EFRE: AZH (10) Messtechnik für Prüflabor Holzbauforschung Referenznummer der Bekanntmachung: 32/22-Schwg/Thö
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52066
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fh-aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
EFRE: AZH (10) Messtechnik für Prüflabor Holzbauforschung
Am Standort 52152 Simmerath entsteht das Aachener Zentrum für Holzbauforschung (AZH) der Fachhochschule Aachen. Hierbei handelt es sich um ein neues Forschungszentrum, welches der Entwicklung und Optimierung von Innovationen für das ressourceneffiziente und klimaschonende Bauen mit Holz dienen wird.
Das Projekt wird aus Mitteln der Europäischen Union (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020, "Investition in Wachstum und Beschäftigung", EFRE-Förderkennzeichen: EFRE-0500064) und durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert.
Für das Forschungszentrum ist zur Ausstattung des Prüflabors diverse Messtechnik zu beschaffen.
Verbindliche TERMINVORGABE:
Die Auslieferung der Gerätschaften muss zwingend Ende 01/2023 erfolgen
(weitere Details siehe Leistungsbeschreibung)
Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren nach VgV zu den in dieser Ausschreibung und den Angebotsunterlagen genannten Bedingungen.
FH Aachen Aachener Zentrum für Holzbauforschung Walter-Bachmann-Str. 5 52152 Simmerath
TERMINVORGABE:
***die Auslieferung der zu liefernden Gerätschaften muss zwingend Ende 01/2023 erfolgen
Leistungsverzeichnis (Auszug):
Folgende messtechnische Gerätschaften sind zu liefern- (es ist ein Komplettpreis/Gesamtspreis für alle nachfolgend genannten Gerätschaften zu kalkulieren):
LB Pos 1.1 Universalmessverstärker inkl. Software 1 Stück
LB Pos 1.2 Universalmessverstärker 3 Stück
LB Pos 1.3 Induktiver Wegaufnehmer (2 mm) 2 Stück
LB Pos 1.4 Induktiver Wegaufnehmer (10 mm) 4 Stück
LB Pos 1.5 Induktiver Wegaufnehmer (20 mm) 10 Stück
LB Pos 1.6 Induktiver Wegaufnehmer (50 mm) 4 Stück
LB Pos 1.7 Induktiver Wegaufnehmer (100 mm) 2 Stück
LB Pos 1.8 Induktiver Wegaufnehmer (200 mm) 2 Stück
LB Pos 1.9 Induktiver Wegaufnehmer (500 mm) 2 Stück
LB Pos 1.10 Dehnungsaufnehmer 2 Stück
LB Pos 1.11 Seilzugaufnehmer (1,00 m) 2 Stück
LB Pos 1.12 Seilzugaufnehmer (5,00 m) 4 Stück
LB Pos 1.13 Kabelverlängerung ( min. 5 m) 2 Stück
LB Pos 1.14 Kabelverlängerung ( min. 10 m) 2 Stück
LB Pos 1.15 Zug-/Druckkraftaufnehmer (5 kN) 1 Stück
LB Pos 1.16 Zug-/Druckkraftaufnehmer (25 kN) 2 Stück
LB Pos 1.17 Zug-/Druckkraftaufnehmer (125 kN) 2 Stück
LB Pos 1.18 Zug-/Druckkraftaufnehmer (250 kN) 2 Stück
LB Pos 1.19 Zug-/Druckkraftaufnehmer (500 kN) 2 Stück
LB Pos 1.20 Gelenkösen 2 Stück
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Weitere genaue Spezifikationen der einzelnen Gerätschaften und zu den weiteren Ausschreibungsbedingungen siehe Leistungsbeschreibung
Das Projekt wird durch die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen gefördert. EFRE 2014-2020 Investitionen in Wachstum und Beschäftigung, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) , Bezirksregierung Köln 34.1-FI-EFRE-0500064
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister :
Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister. Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufsregistern seines Niederlassungsstaates verzeichnet.
Bspw. Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs
1.Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. Formular 521 EU.
2. Dokument Eignungsprüfung_Referenzen: Umsätze und Personal in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren .
Referenzen :
siehe Dokument Eignungsprüfung_Referenzen, Anlage Referenzen über mindestens eine erbrachte (vollständig abgeschlossene) Referenz-Leistung, die:
-mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.
-in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbracht wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um ein Vergabeverfahren nach VgV / GWB. Es findet somit keine öffentliche Submission statt.
Eine öffentliche Submission wird nicht durchgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.Die Kommunikation ist in diesem Verfahren ausschließlich über diese Vergabeplattform zulässig. Bieterfragen sind bis spätestens sechs Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist zu stellen.
2.Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden.Die vollständigen Angebotsunterlagen müssen bis zum Ende der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform VMP NRW hochgeladen worden sein.
3.Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen.
4.Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMDDF0A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen