Erbringung von fachlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen in der Standardisierung von Cyber- und Informationssicherheit für das BSI Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 14.16 - 0721/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von fachlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen in der Standardisierung von Cyber- und Informationssicherheit für das BSI
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von fachlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen in der Standardisierung von Cyber- und Informationssicherheit für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Die unter dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen können bis zu einer Höchstmenge von 1.000 Personentagen bezogen auf den maximalen Vereinbarungszeitraum von vier Jahren (zwei Jahre Vereinbarungslaufzeit zuzüglich zweimal ein Jahr Verlängerungsmöglichkeit) abgerufen werden.
Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht.
Die Höchstmenge entspricht der Gesamtschätzmenge.
Das Abrufvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz:
Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtjahresumsatz des Bieters in den letzten drei (3) Geschäftsjahren im Dokument
"10 Unternehmensdarstellung" pro Geschäftsjahr anzugeben. Bei Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der gesamten Bieterkonstellation addiert. Der jeweilige Gesamtjahresumsatz des Bieters bzw. der Bieterkonstellation muss pro Geschäftsjahr mindestens 500.000 € betragen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mindestens eine (1) geeignete Referenz mit Bezug zur vergabegegenständlichen Leistung ein.
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenz (en) dar.
Zu der/den Referenz (en) ist/sind folgende Angaben zu machen:
• Bezeichnung des Projekts,
• Auftraggeber,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten,
• Branche,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Umfang in Personentagen,
• Projektbeschreibung (Kurzbeschreibung, durchgeführte Leistungen,
Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannte(n) Referenz (en):
• Die Referenz(en) darf/ dürfen nicht älter als fünf (5) Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist dieser Ausschreibung).
• Sofern es sich um (eine) Referenz (en) handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde(n), ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
• Das/die Referenzprojekt(e) muss/müssen jeweils einen Umfang von mindestens zehn (10) Personentagen aufweisen (Aufwand in Personentagen auf Seiten des Bieters)
• Durch die eingereichte(n) Referenz(en) muss/müssen folgende Beratungsbereiche abgedeckt werden, wobei ein (1) Referenzprojekt auch mehrere Beratungsbereiche abdecken kann:
- Normierung der Cyber- und Informationssicherheit
- Elektronische Identitäten und Authentifizierungsverfahren
- Virtualisierung und Cloud-Sicherheit
- Digitale Vernetzung und Internet of Things (IoT)
- Managementsysteme für Informationssicherheit (ISMS)
- Digitale Anwendungsbereiche, die in ihrer Sicherheitsarchitektur IT-Sicherheitselemente verwenden
- Grundnormen der Informationssicherheit
• Es handelt sich bei mindestens einem (1) Referenzprojekt um einen Auftrag aus der öffentlichen Verwaltung (öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB)
Für die Referenz(en) ist das Dokument "06 Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebene(n) Referenz(en) zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Unterauftragnehmer am Referenzprojekt beteiligt waren, müssen dessen Leistungen und der Auftragsumfang angegeben werden.
Es werden nur so viele Referenzen gefordert, mittels derer die o.g. Beratungsbereiche mindestens abgedeckt werden. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerberfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Maßnahmen gemäß Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit IT
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Abrufberechtigter Bedarfsträger:
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
2) Neben Erklärungen und Nachweisen zur Eignung sind mit dem Angebot die nachstehenden sonstigen Erklärungen und Nachweise einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)
- Eigenerklärung Sanktionen Russland
- Dokument Unternehmensdaten
- Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit bei IT-Aufträgen
- Eigenerklärung Auftragsverarbeitung
- Verpflichtungserklärung Scientology
- Verpflichtungserklärung VS-NfD
- Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz
- Katalogdaten KdBund
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.