Wartung und Weiterentwicklung der Lehrkräftefortbildung (LFB) in Baden-Württemberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/111
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ibbw-bw.de/,Lde/Startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung und Weiterentwicklung der Lehrkräftefortbildung (LFB) in Baden-Württemberg
Vergabe von IT-Dienstleistungen für die Wartung und Weiterentwicklung der Lehrkräftefortbildung (LFB) in Baden-Württemberg
Das IBBW plant im Auftrag des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg , Unterstützungsleistungen durch einen externen Dienstleister im Zusammenhang mit der Pflege und dem stetigen technisch und fachlich bedingten Ausbau des bestehenden IT-Systems "Lehrkräftefortbildung" (im Folgenden kurz LFB genannt) zu beauftragen.
Das Lehrerfortbildungssystem dient der Verwaltung und Organisation von Veranstaltungen zur Lehrerfortbildung in Baden-Württemberg. Es unterstützt die Planung, die Mitbestimmung durch die Personalvertretungen, die Buchung, die Zulassung, die Durchführung bis hin zur Auswertung von Veranstaltungen sowie die Erstellung von Statistiken. Insgesamt werden mit dem System über 4.000 Schulen mit ca. 140.000 Lehrkräften unterstützt.
Die Unterstützungsleistungen umfassen neben laufenden Pflegearbeiten u.a. die Konzeption, Entwicklung und Integration von neuen, aber auch die Erweiterung von vorhandenen Software-Modulen.
Einmalige Verlängerungsoption um zwei weitere Jahre zu unveränderten Bedingungen gemäß Ziff. II.2.7)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartung und Weiterentwicklung der Lehrkräftefortbildung (LFB) in Baden-Württemberg
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Ziff. II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung" sowie je Los unter Ziff. V.2.4) "Gesamtwert des Auftrags/Loses" wurde aus Gründen des Geheimwettbewerbs jeweils ein fiktiver Wert angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZR2PP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.