Überlass. passiv. Infrastrukturen durch Komm.Pakt.Net zur Sicherstell. einer NGA-Breitbandversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 550/21 II-AZ
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kommpaktnet.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.iuscomm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Überlass. passiv. Infrastrukturen durch Komm.Pakt.Net zur Sicherstell. einer NGA-Breitbandversorgung
Überlassung passiver Infrastrukturen durch Komm.Pakt.Net zur Sicherstellung einer NGA - Breitbandversorgung im Wege der Dienstleistungskonzession auf Gemarkung Bad Urach - Teilort Sirchingen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber (im Folgenden „AG“) sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und Schulen in der Stadt Bad Urach mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung.
Deshalb werden bzw. wurden bereits auf der Gemarkung der Stadt Bad Urach Infrastrukturen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Form von Höchstgeschwindigkeitsnetzen (FTTB) errichtet. Diese kommunalen Netze sind bzw. werden an Zugangspunkte an die Infrastruktur Dritter angebunden. Es ist die Aufgabe des AN, an diesen Übergabepunkten die zur Versorgung des Ausschreibungsgegen-standes nötigen Kapazitäten anzupachten.
Leistungen des Netzbetriebs und Mehrfachdienste werden nicht vom Auftraggeber erbracht, sondern sollen auf der Grundlage dieser Angebotsunterlagen im Wege einer Dienstleistungskonzession an einen privaten Dienstleister als Auftragnehmer vergeben und dann von diesem erbracht werden. Der Auftragnehmer hat dann als Konzessionär auf der Grundlage dieser Ausschreibung den Netzbetrieb und die Mehrfachdienste gegenüber den Endkunden gegen angemessenes Entgelt zur Verfügung zu stellen.
Gegenstand der Ausschreibung ist damit die Verpachtung passiver Infrastrukturen zum Netzbetrieb (insbesondere Aufbau aktiver Komponenten, Wartung, Instandhaltung, Erweiterungen, Dokumentation und Auskunftserteilung) sowie die Erbringung von Mehrfachdiensten durch den Bieter. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebsvertrages, der mit Zuschlagserteilung an den obsiegenden Bieter zustande kommt. Der Netzbetriebsvertrag ist im weiteren Verfahren Gegenstand des Verhandlungsverfahrens wird sofern ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird (mit Ausnahme von Mindestbedingungen).
Das Nutzungsrecht an den passiven Infrastrukturen steht dem AG zu. Im Übrigen ist im Regelfall die Kommune Eigentümer der innerörtlichen passiven Infrastrukturen. Die passiven Infrastrukturen werden dem Auftragnehmer gebündelt im Wege der Pacht überlassen. Der Auftraggeber ist für den Auftragnehmer alleiniger Vertragspartner für den Netzbetriebsvertrag. Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgaben-, Projekt- und Netzbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
- Kriterium: Netzpacht(60)
- Kriterium: Versorgungskonzept(40)
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem jeweils geförderten Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine Bescheinigung nach § 6 TKG.
- Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), wobei der Nachweis nicht älter als 12 Monate ab EU-Bekanntmachung dieser Ausschreibung sein darf.
- Eigenerklärung zum Firmenprofil mit Unternehmensdarstellung, ggf. Konzernzugehörigkeiten gemäß Formblatt Firmenprofil zur Bewerbung.
- Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt Ansprechpartner.
- Zusicherung der Deckung von Investitionen gemäß Formblatt Investitionen.
- Eigenerklärung über die Einhaltung der einschlägigen Vorgaben der Förderprogramme, Förderbescheide einschließlich Nebenbestimmungen und Hinweisen gemäß Formblatt Fördervorgaben.
- Erklärungen gemäß Formblatt Kenntnisnahme Zuwendungsvoraussetzungen.
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.
- Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.
Die Vergabestellte behält sich vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung bei Auftragserteilung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden bei 1-facher Maximierung gemäß Formblatt Versicherung der Bewerbung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Werden die Mindesthöhen derzeit unterschritten oder liegt keine entsprechende Versicherung vor, ist es ausreichend, wenn im Falle der Auftragserteilung eine Versicherung abgeschlossen wird, die die obigen Mindestvorgaben zu den Deckungssummen und deren Maximierung erfüllt.
- Eigenerklärung über den vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft erzielten Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt Umsatz zur Bewerbung. Der Mindestumsatz netto (zzgl. MwSt.) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich der zu vergebenden Leistung muss dabei mindestens 4.000.000 Mio. Euro je Geschäftsjahr betragen haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage
entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Die Vergabestellte behält sich vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren sowie Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden können unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (Erl.: Technische Fachkräfte in diesem Sinne sind die in dem für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Bereich qualifizierten Mitarbeiter). Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter zur Bewerbung zu verwenden.
- Darstellung der Referenzen gemäß Formblatt Referenzen zur Bewerbung mit Darstellung der in den letzten drei Jahren erbrachten, mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen bzw. durchgeführten Maßnahmen (auch Aufnahme der zurzeit laufenden, aber noch nicht vollständig erfüllten Aufträge) mit sämtlichen im Formblatt Referenzen geforderten Angaben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte in vergleichbarer Größenordnung des Ausschreibungsgegenstandes oder größer, die den Aufbau der aktiven Technik und den Betrieb von FTTB – Infrastrukturen zum Gegenstand haben und über diese dann Endkundendienste erbracht wurden. Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen im vorbeschriebenen Sinne zu benennen.
Die Vergabestellte behält sich vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht auf der Errichtung, sondern
auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2010 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15, juris) auch wenn der
insoweit maßgebliche Schwellenwert nicht überschritten wird. Bei dem im Wege der Pacht zur Überlassung geplanten NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste, die gewöhnlich gegen Entgelt erbracht werden und in der Übertragung von
Signalen über elektronische Kommunikationsnetzebestehen (siehe § 3 Nr. 16a, 27 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrere elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3 des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLGDresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18,BeckRS 2018, 35904). Vorliegend ist ein Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den inder Aufforderung zur Bewerbung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide sowie der Vorgaben unter §§ 5 und 7 der NGA-Rahmenregelung die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes
sinngemäß anzuwenden.Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der
Vorgaben der KonzVgV Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtilich, dabei allerdings nicht.Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung in soweit ändern, und Abschnitt 3. des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen,den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB).Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter VI. benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Abschnitt 3. GWB) das für den AG zuständige Landgericht.