Planungsleistung Elektrotechnik - Neubau Rettungswache Ruppichteroth Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0037-22-VGV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-sieg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aktuelles/beschaffungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Elektrotechnik - Neubau Rettungswache Ruppichteroth
Planungsleistungen der Elektrotechnik KG 440 und 4590 - Planungsleistungen LP 1-9 gemäß § 55 HOAI im Rahmen des Neubaus einer Rettungswache in Ruppichteroth
Rettungswache Ruppichterorh Flur 013, Flurst. 264, 62, 213 53809 Ruppichteroth
Vorgesehene Rahmendaten für den Projektablauf:
Planungsbeginn Elektro-Ingenieurleistungen Mitte 2022
Abschluss Entwurfsplanung im September 2022
Beginn Vergabe Bauleistungen im Mai 2023
Beginn Bauausführung im Mai 2024
Baufertigstellung im Oktober 2025.
Angaben zur Bauaufgabe:
Neubau einer Rettungswache mit 4 Stellplätzen für Rettungsfahrzeuge und einer Wasch- und Desinfektionshalle, einem Aufenthalts-, Ruhe- und Sanitärbereich für die Mitarbeiter, einem Verwaltungsbereich für die Wachleitung und die Wahrnehmung administrativer Aufgaben, sowie entsprechende Lagerflächen (Lager medizinische Materialien, Kfz-Lager, Putzmittelraum etc.).
Gebäudeplanungsdaten:
Nutzfläche: ca. 570 m²
BGF: ca. 752 m²
BRI: ca. 3.464 m³
geschätzte Baukosten/anrechenbare Kosten für TGA-Ingenieurleistungen (KG 410, 420, 430, 480): ca. 369.500 EUR netto.
Besonderheiten in der Planung und Bauausführung:
Das Gebäude soll hinsichtlich seiner Energieeffizienz die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 erfüllen, wobei die Fahrzeughalle bei diesem Nachweis nicht zu berücksichtigen ist.
Für den Sommerlichen Wärmeschutz in der Fahrzeughalle ist die Anforderung, dass in den Fahrzeugen gelagerten Medikamente dem Medizinproduktgesetz unterliegen und in der Regel nicht bei Temperaturen von über 25°C gelagert werden dürfen zu beachten. Eine frühzeitige thermische Gebäudesimulation in den ersten Entwurfsphasen ist für diese Rettungswache angedacht.
Eine der wesentlichen Aufgaben der Planung wird weiterhin darin bestehen, Lösungen zu finden, die den genannten Anforderungen gerecht werden und dabei auch den Unfallschutz für die Mitarbeiter gewährleisten können.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplans.
Aufgrund der Lage der Grundstücksfläche und der angrenzenden Wohnbebauung stellt der Lärmschutz eine erhöhte Schwierigkeit dar.
Ebenfalls ist die komplexe Zuwegungssituation in Abstimmung mit der Gemeinde Ruppichteroth durch die direkt anliegende Parkplatz- und Grünfläche eine Besonderheit dieses Bauprojektes.
Weitere Details zur Planungsaufgabe sind aus den Vergabeunterlagen ersichtlich.
Detaillierte Angaben zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen (Wertungsmatrix) zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung Elektrotechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bornheim
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53332
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://.ige-ingenieure.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 18 EU Absatz 3 Nr. 5 VOB/A genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDM1R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de.de/brk_internet/vergabekammer/
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.