Betrieb Flüchtlingsnotunterkunft Hangar 21 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0286-4.2.00
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb Flüchtlingsnotunterkunft Hangar 21
Betreiben einer Notunterkunft für die Stadt Detmold, Aufnahme, Registrierung und Versorgung der Bewohner*innen (geflüchtete Ukrainer*innen)
Hangar 21 Charles-Lindbergh-Ring 10 32756 Detmold
- Sicherstellung eines 24/7-Betreuungsdienstes
- Sicherstellung eines 24/7- Sanitätsdienstes mit medizinischen Versorgungsleistungen sowie Durchführen und Überwachen der Pandemieschutzbestimmungen
- Aufnahme der Bewohner*innen und Versorgung mit allen alltäglichen Bedarfen
- Ausführen und Durchsetzen der Hausregeln, Hygienebestimmungen und Brandschutzauflagen- Vernetzung zur auftraggebenden Kommune, Dokumentation
- Vermittlung, ggf. Gestaltung von Beschäftigungsangeboten
- Organisation der Haustierverwahrung/ Tierarztuntersuchungen
- Auszugsmanagement
- Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit
- Informationsweitergabe an die Bewohner*innen, sowie Beschwerdemanagement
- Verpflegungsleistung Frühstück und Abendessen
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Im Rahmen der Ukraine Flüchtlingskrise kam es zu einem nicht planbarem Ereignis in der Menge der Menschen und Gefahr im Verzug. Menschen mussten sofort versorgt und akut untergebracht werden, andere Kapazitäten waren ausgeschöpft. Die Umstände ergaben Gründe für eine äußerste Dringlichkeit, die nicht vorhersehbar waren (§ 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33609
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDC92GJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.