F30.1 Fachplanungsleistungen Medientechnik Referenznummer der Bekanntmachung: StBo ZD31 HdW F30.1 OV_2022_MT
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.convis.com
Abschnitt II: Gegenstand
F30.1 Fachplanungsleistungen Medientechnik
Fachplanungsleistungen Medientechnik ab der LP5 für die Sanierung, Erweiterung, Neubau des "Haus des Wissens" in der Bochumer Innenstadt.
Haus des Wissens 44777 Bochum
Die Stadt Bochum plant im historischen Postgebäude vis à vis zum Rathaus am Willy-Brandt-Platz das Haus des Wissens (HdW, Arbeitstitel) zu verwirklichen. Das Herzstück des HdW bilden der bisherige Zentralstandort der Stadtbibliothek, die Volkshochschule Bochum, der Zusammenschluss Bochumer Hochschulen (UniverCity) und eine Markthalle. Diese Angebote sollen im Zuge der Planung und Konzeption des Gebäudes für ein zukunftsweisendes Haus inhaltlich und räumlich neu gedacht werden. Federführend wird hierfür das von der Stadt installierte Projektbüro sein, das seit 2019 und weiter planungsbegleitend das Gebäude- und Nutzungskonzept erarbeitet. Es soll ein offener, großstädtischer Begegnungsort entstehen, der Maßstäbe für das lebenslange Lernen, Erleben und Erfahren setzt. Die besondere Herausforderung wird in der Umsetzung dieser neuartigen Anforderungen an die Nutzbarkeit und die Qualität öffentlicher Räume liegen.
Der Bestand umfasst etwa 16.730 m² BGF (ohne Innenhof), von denen voraussichtlich etwa 16.000 m²für die neuen Funktionen nutzbar sind. Die vorhandene Technik der Telekom und die historische Fassade zur Viktoriastraße und zum Willy-Brand-Platz sollen beibehalten werden. Gemäß Auslobung sollen durch den architektonischen Entwurf im Bestandsgebäude und dem Innenhof 13.500 m² Nutzfläche entwickelt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung
Zu 1: In den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz von 350.000 EUR im
Bereich Medienplanung erreicht worden sein. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Der AG behält sich vor noch vor
Bezuschlagung Dritterklärungen einzufordern.
Der Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch nehmen, Nachweis durch Vorlage der entsprechenden Verpflichtungserklärung.
Zu 2: Deckungssumme: 5,0 Mio. EUR (Personenschäden) und 5,0 Mio. EUR (sonstige Schäden), jeweils 2-fach maximiert. Der
Nachweis kann durch eine Versicherungsbestätigung (Kopie) oder Bereitschaftserklärung eines Versicherungs-gebers, im
Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen oder Eigenerklärung im Auftragsfall eine entsprechende
Versicherung abzuschließen, erbracht werden.
1. Nachweis der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre
2. Nachweis zu geeigneten Büroreferenzen - Konferenztechnik
3. Nachweis zu geeigneten Büroreferenzen - Museen/Ausstellungen
4. Nachweis zu geeigneten Büroreferenzen - Elektroakustik
5. Nachweis zu geeigneten Büroreferenzen - Digital Signage
6. Nachweis zu geeigneten Büroreferenzen - Veranstaltungstechnik/Theatertechnik
Zu 1: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss - inklusive Inhaber / Geschäftsführer - über mindestens fünf Beschäftigte mit entsprechender fachlicher Eignung (B.Eng / M.Eng. / B.Sc. / M.Sc. / Dipl. Ing. oder vergleichbar der Fachrichtung Medientechnik, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder vergleichbar) verfügen.
Zu 2: Es sind mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen im Bereich Konferenztechnik vorzulegen. Die Leistungen sind vergleichbar, wenn es sich um Planungsleistungen der Konferenztechnik für Bauvorhaben im Hochbau handelt und die anrechenbaren Kosten der gesamten Medientechnik 750.000 EUR netto übersteigen. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein (Abschluss Leistungsumfang Medienplanung mindestens LP5, d.h. Referenzobjekte mit abgeschlossener LP5 und offene LP6-8 können ebenso gewertet werden, wie Referenzobjekte deren LP5 Abschluss länger als 5 Jahre her ist, deren LP8 Abschluss nicht länger als 5 Jahre her ist.) Hinweis: Projekte, in denen mehrere Bereiche (Konferenztechnik, Museen/Ausstellungen, Elektroakustik, Digital Signage und
Veranstaltungstechnik/Theatertechnik) bearbeitet wurden, dürfen mehrmals entsprechend der abgedeckten Bereiche aufgeführt werden. Mit Angebotsabgabe ist der o.g. Bereich in geeigneter Weise nachzuweisen. Entweder durch eine Bestätigung des Auftraggebers oder durch eine Eigenerklärung mit kurze textliche Darstellung
Zu 3: Es sind mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen im Bereich Projektionen in Ausstellungen oder Museen vorzulegen. Die Leistungen sind vergleichbar, wenn es sich um Planun sleistungen der Projektionstechnik für Museen, Ausstellungen oder vergleichbare Visualisierungserfahrungen für Bauvorhaben im Hochbau handelt und die anrechenbaren Kosten der gesamten Medientechnik 750.000 EUR netto übersteigen. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 10 Jahre abgeschlossen worden sein (Abschluss Leistungsumfang Medienplanung mindestens LP5, d.h. Referenzobjekte mit
abgeschlossener LP5 und offene LP6-8 können ebenso gewertet werden, wie Referenzobjekte deren LP5 Abschluss länger als 10 Jahre her ist, deren LP8 Abschluss nicht länger als 10 Jahre her ist.)
Hinweis: Projekte, in denen mehrere Bereiche (Konferenztechnik, Museen/Ausstellungen, Elektroakustik, Digital Signage und Veranstaltungstechnik/Theatertechnik) bearbeitet wurden dürfen mehrmals entsprechend der abgedeckten Bereiche aufgeführt werden. Mit Angebotsabgabe ist der o.g. Bereich in geeigneter Weise nachzuweisen. Entweder durch eine Bestätigung des Auftraggebers oder durch eine Eigenerklärung mit kurzer textlicher Darstellung
Zu 4: Es sind mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen im Bereich Elektroakustik vorzulegen. Die Leistungen sind vergleichbar, wenn es sich um Planungsleistungen der Elektroakustik für Bauvorhaben im Hochbau handelt und die anrechenbaren Kosten der gesamte Medientechnik 750.000 EUR netto übersteigen. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein (Abschluss Leistungsumfang Medienplanung mindestens LP5, d.h. Referenzobjekte mit abgeschlossener LP5 und offene LP6-8 können ebenso gewertet werden, wie Referenzobjekte deren LP5 Abschluss länger als 5 Jahre her ist, deren LP8 Abschluss nicht länger als 5 Jahre her ist.) Hinweis: Projekte, in denen mehrere Bereiche (Konferenztechnik, Museen/Ausstellungen, Elektroakustik und Digital Signage, Veranstaltungskonzeption) bearbeitet wurden dürfen mehrmals entsprechend der abgedeckten Bereiche aufgeführt werden. Mit Angebotsabgabe ist der o.g. Bereich in geeigneter Weise nachzuweisen. Entweder durch eine Bestätigung des Auftraggebers oder durch eine Eigenerklärung mit kurzer textlicher Darstellung.
Zu 5: Es sind mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen im Bereich Digital Signage vorzulegen. Die Leistungen sind vergleichbar, wenn es sich um Planungsleistungen der Digital Signage für Bauvorhaben im Hochbau handelt und die anrechenbaren Kosten der gesamten Medientechnik 750.000 EUR netto übersteigen. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein (Abschluss Leistungsumfang Medienplanung mindestens LP5, d.h. Referenzobjekte mit abgeschlossener LP5 und offene LP6-8 können ebenso gewertet werden wie Referenzobjekte, deren LP5- Abschluss länger als 5 Jahre her ist, deren LP8-Abschluss nicht länger als 5 Jahre her ist.) Hinweis: Projekte, in denen mehrere Bereiche (Konferenztechnik, Museen/Ausstellungen, Elektroakustik, Digital Signage und
Veranstaltungstechnik/Theatertechnik) bearbeitet wurden, dürfen mehrmals entsprechend der abgedeckten Bereiche aufgeführt werden. Mit Angebotsabgabe ist der o.g. Bereich in geeigneter Weise nachzuweisen. Entweder durch eine Bestätigung des Auftraggebers oder durch eine Eigenerklärung mit kurzer textlicher Darstellung.
Zu 6: Es sind mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen im Bereich Veranstaltungstechnik/Theatertechnik vorzulegen. Die Leistungen sind vergleichbar, wenn es sich um Planungsleistungen der Audio- und Videotechnik im Bereich der Veranstaltungstechnik oder Theatertechnik für Bauvorhaben im Hochbau handelt und die anrechenbaren Kosten der
gesamten Medientechnik 750.000 EUR netto übersteigen. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein (Abschluss Leistungsumfang Medienplanung mindestens LP5, d.h. Referenzobjekte mit abgeschlossener LP5 und offene LP6-8 können ebenso gewertet werden, wie Referenzobjekte deren LP5-Abschluss länger als 5 Jahre her ist, deren LP8-Abschluss nicht länger als 5 Jahre her ist.) Hinweis: Projekte, in denen mehrere Bereiche (Konferenztechnik, Museen/Ausstellungen, Elektroakustik, Digital Signage und Veranstaltungstechnik/Theatertechnik) bearbeitet wurden, dürfen mehrmals entsprechend der abgedeckten Bereiche aufgeführt werden. Mit Angebotsabgabe ist der o.g. Bereich in geeigneter Weise nachzuweisen. Entweder durch eine Bestätigung des Auftraggebers oder durch eine Eigenerklärung mit kurzer textlicher Darstellung.
1. Rechtsform einer evtl. Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
2. Sonstige besondere Bedingungen:
Vor Zuschlagserteilung sind folgende Erklärungen vom Bestbieter innerhalb von 3 -5 Werktagen einzureichen:
a) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung gem. § 4 Abs. 3 Tariftreue- und Vergabegesetz(TVgG-NRW).
Diese Erklärung ist gem. § 5 TVgG-NRW auch für evtl. Nachunternehmer und Verleihern von Arbeitskräften,soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, einzureichen.
b) Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
c) Die Besonderen Vertragsbedingungen zur Kontrolle der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem TVgG NRW und Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen(BVB Tariftreue) sind Vertragsbestandteil.
3. Angaben zur Kalkulation auf Anforderung des AG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSDB96
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).