Umbau der Fußgängerzone Solingen Ohligs - Düsseldorfer Straße Referenznummer der Bekanntmachung: V22/25-P/214
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau der Fußgängerzone Solingen Ohligs - Düsseldorfer Straße
Die Fußgängerzone entlang der Düsseldorfer Str. in Solingen Ohligs wird vom Marktplatz bis zum Bremsheyplatz neu gestaltet. Die vorhandenen Beläge und Einbauten werden abgebrochen und erneuert. Die Tragschichten werden zu rund 70% beibehalten; zu 30% erfolgt ein kompletter Austausch für Bauklasse 3,2 nach RStO. Dabei kommen insbesondere folgende Hauptpositionen zum Einsatz:
- Abbruch und Entsorgung von ca. 6.200m² befestigten Flächen (Asphalt und Betonsteinpflaster)
- Abbruch und Entsorgung von ca. 2.500t Auffüllungen, Bodenaushub
- Einbau von ca. 290m Entwässerungsrinne und 7 St Straßenabläufen
- ca. 50m Grundleitungen aus PVC
- ca. 350m² Asphaltflächen mit Epoxidharzbeschichtung
- Lieferung und Einbau von 4.400m² Betonsteinpflaster, d=14cm
- Lieferung und Einbau von allgemeinen Einbauten/Ausstattungen/ Pflanzungen
- Verkehrssicherungsarbeiten
Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt unter Berücksichtigung der verwendeten Materialien und
Ausstattungselemente vom Marktplatz/ Aachener Str. Formate sowie Asphalt mit Epoxidharzbeschichtung.
Im Zuge des Gesamtprojektes werden außerdem Baumrigolen im Namen der Technischen Betriebe Solingen umgesetzt. Dabei sollen in zwei Abschnitten insgesamt 18 Baumrigolen à ca. 12m³ Baumsubstrat, ca. 2,5m³ Wasserspeicher mit Bentonitmattenabdichtung sowie unterirdischer Regenwasserzufuhr hergestellt werden. Etwa 485lfm Vollwandabwasserrohrleitungen aus PP sollen als Regenwassersammelleitung im Trennsystem und für die Zulaufleitungen ergänzt werden. Davon in DN 250 (OKRS = OKG -1.49m bis -2.24m): 185 lfm; DN 200 (OKRS = OKG -1.49m): DN 200 175 lfm; DN 150 (OKRS = OKG -1.25m): 115 lfm und DN 100 (OKRS = OKG -1.25m): 10lfm. Außerdem sollen im Zuge dessen 11 Revisionsschächte DN 1000 (h = -1.49m: 8 Stk., h = -2.24m: 2 Stk., h = -2.99m: 1 Stk.) und ein Spülschacht DN 400: (h = -1.49m) entlang der Düsseldorfer Straße hergestellt und die Sammelleitung an zwei Punkten an den vorhandene Mischwasserkanal übergeben werden.
Darüber hinaus beabsichtigt die Netzgesellschaft Solingen GmbH, als Tochterunternehmen der Stadtwerke Solingen GmbH, auf der Düsseldorfer Str., von Ohligser Markt bis Bremsheyplatz neue Gas,- Wasser und Stromversorgungsleitungen im Zuge der Gesamtmaßnahme zu verlegen. Für die Arbeiten sind über zwei geplante Bauabschnitte ca. 405m Versorgungsgräben im Straßenraum, ca. 245m Hausanschlussgräben und ca. 25 Kopflöcher für die Anbindung an die vorhandene Gas-, Wasserversorgung sowie Nieder- und Mittelspannung herzustellen.
Auftraggeber:
Stadt Solingen im eigenen Namen sowie namens und im Auftrag der Netze Solingen GmbH,
Beethovenstraße 210, 42655 Solingen.
Die Fußgängerzone entlang der Düsseldorfer Str. in Solingen Ohligs wird vom Marktplatz bis zum Bremsheyplatz neu gestaltet. Die vorhandenen Beläge und Einbauten werden abgebrochen und erneuert. Die Tragschichten werden zu rund 70% beibehalten; zu 30% erfolgt ein kompletter Austausch für Bauklasse 3,2 nach RStO. Dabei kommen insbesondere folgende Hauptpositionen zum Einsatz:
- Abbruch und Entsorgung von ca. 6.200m² befestigten Flächen (Asphalt und Betonsteinpflaster)
- Abbruch und Entsorgung von ca. 2.500t Auffüllungen, Bodenaushub
- Einbau von ca. 290m Entwässerungsrinne und 7 St Straßenabläufen
- ca. 50m Grundleitungen aus PVC
- ca. 350m² Asphaltflächen mit Epoxidharzbeschichtung
- Lieferung und Einbau von 4.400m² Betonsteinpflaster, d=14cm
- Lieferung und Einbau von allgemeinen Einbauten/Ausstattungen/ Pflanzungen
- Verkehrssicherungsarbeiten
Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt unter Berücksichtigung der verwendeten Materialien und
Ausstattungselemente vom Marktplatz/ Aachener Str. Formate sowie Asphalt mit Epoxidharzbeschichtung.
Im Zuge des Gesamtprojektes werden außerdem Baumrigolen im Namen der Technischen Betriebe Solingen umgesetzt. Dabei sollen in zwei Abschnitten insgesamt 18 Baumrigolen à ca. 12m³ Baumsubstrat, ca. 2,5m³ Wasserspeicher mit Bentonitmattenabdichtung sowie unterirdischer Regenwasserzufuhr hergestellt werden. Etwa 485lfm Vollwandabwasserrohrleitungen aus PP sollen als Regenwassersammelleitung im Trennsystem und für die Zulaufleitungen ergänzt werden. Davon in DN 250 (OKRS = OKG -1.49m bis -2.24m): 185 lfm; DN 200 (OKRS = OKG -1.49m): DN 200 175 lfm; DN 150 (OKRS = OKG -1.25m): 115 lfm und DN 100 (OKRS = OKG -1.25m): 10lfm. Außerdem sollen im Zuge dessen 11 Revisionsschächte DN 1000 (h = -1.49m: 8 Stk., h = -2.24m: 2 Stk., h = -2.99m: 1 Stk.) und ein Spülschacht DN 400: (h = -1.49m) entlang der Düsseldorfer Straße hergestellt und die Sammelleitung an zwei Punkten an den vorhandene Mischwasserkanal übergeben werden.
Darüber hinaus beabsichtigt die Netzgesellschaft Solingen GmbH, als Tochterunternehmen der Stadtwerke Solingen GmbH, auf der Düsseldorfer Str., von Ohligser Markt bis Bremsheyplatz neue Gas,- Wasser und Stromversorgungsleitungen im Zuge der Gesamtmaßnahme zu verlegen. Für die Arbeiten sind über zwei geplante Bauabschnitte ca. 405m Versorgungsgräben im Straßenraum, ca. 245m Hausanschlussgräben und ca. 25 Kopflöcher für die Anbindung an die vorhandene Gas-, Wasserversorgung sowie Nieder- und Mittelspannung herzustellen.
EFRE-0400247
Beginn: umgehend nach Auftragserteilung
Ende: Dezember 2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen gemäß dem Formblatt F124 anzugeben.
Vergleichbare Referenzen:
Mit dem Angebot sind drei Referenznachweise unter Nutzung des VHB FB 444 (Referenzbescheinigung) aus den Anlagen der Vergabeunterlagen zu vergleichbaren Leistungen mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG, Eigenerklärung Insolvenz - jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.
Gemäß VOB/A.
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend
mit einem verantwortlichen Verteter.
Vertragserfüllungsbürgschaft 5 v. H. der Auftragssumme
(einschließlich der Nachträge),
Bürgschaft für Mängelansprüche 3 v. H. der Auftragssumme
(einschließlich der Nachträge).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fristen für den Nachprüfungsantrag:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.