Postdienstleistungen der KVBW Referenznummer der Bekanntmachung: KVBW_2022/03-0012_ZVS
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 114-321923)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]39
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kvbawue.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kvbawue.de/ueber-uns/ausschreibungen/laufende-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen der KVBW
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost, PZU und Einschreiben. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter / Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen. Niederlegungsstellen i.S.d. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.
Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren. Die Herstellung und Verwendung von Klischees ist ebenfalls anzubieten. Die Zuordnung auf ca. 10 Kostenstellen ist erforderlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost, jährlich etwa folgendes Sendungsaufkommen am Standort Stuttgart:
Standardbrief bis 20g - 46.000 St,
Kompaktbrief bis 50g - 15.500 St,
Großbrief bis 500g - 32.500 St,
Maxibrief bis 100g - 1.500 St,
Pressesendungen - 100.000 St,
Standardbrief international bis 20g - 100 St,
Kompaktbrief international bis 50g - 30 St,
Großbrief international bis 500g - 30 St,
sowie werktägliche Leerung der Postfächer & ca. 4x jährliche Abholung der Pressesendungen
Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost, jährlich etwa folgendes Sendungsaufkommen am Standort Stuttgart:
Standardbrief bis 20g - 46.000 St,
Kompaktbrief bis 50g - 15.500 St,
Großbrief bis 500g - 32.500 St,
Maxibrief bis 100g - 1.500 St,
Standardbrief international bis 20g - 100 St,
Kompaktbrief international bis 50g - 30 St,
Großbrief international bis 500g - 30 St,
sowie werktägliche Leerung der Postfächer
Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Es gilt das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg. Daher haben die Bieter/Bietergemeinschaften mit dem Angebot folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben:
1) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung LTMG Baden-Württemberg
Darüber hinaus sind folgende Erklärungen durch die Bieter/Bietergemeinschaften einzureichen:
2) Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Es gilt das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg. Daher haben die Bieter/Bietergemeinschaften mit dem Angebot folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben:
1) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung LTMG Baden-Württemberg
Darüber hinaus sind folgende Erklärungen durch die Bieter/Bietergemeinschaften einzureichen:
2) Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung
3) Eigenerklärung zum Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz