Übernahme und Verwertung des vom Auftraggeber eingesammelten Altpapiers aus dem Stadtgebiet Wuppertal
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42349
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awg-wuppertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung des vom Auftraggeber eingesammelten Altpapiers aus dem Stadtgebiet Wuppertal
Übernahme des vom Auftraggeber eingesammelten Altpapiers an einer geeigneten Umschlagstelle; Durchführung sämtlicher Transport- und Verwertungslogistikleistungen, die für die stoffliche Verwertung bzw. Vermarktung des Altpapiers und die Entsorgung der Sortierreste bzw. Störstoffe notwendig sind; stoffliche Verwertung des Altpapiers in gesetzlich zugelassenen Anlagen bzw. Vermarktung; monatlicher Nachweis überArt, Menge und Verbleib des vom Auftraggeber übernommenen Altpapiers in Form einer Stoffstromstatistik nach den Vorgaben des Auftraggebers; im Bedarfsfall Aussonderung der auf die Dualen Systeme entfallenden Mengenanteile
Wuppertal
Übernahme des vom Auftraggeber eingesammelten Altpapiers an einer geeigneten Umschlagstelle;
Durchführung sämtlicher Transport- und Verwertungslogistikleistungen, die für die stoffliche Verwertung bzw. Vermarktung des Altpapiers und die Entsorgung der Sortierreste bzw. Störstoffe notwendig sind.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrags über die Übernahme und ordnungsgemäße Verwertung des von dem Auftraggeber gesammelten Altpapiers und der PPK-Verpackungen.
Die zu übernehmenden jährlichen Mengen lagen in den der vergangenen Jahren zwischen 18.000 Mg und 20.000 Mg.
Die zu vergebende Leistung umfasst im Wesentlichen die nachfolgend beschriebenen Einzelleistungen:
- Übernahme des vom Auftraggeber eingesammelten Altpapiers an einer geeigneten Umschlagstelle im
Umkreis von maximal 15 Kilometern Luftlinie von dem Standort des Auftraggebers im Klingelholl 80, 42281 Wuppertal,
- Bedarfsweise: Aussonderung der Mengenanteile der einzelnen Systembetreiber und Übergabe an diese an der vom Auftragnehmer benannten Umschlagstelle. Die auf jeden Systembetreiber entfallenden Mengen teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer jeweils rechtzeitig mit.
- Durchführung sämtlicher Transport- und Verwertungslogistikleistungen, die für die stoffliche Verwertung bzw.
Vermarktung des Altpapiers und die Entsorgung der Sortierreste bzw. Störstoffe notwendig sind,
- Stoffliche Verwertung des Altpapiers in einer gesetzlich zugelassenen Anlage bzw. Vermarktung,
- Monatlicher Nachweis über Art, Menge und Verbleib des vom Auftraggeber übernommenen Altpapiers in Form
einer Stoffstromstatistik nach den Vorgaben des Auftraggebers (jeweils ein Nachweis für die kommunalen und gewerblichen Altpapiermengen des Auftraggebers sowie Einzelnachweise für die jeweiligen Altpapiermengeneines jeden einzelnen dualen Systembetreibers. Die jeweils auf die einzelnen dualen Systembetreiberentfallenden Mengen werden quartalsweise vorab durch den Auftraggeber bekannt gegeben.
- Nachweisliche Entsorgung der gegebenenfalls anfallenden Sortierreste bzw. Störstoffe. Hinweis: Abfälle zur
Beseitigung sind vom Auftragnehmer über die AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal zu entsorgen.
Auftraggeber und Auftragnehmer können im Einvernehmen den Vertag um zwei weitere Jahre verlängern. Der Vertragendet somit spätestens am 31.12.2027.
für den Fall, dass die Dualen Systeme, von ihrem Herausgabeanspruch aus § 22 Abs. 4 S. 7 Verpackungsgesetz Gebrauch machen, hat der Auftragnehmer die entsprechenden Mengen der Systembetreiber auf Aufforderung des Auftraggebers an der Umschlagstelle auszusondern und den Systembetreibern zur Abholung bereitzustellen. Für die betreffenden Leistungen haben die Bieter bereits mit dem Angebot verbindlich einen Preis pro Mg anzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Mengenanteile der Systembetreiber bereits vor der Übergabe an den Auftragnehmer auszusondern und diesem nur noch die reduzierte Menge des Sammelgemischs zu übergeben. Ein Anspruch des Auftragnehmers, die Aussonderung zu übernehmen, besteht insoweit nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Eigenerklärung des Bieters / jeden Mitglieds der Bietergemeinschaft zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des jeweiligen Staates, in dem der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft niedergelassen ist.
Bezüglich seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
- eine Eigenerklärung (Formblatt gemäß Anlage 7 zu den Vergabeunterlagen) - jeweils bezogen auf die letzten
drei Jahre (2019 bis 2021) - über (1) den Gesamtumsatz seines Unternehmens und (2) den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart der Übernahme und Verwertung von Altpapier,
Der Auftraggeber behält sich vor, für den Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen / deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters,
entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen anzufordern.
- eine Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
von insgesamt mindestens 1,5 Mio. EUR je Schadensfall für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr bzw. über die Bereitschaft, eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen (Formblatt gemäß Anlage 8 zu den Vergabeunterlagen).
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von insgesamt mindestens 1,5 Mio. EUR je Schadensfall für mindestens zwei Schadens-fälle pro Jahr bzw. über die Bereitschaft, eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter / jede Bietergemeinschaft folgende Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen:
- Nachweis einer Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56, 57 KrWG. Für ausländische Bieter
bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal und zusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst. Der Nachweis muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein.
Bei einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis ausschließlich für dasjenige Mitglied bzw. diejenigen Mitglieder vorzulegen, welche/s die jeweilige Ent-sorgungsleistung erbringt bzw. erbringen.
- Wesentliche Referenzen aus den letzten drei Jahren (2019 bis 2021) über die Vermarktung oder die
Verwertung von insgesamt mindestens 15.000 Mg/a Altpapier. Auftraggeber, Projekttitel, Mengen, Auftragswert,
Ausführungszeitraum sowie eine Telefonnummer des jeweiligen Auftraggebers sind für jede Referenz anzugeben. Hierfür ist das Formblatt gemäß Anlage 9 zu den Vergabeunterlagen auszufüllen. Gegebenenfalls sind weitere Referenzen auf einer gesonderten Anlage darzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, sich die Angaben zu den erbrachten Leistungen vom jeweiligen Auftraggeber bestätigen zu lassen.
- Benennung einer geeigneten Umschlagstelle für das Altpapier (vgl. vorstehend unter I.11.). Hierfür ist das
Formblatt gemäß Anlage 10 zu den Vergabeunterlagen auszufüllen. Der Bieter muss zusichern, dass ihm die benannte Umschlagstelle tatsächlich zu Beginn der Auftragsausführung und für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung steht. Für den Fall, dass sich der Bieter zur Auftragsausführung einer Umschlagstelle eines Dritten bedient, ist nachzuweisen, dass dieser dem Bieter die Umschlagstelle für die Erfüllung des Auftrags tatsächlich und rechtzeitig zu Leis-tungsbeginn zur Verfügung stellt.
- Benennung einer geeigneten Verwertungsanlage, in der der Bieter die Verwertung vornehmen wird. Hierfür
ist das Formblatt gemäß Anlage 11 zu den Vergabeunterlagen auszufüllen. Der Bieter muss zusichern,
dass ihm die benannte Verwertungsanlage tatsächlich zu Beginn der Auftragsausführung und für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung steht. Für den Fall, dass sich der Bieter zur Auftragsausführung einer Verwertungsanlage eines Dritten bedient, ist nachzuweisen, dass dieser dem Bieter die Verwertungsanlage für die Erfüllung des Auftrags tatsächlich und rechtzeitig zu Leistungsbeginn zur Verfügung stellt.
- Nachweis einer Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56, 57 KrWG.
- Erklärung über die wesentlichen Referenzen aus den letzten drei Jahren (2019 bis 2021) über die
Vermarktung oder die Verwertung von insgesamt mindestens 15.000 Mg/a Altpapier. Auftraggeber, Projekttitel,
Mengen,Auftragswert, Ausführungszeitraum nebstTelefonnummer sind für jede Referenz anzugeben.
- Nachweis des Vorhandenseins einer geeigneten Umschlagstelle im Umkreis von maximal 15 KilometernLuftlinie von dem Standort des Auftraggebers im Klingelholl 80, 42281 Wuppertal.
- Benennung einer geeigneten Verwertungsanlage, in der der Bieter die Verwertung vornehmen wird.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Ausschließlich zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe gemäß §§ 56, 57 KrWG bzw. für ausländische Bieter und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikationverlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) insbesonderean Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal undzusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer FristvonzehnKalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahrennurfestgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Informationder betroffenen BieterundBewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,jedoch nicht späterals sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wird. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe imAmtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/