FE 07.0318/2021/LRB - Bewertung und Optimierung der Herstellungs- und Verschlussvarianten von Trenching-Schnitten im Asphaltoberbau sowie Beurteilung der Auswirkungen im Lebenszyklus der Straße Referenznummer der Bekanntmachung: Z2kä-FE 07.0318/2021/LRB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 07.0318/2021/LRB - Bewertung und Optimierung der Herstellungs- und Verschlussvarianten von Trenching-Schnitten im Asphaltoberbau sowie Beurteilung der Auswirkungen im Lebenszyklus der Straße
07.0318/2021/LRB - Bewertung und Optimierung der Herstellungs- und Verschlussvarianten von Trenching-Schnitten im Asphaltoberbau sowie Beurteilung der Auswirkungen im Lebenszyklus der Straße
Die derzeit laufenden Aktivitäten zur Versorgung mit Breitbandverkabelungsinfrastruktur sehen als eine Möglichkeit zur Verlegung, den Einsatz von Trenching-Verfahren im gebundenen Straßenoberbau vor. Die Störung der Substanz bzw. Reduzierung des Nutzungszeitraumes von Verkehrsflächen durch Eingriffe im Vergleich zu ungestörten Befestigungen ist naheliegend.
Im Rahmen des Forschungsprojektes sollen zum einen die Auswirkungen der Einflussfaktoren auf die Nutzungsdauer der Straße ermittelt werden und zum anderen Empfehlungen gegeben werden, mit welchen Varianten die Beeinträchtigung der Nutzungsdauer so gering wie möglich gehalten werden kann. Auf dieser Grundlage sollen Vorschläge zur Modifizierung der vorhandenen Einbautechnologien und der verwendeten Baustoffe gegeben werden sowie für unterschiedliche Verlegemethoden in Abhängigkeit der Schlitzbreite und der Lage mögliche Anwendungsbereiche aufgezeigt werden. Zudem sollen Kriterien ermittelt werden, mit denen die qualitativ einwandfreie Ausführung der Eingriffe in den Straßenoberbau vom Straßenbaulastträger beurteilt werden kann. Als Grundlage dieser Empfehlungen sollen Untersuchungen zur Herstellung und zum Verhalten der Ausführungsvarianten bei Beanspruchung durch den Verkehr im Rahmen einer Untersuchungsstrecke durchgeführt werden.
Eine besondere Betrachtung muss zudem der Wiederverschluss des mittels Frästechnik hergestellten Schlitzes zur Verlegung von Glasfaserkabeln erfahren, um mit geeigneten Baustoffen sowohl die Anforderungen an die Oberflächen als auch die Erfordernisse der ungebundenen Schichten dauerhaft sicherstellen zu können. Im Rahmen der Projekts sollen für die Verlegung in der Decke sowie in den gebundenen und ungebundenen Tragschichten des Straßenoberbaus unter Berücksichtigung von ggf. unterschiedlichen Schlitzgeometrien geeignete Verfüllverfahren und die hierfür geeigneten Verfüllbaustoffe ermittelt oder Vorschläge für deren Einsatz/Entwicklung gemacht werden.
Im Rahmen des Projektes soll ein einfaches Näherungsverfahren entwickelt werden, mit dem die Straßenbaulastträger die Folgekosten in Abhängigkeit der eingesetzten Variante des Trenchingverfahrens sowie unter Berücksichtigung der entwickelten Einsatzkriterien näherungsweise pauschaliert bestimmen können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 07.0318/2021/LRB - Bewertung und Optimierung der Herstellungs- und Verschlussvarianten von Trenching-Schnitten im Asphaltoberbau sowie Beurteilung der Auswirkungen im Lebenszyklus der Straße
Ort: Bietigheim
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76467
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.