Unterstützungsleistungen im Bereich Usability
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen im Bereich Usability
Gegenstand der Beauftragung sind Usability-Engineering-Unterstützungsleistungen bei zentralen Informationssystemen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR).
Wichtige Informationssysteme im DLR sind u.a. das Identity-Management (IdM)-System CoMet, das IT-Service-Management-Tool OMNITRACKER, Anwendungen rund um das DLR Intranet und Internet,
Anwendungen auf Basis von Atlassian Jira und Confluence, die DevOps-Plattform GitLab, sowie weitere zentrale Systeme, die im DLR eingesetzt werden oder eingeführt werden sollen, wie z.B. ein Tool zum Durchführen der Gefährdungsbeurteilung.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen einerseits nutzerzentrierte Anforderungsanalysen aber auch User-Interface-Konzeption, Erstellung von testbaren Low-Fidelity (Wireframe) User-Interface-
Prototypen, Durchführung von Usability-Tests, Bewertung der Nutzungsqualität von Anwendungen mit Hilfe von Usability-Inspektionen und Beratung bzgl. der Integration des Human-Centered-Design in den Entwicklungsprozess mit den beteiligten Dienstleistern.
Köln
Gegenstand der Beauftragung sind Usability-Engineering-Unterstützungsleistungen bei zentralen Informationssystemen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR).
Wichtige Informationssysteme im DLR sind u.a. das Identity-Management (IdM)-System CoMet, das IT-Service-Management-Tool OMNITRACKER, Anwendungen rund um das DLR Intranet und Internet,
Anwendungen auf Basis von Atlassian Jira und Confluence, die DevOps-Plattform GitLab, sowie weitere zentrale Systeme, die im DLR eingesetzt werden oder eingeführt werden sollen, wie z.B. ein Tool zum Durchführen der Gefährdungsbeurteilung.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen einerseits nutzerzentrierte Anforderungsanalysen aber auch User-Interface-Konzeption, Erstellung von testbaren Low-Fidelity (Wireframe) User-Interface-
Prototypen, Durchführung von Usability-Tests, Bewertung der Nutzungsqualität von Anwendungen mit Hilfe von Usability-Inspektionen und Beratung bzgl. der Integration des Human-Centered-Design in den Entwicklungsprozess mit den beteiligten Dienstleistern.
Der Auftraggeber ist zur Bekanntgabe des Auftragswerts nicht verpflichtet. Die vorgenommene Eintragung gibt den Auftragswert nicht wieder. Sie beruht ausschließlich auf technischen Gründen, weil die verwendeten elektronischen Systeme Auftragsbekanntmachungen nicht verarbeiten, wenn das Feld V.2.4) nicht ausgefüllt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß E-Rechnungsverordnung (ERechV) akzeptiert das DLR ab dem 27. November 2020 ausschließlich elektronisch ausgestellte und über das E-Rechnungsportal des Bundes übermittelte Rechnungen (E-Rechnungen). Die E-Rechnung ist mit folgenden Angaben zu übermitteln über das E-Rechnungs-Portal https://xrechnung-bdr.de Leitweg-Identifikationsnummer: 992–03005–81 Bestellnummer: (wird nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben) Nur Auftragnehmer außerhalb der EU (Drittland):
Rechnungen können über das E-Rechnungsportal eingereicht werden. Bitte Vorgaben unter „E-Rechnungsportal“ beachten.
Alternativ sind Rechnungen schriftlich oder auf elektronischem Weg mit folgenden Vorgaben einzureichen:
Schriftliche Rechnungen sind unter Angabe der Bestellnummer (Wird nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben) zu senden an:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Lieferantenbuchhaltung Linder Höhe D-51147 Köln Rechnungen auf elektronischem Weg werden nur nach vorheriger Zustimmung akzeptiert.
Erst nach Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen und nach Freischaltung der Domain des Auftragnehmers durch das DLR erhält der Auftragnehmer die Erlaubnis, Rechnungen als pdf einzureichen. Ohne vorherige Registrierung eingereichte Rechnungen werden nicht bezahlt und begründen keinen Zahlungsverzug.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat;
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).