Live-Übertragung der öffentlichen Sitzungen verschiedener Gremien der Stadt Gütersloh Referenznummer der Bekanntmachung: SGT22-01-3-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Live-Übertragung der öffentlichen Sitzungen verschiedener Gremien der Stadt Gütersloh
Öffentliche Gremiensitzungen der Stadt Gütersloh sollen ab Mitte August 2022 live über das Internet übertragen werden. Optional kann für die Jahre 2023 und 2024 der Auftrag zur Live-Übertragung jeweils verlängert werden.Für das Jahr 2022 sind ca. 44 Sitzungen zu übertragen. Im Falle der optionalen Verlängerung sind in den Jahren 2023 und 2024 jeweils ca. 80 Sitzungen zu übertragen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Audiovisuelle Direktübertragung des öffentlichen Teils der Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und bestimmter Beiräte ins Internet (Livestream) als Vollserviceleistung. Während der Übertragung muss eine Audioaufnahme der Redebeiträge erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.