Avaya Videokonferenzsysteme inkl. Service- und Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 13.03 - 9915/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]537
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Avaya Videokonferenzsysteme inkl. Service- und Dienstleistungen
Avaya Videokonferenzsysteme inkl. Service- und Dienstleistungen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Avaya Videokonferenzsysteme inkl. Service- und Dienstleistungen.
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert
von 560.000,00 Euro (netto) abgerufen werden.
Zweimalige Verlängerung um ein Jahr auf maximal 4 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die "Anlage Eigenerklärung-Ausschlussgründe" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine
Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt und eine Abfrage des Wettbewerbsregisters durchgeführt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die "Anlage Unternehmensdaten" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Jahresumsatz:
Bitte geben Sie getrennt die Höhe des Jahresumsatzes in den letzten 3 Geschäftsjahren an.
Bitte geben Sie zusätzlich den Durchschnitt der summierten Jahresumsätze dieser 3 Geschäftsjahre an.
Der Durchschnitt der summierten Jahresumsätze muss mindestens 280.000,00 € (netto) bezogen auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand "Avaya Videokonferenzsysteme inkl. Service- und Dienstleistungen" betragen. Ist dabei die Höhe des Jahresumsatzes eines oder mehrerer Jahre geringer als 280.000,00 EUR (netto) pro Jahr, muss die Umsatzentwicklung zwingend einen stetig aufsteigenden Trend aufzeigen.
Listen Sie die geforderten Jahresumsätze auf einer eigens zu
erstellenden Anlage auf. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Umsätze beim Hersteller zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen
geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über
die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind,
kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern
und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Bietergemeinschaften sowie Bieter, die Nachunternehmer einbinden, geben ihre Umsätze addiert an und weisen sie zusätzlich je Unternehmen aus.
Partnerstatus:
Sie sind Hersteller oder erfüllen die folgendenMindestanforderung:
Sie besitzen den vom Hersteller vergebenen Partnerstatus "Diamond" oder "Sapphire" und die Autorisierung "Avaya Aura Solution inkl. Video"
Legen Sie bitte geeignete Nachweise vor! (Kopie/Scan)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger
Abrufberechtigt sind: Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland und folgende Bedarfsträger:
Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R
Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.