Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büroausstattungen und Zubehör für die Einrichtung von CoWorking Spaces des BMUV in Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: Z II 2-VSt. 1594/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmuv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büroausstattungen und Zubehör für die Einrichtung von CoWorking Spaces des BMUV in Berlin
Mit dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büroausstattungen und Zubehör zur Erschließung der künftigen CoWorking-Spaces am Berliner Dienstsitz des Bundeministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) geschlossen werden.
Erfüllungsort für die Leistungen aus dem Rahmenvertrag können auch andere Dienstgebäude des BMUV in Berlin sein. Der Rahmenvertrag gilt insoweit nur für das Einzugsgebiet im Bundesland Berlin.
Das geschätzte Auftragsvolumen umfasst die Ausstattung von maximal 6 Räumen als CoWorking Spaces mit einem voraussichtlichen Gesamtauftragswert i.H.v. 284.427,61 Euro inkl. 19 % Umsatzsteuer (USt.)
Das neue Raumkonzept des BMUV Berlin sieht u.a. vor, dass Arbeitseinheiten Raumkontigente zugewiesen bekommen. Dabei ist die Anzahl der zugewiesenen Räume geringer als die
Anzahl der Mitarbeiter*innen im Referat. Der dabei gewonnene Raum soll dem gesamten BMUV zugutekommen und muss so gestaltet werden, dass Kommunikation und agiles Arbeiten im Fokus stehen. Diese Räume sollen sukzessive und je nach Bedarf in CoWorkingSpaces umgewandelt und mit adäquatem Mobiliar ausgestattet werden. Das Muster-Raumkonzept hierfür wurde von der Firma Raumhaus GmbH, Winterfeldtstraße 60,10781 Berlin aufgestellt.
Nach einer erfolgreichen Pilotierung in den Dienstgebäuden Stresemannstraße sowie Köthenerstraße 2-3 soll mit dieser Ausschreibung eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
Büroausstattungen und Zubehör zur Erschließung der künftigen CoWorking-Spaces am Berliner Dienstsitz des BMUV geschlossen werden.Die Ausstattung der Räume erfolgt grundsätzlich nach dem Muster-Raumkonzept. Die Liefergegenstände in Anlage 1 (Dokument 03.01.01) zur Leistungsbeschreibung entsprechen in Art und Stückzahl dem Muster-Raumkonzept für einen Raum. Die AGín kann davon im Einzelfall abweichen. Optional können kleinere Anpassungsleistungen (Liefer- und Planungsleistung) hinzukommen, um bei Bedarf das Muster-Raumkonzept dem tatsächlichen Raumzuschnitt anzupassen.
Für Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erteilt die AGin entsprechende Einzelaufträge. Durch den Abschluss dieser Rahmenvereinbarung wird weder ein Anspruch der/des AN
auf ein bestimmtes Auftragsvolumen noch auf die Erteilung einer bestimmten Zahl von Einzelaufträgen begründet. Die Entscheidung über den jeweiligen Umfang der zu beauftragenden Leistungen liegt allein im Ermessen der AGin.
Zu den im Einzelnen zu erbringenden Leistungen wird auf Anlage 1 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen.
Die Lieferung hat frei Verwendungsstelle zu erfolgen inklusive Vertragen (Anlieferung, Entladung und Transport innerhalb des Gebäudes) und Montage inkl. aller dafür benötigten Teile und gebrauchsfertige Aufstellung.
Die Anlieferung soll in das
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Stresemannstraße 128-130
(Anlieferung über Erna-Berger-Straße)
10117 Berlin
und
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Köthener Straße 2-3 sowie 43.1 Leistungsbeschreibung Seite 3 von 3
(Anlieferung über Gabriele-Tergit-Promenade)
10963 Berlin
erfolgen.
Der Lieferorte sind ebenerdig zu erreichen. Ein Aufzug ist vorhanden.
Der Zeitpunkt der Lieferung erfolgt nach vorheriger Absprache, Montag bis Freitag, zwischen 7.00 bis 15.00 Uhr.
Die AG'in hat das Recht, einseitig den Vertrag um 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung hat die AG'in vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes gegenüber dem AN schriftlich bis spätestens
drei Monate vor Inanspruchnahme zu erklären.
zu II.2.6: Die Lieferleistung ist als Rahmevereinbarung ohne Abnhameverpflichtung gekennzeichnet.Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wurde als Schätzmenge in einer Bedarfserhebung ermittelt. Die bei der Schätzung ermittelte Abnahmemenge beträgt rd. 239.000 Euro zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer für die Ausstattung von maximal 6 Räumen.
Der Höchstwert über die Gesamtlaufzeit des Vertrags (inkl. Verlängerungsoptionen) bestimmt sich anhand der tatsächlichen Kosten für die Ausstattung von maximal 6 Räumen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es wird von der/dem AN erwartet, Verpackungsmüll grundsätzlich zu vermeiden. Sofern dies nicht möglich ist, sind für die Verpackung der Ware umweltfreundliche Materialien (z. B. Papier oder Kartonagen) zu verwenden. Folien und entbehrliche Umverpackungen sind möglichst zu vermeiden. Transportverpackungen (z. B. Paletten) bzw. Umverpackungen sind sofort bei der Lieferung oder im Einvernehmen mit der Anlieferungsstelle zu einem späteren Zeitpunkt kostenfrei durch die/den AN zurückzunehmen, wiederzuverwenden oder zu recyceln.
Sollte der Verpackungsmüll unvermeidbar sein, ist sicherzustellen, dass dieser aus Rezyklaten besteht (Rezyklate im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetztes sind sekundäre Rohstoffe, die durch die Verwertung von Abfällen gewonnen worden sind oder bei der Beseitigung von Abfällen anfallen und für die Herstellung von Erzeugnissen geeignet sind.)
Insbesondere sind in Bezug auf nachhaltiges Handeln zu berücksichtigen:
der Gemeinsame Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten in der jeweils gültigen Fassung und die
die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur klimafreundlicher Leistungen (AVVKlima) in der jeweils gültigen Fassung.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.08.2022.
2. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen
rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die
Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
3. Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 43123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse
an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.