Zusätzliche Planungsleistungen für die Techn. Ausrüstung Sanierung und Teilneubau Verwaltungs- und Betriebsgebäude
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bretten
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 75015
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.av-weissach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zusätzliche Planungsleistungen für die Techn. Ausrüstung Sanierung und Teilneubau Verwaltungs- und Betriebsgebäude
Zusätzliche Planungsleistungen für die Techn. Ausrüstung Sanierung und Teilneubau Verwaltungs- und Betriebsgebäude, Auftragsvergabe gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Kläranlage Bruchsal-Heidelsheim
Zusätzliche Planungsleistungen für Techn. Ausrüstung zur Komplettsanierung und Modernisierung des Verwaltungs-. und Betriebsgebäudes wurden als zwingend erforderlich identifiziert.
Die formelle Beauftragung der zwingend erforderlichen zusätzlichen Planungsleistungen erfolgt nach Ablauf der 10-tätigen Wartefrist nach Veröffentlichung der Ex-ante-Transparenzbekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
- zusätzliche Planungsleistungen im Bereich der techn. Gebäudeausrüstung für die Sanierung und Teilneubau Verwaltungs- und Betriebsgebäude der KLA Heidelsheim
Die Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB liegen vor. Es handelt sich um zusätzlich erforderliche Leistungen. Bei Neuausschreibung und Erbringung der Leistungen durch einen Dritten entstehen erhebliche zeitliche Verzögerungen und erhebliche Risiken für die Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Abwasserbehandlung und dessen Abwicklung sowie Gewährleistungsschnittstellen. Eine genaue Zuordnung von Mängeln wäre im Einzelfall sehr schwer und kaum durchsetzbar. Die Beauftragung eines dritten Unternehmens würde zudem einen erheblichen zusätzlichen Koordinierungs- und Kostenaufwand für den Auftraggeber im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) GWB bedeuten. Eine Änderung des Gesamtcharakters der Leistung liegt im Übrigen nicht vor. Die Wertgrenze von 50 % gemäß § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB wird ebenfalls eingehalten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de
Gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 i.V.m § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de