Errichtung eines FttB-/H- Netzes in der Stadt Crailsheim Referenznummer der Bekanntmachung: 832.5/3-20 09BW200237
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwäbisch-Hall
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74523
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.breitband-sha.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines FttB-/H- Netzes in der Stadt Crailsheim
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Crailsheim wird der Landkreis Schwäbisch-Hall unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten.
Los 1 - Privatkunden
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Crailsheim wird der Landkreis Schwäbisch-Hall unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 40 km Verlegestrecke, davon ca. 18 km in Bestandstrasse), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 260 Hausanschlüssen, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren. Im Rahmen des Projektes sind Mitverlegungen von Stromkabeln (20kV, 1kV, Beleuchtung) der Stadt Crailsheim sowie der Stadtwerke Crailsheim vorgesehen. Diese sind im Leistungsverzeichnis separat ausgewiesen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30. Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – Zuwendungsbescheid vom 01.02.2021). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 sind einzuhalten. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes vom 23.04.2020 ist als Anlage A und der Zuwendungsbescheid des Landes vom 01.02.2021 als Anlage B beigefügt.
Los 2 - Gewerbegebiet Hardt-Rossfeld
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Crailsheim im Gewerbegebiet Hardt-Rossfeld wird der Landkreis Schwäbisch-Hall unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 6 km Verlegestrecke), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 58 Hausanschlüssen, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30. Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – Zuwendungsbescheid vom 01.02.2021). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 sind einzuhalten. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes vom 23.04.2020 ist als Anlage A und der Zuwendungsbescheid des Landes vom 01.02.2021 als Anlage B beigefügt.
Los 3 - Gewerbegebiet Fliegerhorst
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Crailsheim im Gewerbegebiet Fliegerhorst wird der Landkreis Schwäbisch-Hall unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 7 km Verlegestrecke davon ca. 1 km in Bestandstrasse), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 72 Hausanschlüssen, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30. Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – Zuwendungsbescheid vom 01.02.2021). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 sind einzuhalten. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes vom 23.04.2020 ist als Anlage A und der Zuwendungsbescheid des Landes vom 01.02.2021 als Anlage B beigefügt.
Los 4 - Gewerbegebiet Rossfelder Straße
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Crailsheim im Gewerbegebiet Rossfelder Straße wird der Landkreis Schwäbisch-Hall unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 7 km Verlegestrecke, davon ca. 1,8 km in Bestandstrasse), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 76 Hausanschlüssen, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30. Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – Zuwendungsbescheid vom 01.02.2021). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 sind einzuhalten. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes vom 23.04.2020 ist als Anlage A und der Zuwendungsbescheid des Landes vom 01.02.2021 als Anlage B beigefügt.
Los 5 - Gewerbegebiet Südost
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Crailsheim im Gewerbegebiet Südost wird der Landkreis Schwäbisch-Hall unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 6,6 km Verlegestrecke, davon ca. 2,5 km in Bestandstrasse), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 58 Hausanschlüssen, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren. Im Rahmen des Projektes sind Mitverlegungen von Stromkabeln (20kV, 1kV, Beleuchtung) der Stadt Crailsheim sowie der Stadtwerke Crailsheim vorgesehen. Diese sind im Leistungsverzeichnis separat ausgewiesen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30. Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – Zuwendungsbescheid vom 01.02.2021). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 sind einzuhalten. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes vom 23.04.2020 ist als Anlage A und der Zuwendungsbescheid des Landes vom 01.02.2021 als Anlage B beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Privatkunden
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Gewerbegebiet Hardt-Rossfeld
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 - Gewerbegebiet Fliegerhorst
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4 - Gewerbegebiet Rossfelder Straße
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 5 - Gewerbegebiet Südost
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.