FE 07.0315/2021/BGB - "Entwicklung einer Prüfsystematik für die Qualitätssicherung von temperaturreduzierten Asphalten" Referenznummer der Bekanntmachung: Z2d-FE 07.0315/2021/BGB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 07.0315/2021/BGB - "Entwicklung einer Prüfsystematik für die Qualitätssicherung von temperaturreduzierten Asphalten"
FE 07.0315/2021/BGB - "Entwicklung einer Prüfsystematik für die Qualitätssicherung von temperaturreduzierten Asphalten"
Asphalt ist der wichtigste Baustoff zur Erhaltung und Ausbau der Straßeninfrastruktur. Herstellung und Einbau herkömmlichen Asphaltmischgutes erfordert Temperaturen von über 150 °C. Dadurch nimmt die Erwärmung der Baustoffkomponenten den größten Anteil der CO2-Emmissionen bei der Herstellung einer Straßenbefestigung aus Asphalt ein. Durch eine Reduzierung der Herstellungstemperaturen kann das Treibhauspotenzial dieser Bauweise erheblich gesenkt werden. Zudem gelingt dadurch eine Temperaturreduzierung der beim Einbau des Asphaltes entstehenden Dämpfe und Aerosole, wodurch die Arbeitsschutzgrenzwerte zukünftig eingehalten werden können.
Neben dem bereits erprobten Einsatz von viskositätsverändernden Zusätzen zum Bindemittel Bitumen kommen für die Reduzierung der Asphalttemperatur weitere Technologien in Betracht, für die bisher nur wenige Erfahrungen in Deutschland vorliegen. Diese umfassen den Einsatz von Schaumbitumen, grenzflächenwirksamen Additiven sowie chemischer Additive.
Zukünftig ist zu erwarten, dass eine Vielzahl verschiedener Additivprodukte und Technologien unterschiedlicher Wirkungsweisen angeboten werden. Für den Einsatz dieser neuen Technologien sind vertragssichere Vorgehensweisen für die Qualitätssicherung dieser Bauweisen erforderlich.
Bis zum Ende der Aussetzfrist für die strengeren Arbeitsplatzgrenzwerte für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen sind anwendungsreife Technologien für Herstellung und Einbau von Asphaltmischgut umzusetzen. Diese erfordern im Vergleich zu den konventionell eingesetzten Asphaltbaustoffen eine ergänzte Prüfsystematik zur Qualitätssicherung.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, ein Qualitätssicherungssystem mit bewährten Prüfverfahren für die neuen Additive und Technologien zu erarbeiten, das dann in das technische Regelwerk integriert werden soll.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nr. 1 Erfahrung und Kenntnisse in der Organisation und Durchführung von Versuchen mit dem Prüfverfahren: Verformungsverhalten nach TP Asphalt-StB, Teil 25 B 1 - nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 1)
Nr. 2 Erfahrung und Kenntnisse in der Organisation und Durchführung von Versuchen mit dem Prüfverfahren: Verarbeitbarkeit im Gyrator (DIN EN 12697-10) - nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Erfahrung und Kenntnisse (formlos)
Nr. 3 Erfahrung und Kenntnisse in der Organisation und Durchführung von Versuchen mit dem Prüfverfahren: Verdichtungswiderstand mittels Walzsektor-Verdichtungsgerät - nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Erfahrung und Kenntnisse (formlos)
Nr. 4 Geräte zur Durchführung der Performance-Prüfverfahren - nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der technischen Ausstattung (formlos)
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.