Ingenieurleistung Projektsteuerung, Erweiterungsneubau Stadtarchiv Neuss Referenznummer der Bekanntmachung: 65-22-83-E31969417
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41460
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabe-neuss.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistung Projektsteuerung, Erweiterungsneubau Stadtarchiv Neuss
Ingenieurleistung Projektsteuerung: Für die Maßnahme wird ein Projektsteuerer für die Projektstufe 1-5 benötigt. Um die Maßnahme in der Planung und Ausführung zu koordinieren, steuern, überwachen, etc.
Neuss
Ingenieurleistung Projektsteuerung: Für die Maßnahme wird ein Projektsteuerer für die Projektstufe 1-5 benötigt. Um die Maßnahme in der Planung und Ausführung zu koordinieren, steuern, überwachen, etc.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung (VHB 124, Bestandteil der kostenlosen Vergabeunterlagen s. I.3) oder PQ-Nachweis.
013 Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Eigenerklärung (VHB 124, Bestandteil der kostenlosen Vergabeunterlagen s. I.3) oder PQ-Nachweis.
Abgabe Umsatzzahlen 2019-2021 und Kapazitäten Büro
Eigenerklärung (VHB 124, Bestandteil der kostenlosen Vergabeunterlagen s. I.3) oder PQ-Nachweis.
Abgabe Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zur Ausschreibung sind unverzüglich spätestens bis 25.07.2022 zu stellen. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text verbindlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).