Lieferung von Erdgas für die kreiseigenen Liegenschaften Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0218-22-VgV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/verwaltung/Oeffentliche_Ausschreibungen/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas für die kreiseigenen Liegenschaften
Lieferung von Erdgas für die kreiseigenen Liegenschaften
Gasversorgung mit registrierter Leistungsmessung (RLM)
Rhein-Sieg-Kreis Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg Die Gaslieferung hat an das Kreishaus Siegburg und seine Außenstellen sowie die Berufskollegs und Förderschulen - verteilt im Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bonn - zu erfolgen.
Zu Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Lieferung von Erdgas für kreiseigene Liegenschaften im Umfang von 7,7 Mio kWh im Jahr 2023 sowie (optional) jeweils 6,85 Mio kWh in den Jahren 2024 - 2026.
Der Vertrag beginnt am 01.01.2023 um 06:00 Uhr und endet zum 01.01.2024 um 06:00 Uhr. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 6 Monaten zum 31. Dezember des laufenden Lieferjahres gekündigt wird.
Der Vertrag endet automatisch zum 01.01.2027, ohne dass es einer gesonderten schriftlichen Kündigung bedarf.
Gasversorgung ohne registrierte Leistungsmessung (SLP)
Rhein-Sieg-Kreis Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg Die Gaslieferung hat an das Kreishaus Siegburg und seine Außenstellen sowie die Berufskollegs und Förderschulen - verteilt im Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bonn - zu erfolgen.
Zu Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Lieferung von Erdgas für kreiseigene Liegenschaften im Umfang von 2,8 Mio kWh/Jahr.
Der Vertrag beginnt am 01.01.2023 um 06:00 Uhr und endet zum 01.01.2024 um 06:00 Uhr. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 6 Monaten zum 31. Dezember des laufenden Lieferjahres gekündigt wird.
Der Vertrag endet automatisch zum 01.01.2027, ohne dass es einer gesonderten schriftlichen Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Energie beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma bei der Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) unverzüglich anzeigen. Es werden daher nur Angebote von Bietern akzeptiert, die auf der Website der Bundesnetzagentur gelistet sind.
Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union müssen als Energieversorgungsunternehmen von der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats ordnungsgemäß zugelassen sein und dies auf Verlangen der Vergabestelle - ggf. mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache - nachweisen.
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Eigenerklärung Ausschlussgründe) zu erklären.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen für Nachunternehmer.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen.
Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
Ein Entwurf der geforderten Erklärung kann auf dem Vergabeportal eingesehen und heruntergeladen werden.
1) Abschluss des Integritätsvertrags
2) Eintragungen im Wettbewerbs- und/oder Gewerbezentralregister können zum Angebotsausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
- ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsformular
- ausgefülltes Preisblatt/Los
- Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend)
- Formblatt Unteraufträge
Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
- ausgefülltes Formblatt Netzbetreiberdaten/Los
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind (Anforderung nur von Bietern in der engeren Wahl):
- Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert)
- Nachweis über die Eintragung als Energieversorgungsunternehmen bei der zuständigen Behörde des Herkunftslands des Bieters (nur für Bieter aus anderen Staaten)
- unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrages
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Bewerbungs- und die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Gem. Art. 5 k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/ 576 fallen im Bereich der Öffentlichen Aufträge in den Anwendungsbereich der aktuell geltenden Sanktionen, soweit Personen oder Unternehmen - die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen - unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an der Auftragsausführung (Lieferkette) beteiligt sind. Eine entsprechende Eigenerklärung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Grundsätzlich besteht somit ein Zuschlagsverbot in Vergabeverfahren für Bieter mit (unmittelbarem oder mittelbarem) Russlandbezug. Der Kauf von Gas ist von den speziellen Vorgaben für Vergaben der öffentlichen Hand bis auf Weiteres ausgenommen (Art 5K Abs. 2 Buchstabe e) Sanktions-VO), wenn eine (Ausnahme-)Genehmigung einer nach Maßgabe der Sanktions-VO "zuständigen Behörde" vorliegt. Diese Genehmigung wird vom Auftraggeber - sofern erforderlich - beantragt. Der Zuschlag an die vorgenannten Unternehmen steht daher unter dem Vorbehalt der Erteilung der vorbenannten Genehmigung. Sofern diese nicht erteilt wird, muss das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Die Bieterinformation gemäß § 134 GWB wird auschließlich über das Vergabeportal versendet.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDM8P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.