Rahmenvertrag zu Fallschutzarbeiten auf Spieleinrichtungen im Stadtgebiet Aachen Referenznummer der Bekanntmachung: FB60/310-2022/297-JA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52064
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]94
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zu Fallschutzarbeiten auf Spieleinrichtungen im Stadtgebiet Aachen
Es handelt sich um Instandsetzungsarbeiten im Rahmen des Garten- und Landschaftsbau an städt. Spielplätzen im gesamten Stadtgebiet der Stadt Aachen , die zeitnah durchgeführt werden müssen.
Stadt Aachen
Es handelt sich um Instandsetzungsarbeiten im Rahmen des Garten- und Landschaftsbau an städt. Spielplätzen im gesamten Stadtgebiet der Stadt Aachen , die zeitnah durchgeführt werden müssen.
Option der Verlängerung um weitere 12 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag zu Fallschutzarbeiten auf Spieleinrichtungen im Stadtgebiet Aachen (mit der Option der Verlängerung um weitere 12 Monate
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52078
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
2. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind schriftlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YY6YJTJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist zu rügen.
Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB spätestens innerhalb von 15 Tagen einzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52064
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]94