White-Label-App_Bonuspunkteprogramm

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrbahn.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.essen.de/leben/umwelt/nachhaltigkeit/gha_.de.html
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

White-Label-App_Bonuspunkteprogramm

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mit Hilfe eines App-basierten virtuellen Anreizsystems sollen die physischen Realexperimente zu einem gesünderen und nachhaltigeren Fortbewegen unterstützt werden. Mobilitätsdaten, die durch das System gewonnen werden, sollen im Rahmen der Begleitforschung ausgewertet werden können.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Allgemein:

Bei dem im Folgenden beschriebenen Vorhaben handelt es sich um ein gemeinsames Ausschreibungsverfahren der Ruhrbahn GmbH und der Stadt Essen, vertreten durch die Grüne Hauptstadt Agentur (GHA). Der Inhalt der Ausschreibung ist Bestandteil verschiedener Förderprogramme – dementsprechend sind unterschiedliche Ausgangslagen bezüglich der Abrechnungsmodalitäten, zu berücksichtigen.

Die Ausschreibung wird federführend durch die Ruhrbahn GmbH durchgeführt. Die Ruhrbahn GmbH wird nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens einen Zuschlag erteilen.

Einzelne Leistungsteile sind durch den AN direkt an die Ruhrbahn GmbH abzurechnen, andere Leistungsteile sind direkt an die GHA (Stadt Essen) abzurechnen (unterschiedliche Rechnungsempfänger). Die jeweiligen Leistungsteile/Leistungsbestandteile sind im Leistungsverzeichnis entsprechend gekennzeichnet.

Im Zuge des umweltpolitischen Diskurses wird dem Verkehrssektor aufgrund seines hohen Energieverbrauchs eine entscheidende Rolle beigemessen. Auch die Städte Essen und Mülheim stehen in Anbetracht eines vergleichsweise hohen Anteils des motorisierten Individualverkehrs vor der großen Herausforderung, das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung langfristig zu verändern. Der Schlüssel hierfür liegt unter anderem in der Schaffung eines leistungsfähigen und nachhaltigen ÖPNVs, der aufgrund seiner Systemvorteile einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Umwelt sowie der Reduktion klimarelevanter Emissionen leisten kann.

Die Ruhrbahn GmbH plant im Zuge eines Förderantrags aus dem Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ des BMVI zur Weiterentwicklung des Mobilitätsassistenten ZÄPP die Einführung eines App-basierten Bonusprogramms für das Smartphone. Mit dessen Hilfe sollen den Bürger*innen Anreize geliefert werden, mehr Wege mit dem Rad, zu Fuß und dem ÖPNV zurückzulegen. Der Fokus richtet sich hierbei darauf, umweltgerechtes Mobilitätsverhalten mit Bonuspunkten zu belohnen. Diese sollen gegen Gutscheine eingetauscht werden, die unter anderem bei lokalen Kooperationspartnern eingelöst werden können.

Die Stadt Essen, vertreten durch die Grüne Hauptstadt Agentur, nimmt seit 01.01.2020 erfolgreich am Förderprogramm „MobilitätsWerkStadt 2025“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung teil. Mit „Be-MoVe – Beteiligungsbasierte Transformation aktiver Mobilität für gesundheitsfördernde Stadt- und Verkehrsinfrastrukturen“ (kurz: Be-MoVe) hat die GHA die zweite von insgesamt drei Phasen erreicht, welche vom 01.07.2021 bis 30.06.2024 läuft. Das Forschungsvorhaben Be-MoVe bringt die Grundlagen, anwendungsorientierte und transformative Forschung in Verbindung und integriert Methoden aus den Bereichen Verkehr und Mobilität sowie Stadtgesundheit miteinander.

Kernelement ist die Entwicklung von großflächigen, physischen und virtuellen Reallaboren, in denen stadträumliche Veränderungen sowie zukünftige Mobilitätsangebote simuliert werden, um gemeinsam mit der Bevölkerung und zivilgesellschaftlicher Gruppen die Vision einer weniger autozentrierten Mobilitätskultur zu entwickeln. Bürger*innen erhalten im Rahmen von Reallaboren die Möglichkeit den Beteiligungsprozess und den Transformationsprozess zur nachhaltigen Mobilität der Zukunft aktiv mitzugestalten. Die vorhandene Infrastruktur und das Angebot in Essen müssen angepasst werden, denn das Verhalten der Menschen hängt signifikant von der Gestaltung des Raums ab.

Mit Hilfe eines App-basierten virtuellen Anreizsystems sollen die physischen Realexperimente zu einem gesünderen und nachhaltigeren Fortbewegen unterstützt werden. Mobilitätsdaten, die durch das System gewonnen werden, sollen im Rahmen der Begleitforschung ausgewertet werden können.

Beschreibung des Vorhabens:

Den Kern des Bonusprogramms soll die Bewertung und schlussendliche Bepunktung umweltfreundlichen Mobilitätsverhaltens bilden. Hierfür soll die persönliche Mobilität des Nutzenden aufgezeichnet, analysiert und ausgewertet werden. Dem Bonusprogramm soll daher ein Mechanismus zu Grunde liegen, welcher einem digitalen Mobilitätstagebuch entspricht. Hierbei soll in den Grenzen des Bediengebiets der Ruhrbahn GmbH erfasst werden, wie die Nutzer*innen sich fortbewegen. Dies soll mit Hilfe der Standortdaten sowie der Aktivitäts- und Bewegungsdaten des eigenen Smartphones erfolgen.

Auf Grundlage der aufgezeichneten Wege und Verkehrsmodi sollen Bonuspunkte vergeben werden, die der Teilnehmer gegen Prämien und Gutscheine einlösen kann. Die Bepunktung soll auf Grundlage der zurückgelegten Kilometer und des Verkehrsmittels bzw. der Fortbewegungsart vorgenommen werden, wobei diese zu unterschiedlichen Gruppen zusammengefasst und gewichtet werden sollen. Die Mobilitätsdaten stehen zur Auswertung zur Verfügung.

Die Ruhrbahn GmbH und GHA möchten zu diesem Zweck eine White-Label-App beschaffen. Diese soll zunächst im Rahmen einer Testphase erprobt werden und im Anschluss für die flächendeckende Umsetzung vorbereitet werden. Die Umsetzung dieses Gesamtziels soll bis Anfang des Jahres 2022 erfolgen.

Die White-Label-App soll im Wesentlichen die folgenden Funktionen beinhalten:

- Aufzeichnung des Mobilitätsverhaltens auf Basis der Standort- und Bewegungsdaten des Smartphones

- Automatische Zuordnung der zurückgelegten Wege zu einem konkreten Verkehrsmittel/ Modalität

- Vergabe von Bonuspunkten auf Basis der zurückgelegten Wege und Modalität

- Bonuspunkte können in der App in Gutscheine der Kooperationspartner umgewandelt und eingelöst werden

- In der App müssen die Prämien- und Gutscheinangebote der Kooperationspartner in Form eines virtuellen Marktplatzes dargestellt werden

- Berechnung der Emissionseinsparungen als Verhaltensfeedback

- Gamification Elemente, wie z.B. Ranglisten und Challenges sollen zur Verfügung stehen

- Bereitstellung der Mobilitätsdaten für weitere Auswertungen, bereinigt um personenbezogene Daten

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Technischer Wert / Gewichtung: 70 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 216-569832
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
13/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Diese Ausschreibung wird nach den Vorschriften der SektVO durchgeführt.

2. Der Auftrag wird in einem offenen Verfahren vergeben.

3. Die Formblätter gemäß Ziffer III.1.1., III.1.2. und III.1.3. sind auf dem Portal „subreport ELViS“ unter https:// www.subreport.de/E94472657 bereitgestellt. Die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind an der dafür vorgesehenen Stelle vollständig auszufüllen, auszudrucken und zu unterschreiben, einzuscannen und in Textform auf elektronischem Weg über das Portal Subreport ElViS einzureichen und hochzuladen.

Die Vergabestelle behält sich vor, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, bei fehlenden,

unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen (insb. Eigenerklärungen, Angaben,

Bescheinigungen, sonstigen Nachweisen) den Bewerber/Bieter aufzufordern, diese nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§§ 51 Abs. 2 SektVO). Die Bewerber/Bieter haben hierauf jedoch keinen Anspruch. Bei der Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrags ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können. Eine Einreichung der Unterlagen per Post, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Es sind ausschließlich die Formblätter der Auftraggeberin (ausgenommen Bankbestätigung) zu verwenden.

4. Rückfragen sind grundsätzlich auf dem elektronischen Weg über das Portal subreport ELViS zu stellen. Bei Rückfragen zur Nutzung des Portals subreport ELViS wenden Sie sich bitte an die Hotline [gelöscht].

Fragen der Bieter werden grundsätzlich auf dem Portal subreport ELViS über die Bieterkommunikation beantwortet. Bieter ohne Registrierung müssen sich selbstständig darüber beim Auftraggeber informieren.

Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, muss der Auftraggeber nicht mehr beantworten. Rechtzeitig gestellte Fragen werden bis spätestens 4 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.

5. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote / Teilnahmeanträge findet nicht statt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1. Ein Nachprüfungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin,

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter VI.4.1. aufgeführten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.

2. Rügen sind an die Kontaktstelle unter I.1. zu richten

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/07/2022

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