Begutachtungstätigkeiten im Rahmen der Hörgeräteversorgung von Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) Referenznummer der Bekanntmachung: FV3-04/03/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.pbeakk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Begutachtungstätigkeiten im Rahmen der Hörgeräteversorgung von Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK)
Die PBeaKK benötigt Unterstützung durch die fachliche Beratung zur Versorgung der Versicherten mit Hörgeräten, insbesondere zu technischen Fragen und wirtschaftlichen Alternativen. Sichergestellt werden soll die optimale Versorgung der Versicherten mit den Hörgeräten unter Berücksichtigung der technischen Umsetzbarkeit sowie einer hohen Wirtschaftlichkeit. Die Beratung soll einen interdisziplinären Einsatz ermöglichen.
Da die PBeaKK keine gesetzliche Krankenkasse im Sinne des SGB V ist, kann das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen nicht unmittelbar angewendet werden. Vielmehr gilt der Grundsatz einer notwendigen und wirtschaftlich angemessenen Versorgung im Sinne des § 6 Abs.1 Satz 1 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) sowie § 30 der Satzung der PBeaKK. Nähere Informationen zur BBhV können unter www.bmi.bund.de sowie zur Satzung der PBeaKK unter www.pbeakk.de eingesehen werden.
Der Auftragnehmer erstellt nach entsprechendem schriftlichem Auftrag der PBeaKK eine schriftliche, in deutscher Sprache gefasste, Begutachtung und übermittelt diese der PBeaKK. Inhalt der Begutachtung ist die einzelfallbezogene Überprüfung, ob das von der Hörakustikerin oder dem Hörakustiker (im Folgenden nur: Hörgeräteakustiker) empfohlene Hörgerät für den Versicherten geeignet ist und ob diese Versorgung wirtschaftlich ist.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit dem Versicherten und im Bedarfsfall mit dem Hörgeräteakustiker in Kontakt zu treten. Hierbei hat der Auftragnehmer auf Wunsch und im Namen des betreffenden Versicherten darauf hinzuwirken, dass eine qualitative und wirtschaftliche Hörgeräteversorgung gewährleistet wird und die Vergütung auf ein wirtschaftlich angemessenes Maß reduziert wird.
Da die PBeaKK Versicherte im gesamten Bundesgebiet hat, ist eine bundesweite technische Hörgeräteberatung sicherzustellen.
Basierend auf den Erfahrungswerten des Jahres 2021 geht die PBeaKK von durchschnittlich 50 Gutachten / Monat aus. Die Mengenangaben dienen ausschließlich Wertungszwecken. Die tatsächliche Entwicklung während der Vertragslaufzeit kann hiervon abweichen. Mindestumsätze oder Auftragszahlen werden durch diesen Vertrag nicht garantiert.
Deutschlandweit Da die PBeaKK Versicherte im gesamten Bundesgebiet hat, ist eine bundesweite technische Hörgeräteberatung sicherzustellen.
Die PBeaKK benötigt Unterstützung durch die fachliche Beratung zur Versorgung der Versicherten mit Hörgeräten, insbesondere zu technischen Fragen und wirtschaftlichen Alternativen. Sichergestellt werden soll die optimale Versorgung der Versicherten mit den Hörgeräten unter Berücksichtigung der technischen Umsetzbarkeit sowie einer hohen Wirtschaftlichkeit. Die Beratung soll einen interdisziplinären Einsatz ermöglichen.
Da die PBeaKK keine gesetzliche Krankenkasse im Sinne des SGB V ist, kann das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen nicht unmittelbar angewendet werden. Vielmehr gilt der Grundsatz einer notwendigen und wirtschaftlich angemessenen Versorgung im Sinne des § 6 Abs.1 Satz 1 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) sowie § 30 der Satzung der PBeaKK. Nähere Informationen zur BBhV können unter www.bmi.bund.de sowie zur Satzung der PBeaKK unter www.pbeakk.de eingesehen werden.
Der Auftragnehmer erstellt nach entsprechendem schriftlichem Auftrag der PBeaKK eine schriftliche, in deutscher Sprache gefasste, Begutachtung und übermittelt diese der PBeaKK. Inhalt der Begutachtung ist die einzelfallbezogene Überprüfung, ob das von der Hörakustikerin oder dem Hörakustiker (im Folgenden nur: Hörgeräteakustiker) empfohlene Hörgerät für den Versicherten geeignet ist und ob diese Versorgung wirtschaftlich ist.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit dem Versicherten und im Bedarfsfall mit dem Hörgeräteakustiker in Kontakt zu treten. Hierbei hat der Auftragnehmer auf Wunsch und im Namen des betreffenden Versicherten darauf hinzuwirken, dass eine qualitative und wirtschaftliche Hörgeräteversorgung gewährleistet wird und die Vergütung auf ein wirtschaftlich angemessenes Maß reduziert wird.
Da die PBeaKK Versicherte im gesamten Bundesgebiet hat, ist eine bundesweite technische Hörgeräteberatung sicherzustellen.
Basierend auf den Erfahrungswerten des Jahres 2021 geht die PBeaKK von durchschnittlich 50 Gutachten / Monat aus. Die Mengenangaben dienen ausschließlich Wertungszwecken. Die tatsächliche Entwicklung während der Vertragslaufzeit kann hiervon abweichen. Mindestumsätze oder Auftragszahlen werden durch diesen Vertrag nicht garantiert.
Verlängerungsoption:
Die PBeaKK ist berechtigt, durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Rahmenvertrag bis zu zwei Mal um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Begutachtungstätigkeiten im Rahmen der Hörgeräteversorgung von Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK)
Ort: Freudenberg
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Angabe des Gesamtauftragswerts unter II.1.7 und unter V.2.4 wurde entsprechend § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV verzichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDWRWR0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]