Umbau und Erweiterung Grundschule Helpup in Oerlinghausen, Vergabeverfahren Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: IKZ 127/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oerlinghausen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 33813
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oerlinghausen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lippe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Erweiterung Grundschule Helpup in Oerlinghausen, Vergabeverfahren Tragwerksplanung
Die zum Kreis Lippe (Nordrhein-Westfalen) gehörende Bergstadt Oerlinghausen beabsichtigt den teilweisen Umbau sowie die Erweiterung der Grundschule Helpup, Lagesche Str. 26, 33813 Oerlinghausen. Mit diesem Verfahren werden Leistungen
der Tragwerksplanung für das Projekt vergeben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Bergstadt Oerlinghausen ist Trägerin der Grundschule Helpup, gelegen Lagesche Str. 26, 33813 Oerlinghausen, Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen. Die Grundschule Helpup ist eine von zwei städtischen Grundschulen der Stadt. Die Grundschule Helpup ist in verschiedenen Gebäuden unterschiedlichen Alters untergebracht, die sich über ein größeres Areal erstrecken. Auf Basis einer vorliegenden Vorplanung ist beabsichtigt, einen Erweiterungsbau anstelle der jetzigen Verwaltung zu errichten. Die Abwicklung des Umbaus und der Erweiterung soll in zwei Bauabschnitten erfolgen, um den Schulbetrieb in den anderen Gebäudeteilen während der Baumaßnahme zu sichern. Die auf dem Gelände vorhandene Sporthalle soll erhalten bleiben und wird während der gesamten Maßnahme weiter benutzt. Bei der Planung sollen nach Möglichkeit umweltfreundliche Baustoffe berücksichtigt werden. Baustoffe, Materialien und Konstruktionen sollen notwendige Reinigungs-, Instandhaltungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen auf ein notwendiges Minimum reduzieren. Die technische Gebäudeausrüstung soll schlank ausgeführt werden und mit möglichst wenig aktiven technischen Komponenten auskommen. Ein wichtiges Ziel ist die Erreichung einer Zuwendung für energetische Maßnahmen ( „Effizienzhaus 55“).
Vorläufige Kosten (brutto): Kostengruppen KG 300 (Baukonstruktion) von EUR 1.911.523,00 und in KG 400 (Technische Anlagen) von EUR 574.500,00, insgesamt 2.437.713,38. Unter Berücksichtigung von § 50 Abs. 1 HOAI ergeben sich für die Tragwerksplanung vorläufige anrechenbare Kosten von EUR 931.754,33 netto. Die hier abgefragten Leistungen betreffen die Leistungsphasen 1-6 der Tragwerksplanung (vgl. § 51 Abs. 1 HOAI). Die Vergabestelle wird die Leistungen stufenweise in maximal 2 Bearbeitungsstufen beauftragen. Beauftragt werden in Bearbeitungsstufe 1 mit Zuschlagserteilung zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 51 Abs. 1 HOAI. Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen/Zusatzleistungen gem. Leistungsbeschreibung und Vertrag. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen. Die weitere Bearbeitungsstufe wären die Leistungsphasen 5 und 6 nach § 51 Abs. 1 HOAI (Bearbeitungsstufe 2).
Das Honorar soll unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 vereinbart werden. Bieter haben die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten.
Das angegebene Datum des Endes der Vertragslaufzeit bezieht sich auf das derzeit geplante Ende der Bauzeit. Das tatsächliche Leistungsende für den Auftragnehmer ist vom Abschluss der beauftragten Leistungsstufe abhängig und kann nach dem genannten Termin liegen.
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung: Die Vergabe erfolgt stufenweise. Beauftragt werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 51 Abs. 1 HOAI (Beauftragungsstufe 1), anschließend bei Fortsetzung des Projekts die Leistungsphasen 5 und 6 nach § 51 Abs. 1 HOAI (Beauftragungsstufe 2). Der Auftraggeber ist in der Beauftragung der weiteren Beauftragungsstufe nach Beauftragungsstufe 1 frei. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen. Besondere und Zusatzleistung laut Leistungsbeschreibung und Vertrag.
Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz). Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung die Einholung eines Gewerbezentralregisterauszugs vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angabe des vollständigen Namens des Bieters bzw. des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft unter Nennung von: Firmenbezeichnung, Anschrift, Kontaktperson mit Telefon- und Faxnummer, E-Mail und Homepage, Rechtsform des Bieters, Jahr der Bürogründung, Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens, Angabe zu KMU und Büroinhaber,
2. Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Interessen und zu Beteiligungen/wirtschaftlichen Verknüpfungen,
3. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet,
4. Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB, also über das Nichtvorliegen von Verurteilungen im Sinne von § 123 Abs. 1 bis 3 GWB sowie Erklärung zum Nachkommen der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
5. Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB, Eintrag im Gewerbezentralregister, Verpflichtungen nach MiLoG,
6. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
7. Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister. Ist der Bieter im Handels- oder Partnerschaftsregister oder einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bieters eingetragen, ist dem Angebot über die Eintragung ein aktueller Nachweis des Registers beizufügen (z.B. Handels- oder Partnerschaftsregisterauszug, Kopie ausreichend, aktueller Stand). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes in einer amtlich beglaubigten Übersetzung vorzulegen,
8. Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen, aber nicht für den geforderten Nachweis, Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung. Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft mit dem Angebot alle vorgenannten Erklärungen abgeben und – wenn einschlägig – den Nachweis nach vorstehender Ziffer 7 vorlegen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung und zugleich zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1. bis 8. vorzulegen. Von dem Bieterer/ der Bietergemeinschaft ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (z.B. Verpflichtungserklärung).
1. Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate und noch gültig, Kopie ausreichend) mit Deckungssummen über mindestens EUR 2,0 Mio. für Personenschäden und über mindestens EUR 2,0 Mio. für sonstige Schäden (beides jährlich mindestens zweifach maximiert). Alternativ: Nachweis durch Bestätigung eines Versicherers (nicht eines Versicherungsmaklers, nicht älter als 12 Monate und noch gültig, Kopie der Bestätigung des Versicherers ist ausreichend), im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz sicherzustellen.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Tragwerksplanung) der letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Alle Werte sind netto anzugeben, also ohne Umsatzsteuer.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen, aber nicht für den geforderten Nachweis, Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung.
Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft mit dem Angebot alle vorgenannten Erklärungen abgeben und den Nachweis nach vorstehender Ziffer 1. vorlegen. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von
Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1. und 2. vorzulegen.
Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate und noch gültig, Kopie ausreichend) mit Deckungssummen über mindestens EUR 2,0 Mio. für Personenschäden und über mindestens EUR 2,0 Mio. für sonstige Schäden (beides jährlich mindestens zweifach maximiert). Alternativ Nachweis durch Bestätigung eines Versicherers (nicht eines Versicherungsmaklers, nicht älter als 12 Monate und noch gültig, Kopie der Bestätigung des Versicherers ist ausreichend), im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz sicherzustellen. Bei Bietergemeinschaften ist jeweils einer der vorgenannten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
1. Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten Referenzprojekte über Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung für den Umbau, die Erweiterung oder die Sanierung von Gebäuden mit einer Mindestbausumme von EUR 1,4 Mio. netto in der Kostengruppe 300 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten). Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 6 nach § 51 Abs. 1 HOAI (oder dem vergleichbare Leistungen) beauftragt worden sein. Zeitlich entscheidend ist der in der Auftragsbekanntmachung genannte Abgabetermin des Angebotes. Das genannte Projekt muss mindestens Honorarzone III nach HOAI (oder vergleichbar) unterfallen.
Erforderlich ist für jede Referenz jeweils die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, des Gebäudetyps, der Auftragsart (insbesondere ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des eigenen Unternehmens (beauftragte und erbrachte Leistungsphasen und wesentliche erbrachte Leistungen), der Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten, des Bearbeitungszeitraumes (jeweils von-bis und Monat/Jahr), der Baukosten in Kostengruppe 300 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten), der Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar) und des eigenen Rechnungswertes.
Die Vorlage einer Bescheinigung des Auftraggebers über das Referenzprojekt ist nicht erforderlich, die Eigenerklärung des Bieters ist ausreichend.
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte und die Anzahl der beschäftigten Igenieure (w/m/d), diese umgerechnet auf Vollzeitstellen, der letzten drei Jahre ersichtlich ist;
3. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt, möglichst unter Angabe des Unterauftragnehmers.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Angaben nach den Ziffern 1. bis 3. vorzulegen.
Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die vorgenannten Angaben machen, bei den Referenzen nach Ziffer 1. jedoch nur für den Leistungsteil, den das Bietergemeinschaftsmitglied im Auftragsfall übernehmen wird.
Angabe von mindestens einer in den letzten fünf Jahren erbrachten Referenz über Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung für den Umbau, die Erweiterung oder die Sanierung eines Gebäudes mit einer Mindestbausumme von EUR 1,4 Mio. netto in der Kostengruppe 300 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten). Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 6 nach § 51 Abs. 1 HOAI (oder dem vergleichbare Leistungen) beauftragt worden sein. Zeitlich entscheidend ist der in der Auftragsbekanntmachung genannte Abgabetermin des Angebotes. Das genannte Projekt muss mindestens Honorarzone III nach HOAI (oder vergleichbar) unterfallen.
Erforderlich ist die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, des Gebäudetyps, der Auftragsart (insbesondere ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des eigenen Unternehmens (beauftragte und erbrachte Leistungsphasen und wesentliche erbrachte Leistungen), der Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten, des Bearbeitungszeitraumes (jeweils von-bis und Monat/Jahr), der Baukosten in Kostengruppe 300 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten), der Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar) und des eigenen Rechnungswertes.
§ 75 Abs. 1 VgV: Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Nach § 75 Abs. 3 VgV sind juristische Personen zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
1. Projektsprache: deutsch.
2. Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Mindestlohn und des TVgG-NRW
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden.
2. Macht der Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat
3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist.
4. Es findet ein einstufiges offenes Verfahren statt. Es werden nur einmalig Angebote abgefragt. Es finden keine Verhandlungen über die Angebote und keine Präsentationstermine statt.
5. Weitere Informationen ergeben sich aus den weiter zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen.
6. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals bzw. den dortigen Support. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass im Vergabeportal (derzeit) unter https://www.deutsche-evergabe.de/home/help Hilfestellungen zum Umgang mit dem Vergabeportal und ein Leitfaden für Unternehmen abrufbar sind. Das Vergabeportal verfügt ferner über einen technischen Support, der auf der Homepage angegeben ist. Informationen über elektronische Mittel finden Sie unter http://www.deutsche-evergabe.de/content/documents/Information_ueber_elektronische_Mittel.pdf.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.