichtung multipliziert, woraus sich die für das jeweilige Kriterium erzielte Punktzahl ergibt.
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4. Es qualifizieren sich höchstens 5 Bewerber für die nächste Runde. Bei Punktgleichstand auf Rang 5 qualifizieren sich 6 Bewerber. Im Übrigen erfolgt ein Losentscheid.
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Zweimalige Vertragsverlängerungsoption um jeweils 12 Monate.
Beratung zu leidensgerechten Arbeitsplätzen
Duisburg
Los 2 beinhaltet die Beratung zu leidensgerechten Arbeitsplätzen.
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Von dem Leistungsumfang des Loses 2 umfasst sind insbesondere folgende Leistungen:
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(i) Erstellung eines Konzepts zur weitestgehenden Standardisierung von Hilfsmitteln zur Ausstattung leidensgerechter Arbeitsplätze,
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(ii) Initiierung und Umsetzung der weitestgehenden Standardisierung von Hilfsmitteln in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen des Auftraggebers,
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(iii) Analysieren und Gestalten von Prozessen zur Einbindung des Kompetenzzentrums in die Prozesse der Polizeibehörden bei der Ausstattung leidensgerechter Arbeitsplätze.
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(iv) Unterstützung bei der konkreten Einzelfallberatung von Polizeibehörden in NRW bei der Ausstattung leidensgerechter Arbeitsplätze im Bedarfsfall.
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Als Beginn der Auftragsausführung ist zwingend spätestens der 01.11.2022 vorgesehen. Der Auftraggeber legt Wert drauf, dass die o.g. Leistungen von einem kontinuierlichen Projektteam mit gleichbleibender Qualifikation und Erfahrung erbracht werden. Hierbei wird vorausgesetzt, dass das vorgesehene Personal über die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung steht.
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Nach Ablauf der Festlaufzeit von 24 Monaten verlängert sich die Laufzeit des Vertrages jeweils um weitere 12 Monate, sofern sie nicht von dem Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der (verlängerten) Festlaufzeit gekündigt wird. Die Verlängerungsoption des Auftraggebers kann maximal zweimal ausgeübt werden. Der Vertrag endet im Fall der Ausübung der Verlängerungsoptionen spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf.
Das Verfahren bedeutet einen erheblichen Aufwand für den Auftraggeber. Die Auswahl der Bieter erfolgt daher durch Kriterien, die bei Überschreiten bestimmter Mindestanforderungen an die Eignung greifen. Es können pro Los die Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die anhand der erreichten Punktzahlen die Plätze 1 - 5 belegen. Dabei obliegt es dem Ermessen des Auftraggebers, ob pro Los mehr als 3 Bewerber, höchstens jedoch 5 Bewerber, zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Folgende Bewertung wird hierbei zugrunde gelegt:
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1. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit [Gewichtung 20%]: Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Mittel, vgl. Abschnitt III.1.2 . Für das Kriterium "Gesamtumsatz Unternehmen in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren" gilt: Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 10 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz erzielt haben. Die Punkte für die übrigen Bewerber werden dazu linear interpoliert gesetzt.
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2. Technische Leistungsfähigkeit [Gewichtung 80%]: Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens, vgl. Abschnitt III.1.3 Nr. 3. Im Bereich der technischen Leistungsfähigkeit werden nachgewiesene Referenz bewertet, sofern die Referenzen die in Abschnitt III.1.3 Nr. 3 genannten Anforderungen erfüllen. Die Punktzahl richtet sich nach der Anzahl der Arbeitsplätze, für welche der Bewerber zur leidensgerechten Arbeitsplatzausstattung beraten hat. Hierbei wird die Anzahl der leidensgerechten Arbeitsplätze aller eingereichter Referenzen addiert.
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Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die bei 50 oder mehr Arbeitsplätzen zur leidensgerechten Arbeitsplatzausstattung beraten haben. 4 Punkte erhalten diejenigen Bewerber, die bei weniger als 50, aber mehr als 40 Arbeitsplätzen zur leidensgerechten Arbeitsplatzausstattung beraten haben. 3 Punkte erhalten diejenigen Bewerber, die bei weniger als 40, aber mehr als 35 Arbeitsplätzen zur leidensgerechten Arbeitsplatzausstattung beraten haben. 2 Punkte erhalten diejenigen Bewerber, die bei weniger als 35, aber mehr als 30 Arbeitsplätzen zur leidensgerechten Arbeitsplatzausstattung beraten haben. 2 Punkte erhalten diejenigen Bewerber, die bei weniger als 30, aber mehr als 25 Arbeitsplätzen zur leidensgerechten Arbeitsplatzausstattung beraten haben. 1 Punkt erhalten diejenigen Bewerber, die bei weniger als 25, aber mehr als 20 Arbeitsplätzen zur leidensgerechten Arbeitsplatzausstattung beraten haben.
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3. Die für das jeweilige Kriterium vorgenommene Bepunktung wird mit der dem Kriterium zugewiesenen Gewichtung multipliziert, woraus sich die für das jeweilige Kriterium erzielte Punktzahl ergibt.
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4. Es qualifizieren sich höchstens 5 Bewerber für die nächste Runde. Bei Punktgleichstand auf Rang 5 qualifizieren sich 6 Bewerber. Im Übrigen erfolgt ein Losentscheid.
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Zweimalige Vertragsverlängerungsoption um jeweils 12 Monate.
Beratung und Unterstützung bei Vorbereitung und Durchführung von Tests und Zertifizierungen zur Barrierefreiheit von IuK-Verfahren.
Duisburg
Los 3 beinhaltet die Durchführung von Tests und Zertifizierungen für die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationsverfahren (IuK-Verfahren). Vom Leistungsumfang umfasst sind insbesondere folgende Leistungen:
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(i) Zunächst Beratungs- und Unterstützungsleistungen: Erstellung von Standards und Leitlinien zur Durchführung von Tests von luK-Verfahren (z.B. anhand von WCAG 2.1 oder BITV 2.0),
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(ii) Anschließend: diverse Prüfdienstleistungen in Form von Durchführung von Tests und Zertifizierungen von luK-Verfahren.
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Die zu erbringenden Leistungen sind im Einzelnen der zum Abruf bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Als Beginn der Auftragsausführung ist zwingend spätestens der 01.11.2022 vorgesehen. Der erste Abruf wird die Konzeptionierung der Tests sein. Der Auftraggeber legt Wert drauf, dass die o.g. Leistungen von einem kontinuierlichen Projektteam mit gleichbleibender Qualifikation und Erfahrung erbracht werden. Hierbei wird vorausgesetzt, dass das vorgesehene Personal über die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung steht.
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Der Gesamthöchstwert für Los 3, das als Rahmenvertrag mit Einzelabrufen ausgebildet ist, beläuft sich auf 1 Mio. EUR (netto). Diese Festlegung eines Höchstwerts erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert in Abweichung vom Schätzwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abnahmeverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung des Auftragswerts basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend, auch unvorhersehbar großen Bedarf des Auftraggebers die vergabegegenständlichen Dienstleistungen betreffend im Rahmen der Laufzeit abzudecken - zudem auf der oberen Bandbreite der nach Erfahrung des Auftraggebers marktgängigen Preisbildung.
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Diese EU-weite Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Unterlagen zu entnehmen.
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Nach Ablauf der Festlaufzeit von 24 Monaten verlängert sich die Laufzeit des Vertrages jeweils um weitere 12 Monate, sofern sie nicht von dem Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der (verlängerten) Festlaufzeit gekündigt wird. Die Verlängerungsoption des Auftraggebers kann maximal zweimal ausgeübt werden. Der Vertrag endet im Fall der Ausübung der Verlängerungsoptionen spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf.
Das Verfahren bedeutet einen erheblichen Aufwand für den Auftraggeber. Die Auswahl der Bieter erfolgt daher durch Kriterien, die bei Überschreiten bestimmter Mindestanforderungen an die Eignung greifen. Es können pro Los die Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die anhand der erreichten Punktzahlen die Plätze 1 - 5 belegen. Dabei obliegt es dem Ermessen des Auftraggebers, ob pro Los mehr als 3 Bewerber, höchstens jedoch 5 Bewerber, zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Folgende Bewertung wird hierbei zugrunde gelegt:
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1. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit [Gewichtung 20%]: Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Mittel, vgl. Abschnitt III.1.2. Für das Kriterium "Gesamtumsatz Unternehmen in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren" gilt: Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 10 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz erzielt haben. Die Punkte für die übrigen Bewerber werden dazu linear interpoliert gesetzt.
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2. Technische Leistungsfähigkeit [Gewichtung 80%]: Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens, vgl. Abschnitt III.1.3 Nr. 4. Im Bereich der technischen Leistungsfähigkeit wird jede nachgewiesene Referenz mit einem Punkt bewertet, sofern die Referenzen die in Abschnitt III.1.3 Nr. 4 genannten Anforderungen erfüllen. Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die 6 oder mehr ordnungsgemäße Referenzen vorlegen. Die Punktzahl von 4 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die 5 ordnungsgemäße Referenzen vorlegen. Die Punktzahl von 3 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die 4 ordnungsgemäße Referenzen vorlegen. Die Punktzahl von 2 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die 3 ordnungsgemäße Referenzen vorlegen. Die Punktzahl von 1 Punkt erhalten diejenigen Bewerber, die 2 ordnungsgemäße Referenz vorlegen.
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3. Die für das jeweilige Kriterium vorgenommene Bepunktung wird mit der dem Kriterium zugewiesenen Gewichtung multipliziert, woraus sich die für das jeweilige Kriterium erzielte Punktzahl ergibt.
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4. Es qualifizieren sich höchstens 5 Bewerber für die nächste Runde. Bei Punktgleichstand auf Rang 5 qualifizieren sich 6 Bewerber. Im Übrigen erfolgt ein Losentscheid.
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Zweimalige Vertragsverlängerungsoption um jeweils 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1. aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
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Die unter Abschnitt III.1.2. und III.1.3. aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bewerber Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister.
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Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Dies gilt auch bezogen auf Unterauftragnehmer. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1 im Einzelnen erforderlich:
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Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" zu verwenden;
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Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaftsmitglieder" erbracht werden;
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Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden;
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Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das Formular IV Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 verwenden;
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Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister oder einem gleichwertigen Verzeichnis.
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Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 1,5 EUR pro Versicherungsfall für Sach- und Vermögensschäden und 3,0 Mio. EUR für Personenschäden oder eine entsprechende Absichtserklärung, das ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Die jeweils genannten Mindest-Deckungssummen müssen pro Vertragsjahr 2-fach zur Verfügung stehen. Hierfür ist das Formular V "Erklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung" zu verwenden.
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Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre und über den vergleichbaren Umsatz (netto) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre. Der vergleichbare Umsatz im Los 1 umfasst den Umsatz im Bereich Beratung bzgl. barrierefreier IuK-Verfahren. Im Los 2 umfasst der vergleichbare Umsatz den Umsatz mit der Beratung bzgl. der Ausstattung leidensgerechter Arbeitsplätze. Im Los 3 umfasst der vergleichbare Umsatz den Umsatz mit Tests und Zertifizierungen von IuK-Verfahren. Hierzu ist das Formular VI "Erklärung zu den Umsätzen" zu verwenden.
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Für Los 1: Ein Mindestgesamtumsatz von 1 Mio. EUR (netto) muss jeweils innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre im Mittel erreicht worden sein.
Für Los 2: Ein Mindestgesamtumsatz von 500.000 EUR (netto) muss jeweils innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre im Mittel erreicht worden sein.
Für Los 3: Ein Mindestgesamtumsatz von 1,2 Mio. EUR (netto) muss jeweils innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre im Mittel erreicht worden sein.
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Der Umsatznachweis muss jedes einzelne der Lose, auf die ein Angebot gelegt werden soll, abdecken. Das heißt, bei einer Bewerbung auf Lose 1 und 2 muss beispielsweise der Mindestgesamtumsatz insgesamt 1,5 Mio. EUR (netto) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre im Mittel erreicht haben.
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Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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1. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu Hauptsitz des Unternehmens, Gründungsjahr, Gesellschafter und Konzernzugehörigkeit, Standorten, von denen aus das Projekt betreut werden soll, Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt, davon im Verwaltungsbereich, im Projektbereich sowie in weiteren Bereichen, Organisationsstruktur, also Hierarchieebenen und Organigramm. Hierfür ist das Formular VII Eigenerklärung zum Unternehmen zu verwenden.
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2. Für Los 1: Vorzulegen ist mindestens eine Referenz des sich bewerbenden Unternehmens. Die Referenz muss umfassen:
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2.1 Die Beratung bei Einführung und Implementierung neuer IuK-Verfahren in Bezug auf die Barrierefreiheit.
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2.2 Ein bisheriges oder abschließendes Abrechnungsvolumen von 80 Personentagen.
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2.3 Die Auftragsausführung muss entweder noch andauern oder der Abschluss der Leistungserbringung darf nicht länger als drei Jahre vor Datum der EU-Bekanntmachung zurückliegen.
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Hierzu ist das Formular VIII.1 Eigenerklärung Unternehmens-Referenz Los 1 zu verwenden.
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3. Für Los 2: Vorzulegen sind mindestens vier Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens. Jede Referenz muss umfassen:
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3.1 Die Beratung und Unterstützung bei der Einrichtung von leidensgerechten Arbeitsplätzen.
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3.2 Die leidensgerechte Ausstattung von mindestens 5 Arbeitsplätzen.
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3.3 Mindestens 50 % des Auftragsvolumens der Referenz müssen mit der leidensgerechten Arbeitsplatzausstattung im IT-Bereich erzielt worden sein.
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3.4 Die Auftragsausführung muss entweder noch andauern oder der Abschluss der Leistungserbringung darf nicht länger als drei Jahre vor Datum der EU-Bekanntmachung zurückliegen.
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Hierzu ist das Formular VIII.2 Eigenerklärung Unternehmens-Referenz Los 2 zu verwenden und zu vervielfältigen.
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4. Für Los 3: Vorzulegen ist mindestens einen Referenz des sich bewerbenden Unternehmens. Die Referenz muss umfassen:
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4.1 Die Erstellung von Standards und Leitlinien zur Durchführung von Tests von IuK-Verfahren anhand WCAG 2.1 oder BITV 2.0.
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4.2 Die Durchführung von Tests und Zertifizierungen von IuK-Verfahren.
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4.3 5 durchgeführte Tests bzw. Zertifizierungen von IuK Verfahren.
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4.4 Die Auftragsausführung muss entweder noch andauern oder der Abschluss der Leistungserbringung nicht länger als drei Jahre vor Datum der EU-Bekanntmachung zurückliegen.
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Hierzu ist das Formular VIII.3 Eigenerklärung Unternehmens-Referenz Los 3 zu verwenden.
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Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten.
Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist vor Leistungsbeginn zu unterzeichnen. Für den Auftrag vorgesehene Mitarbeitende müssen sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen und im Bedarfsfall sich zusätzlich einer Sicherheitsüberprüfung nach SÜG unterziehen. In jedem Fall haben die für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeitenden eine Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz, VerpflG, abgeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlage beigefügt.
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2. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV (vgl. § 17 VgV). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
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3. Die für die Angebotsabgabe erforderlichen Formulare (siehe Ziff. III.1)) können über den unter I.3 angegebenen Link heruntergeladen werden.
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4. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
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5. Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Die Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher sind im Angebot unter Verwendung von Formular IX zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind drei Fälle zu unterscheiden:
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Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV.
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Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X.
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Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.
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Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) Formular V gemäß Abschnitt III.1.2 der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI.
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Hinweis zu Fall 3: Das Unternehmen wird jedoch in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt.
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Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
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6. Die von Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrensverarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Angebotes. Insoweit wird auf das Merkblatt Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung verwiesen.
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Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DFNX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html