Sicherheitsdienst Flüchtlingsnotunterkünfte Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0289-4.2.00
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienst Flüchtlingsnotunterkünfte
Überwachen von 2 Notunterkünften für die Stadt Detmold, Einlasskontrolle sowie Bewachung 24h
Hangar 21 Charles-Lindbergh-Ring 10 32756 Detmold, Grüne Halle (Turnhalle des Schulzentrum Mitte) Sprottauer Straße 32756 Detmold
Überwachen von 2 Notunterkünften für die Stadt Detmold, Einlasskontrolle sowie Bewachung 24h
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Im Rahmen der Ukraine Flüchtlingskrise kam es zu einem nicht planbarem Ereignis in der Menge der Menschen und Gefahr im Verzug. Menschen mussten sofort versorgt und akut untergebracht werden, Unterkünfte mussten unverzüglich geschützt werden. Die Umstände ergaben Gründe für eine äußerste Dringlichkeit, die nicht vorhersehbar waren (§ 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDC92T3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.