Abtransport und Verwertung von Grünabfällen und Wurzelstöcke im Bereich Rheinebene Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 721.5934
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abtransport und Verwertung von Grünabfällen und Wurzelstöcke im Bereich Rheinebene Süd
Abtransport und Verwertung von Grünabfällen und Wurzelstöcke im Bereich Rheinebene Süd
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abtransport und Verwertung von Grünabfällen und Wurzelstöcken mit 6 gemeindeeigenen Sammelstellen für Grünabfälle und 2 kreiseigenen Sammelstellen für Grünabfälle. Auf einer kreiseigenen Sammelstelle werden auch Wurzelstöcke angenommen.
Der Vertrag verlängert sich maximal um 1 weiteres Jahr (bis 31.12.2024), sofern nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflicht vorliegt.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019, 2020 und 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachwei-sen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, sowie 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden (als Download vorhanden) Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern
— Nutzungsnachweis/e für die vorgesehene/n Verwertungs-/Kompostierungs¬anlage/n für Grünabfälle.
— Nutzungsnachweis/e für die vorgesehene/n Verwertungs-/Kompostierungs¬anlage/n für Wurzelstöcke.
— Nutzungsnachweis/e für die vorgesehene/n Verwertungs-/Kompostierungs¬anlage/n für Grünabfälle. (Mustertext als Download vorhanden). Soweit der Bieter selbst Eigentümer der jeweils angebotenen Verwertungs-/Kompostierungs¬anlage/n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die vorgesehene Anlage muss für die Behandlung/Entsorgung der entsprechenden Abfälle zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe genehmigt sein.
— Nutzungsnachweis/e für die vorgesehene/n Verwertungs-/Kompostierungs¬anlage/n für Wurzelstöcke. (Mustertext als Download vorhanden). Soweit der Bieter selbst Eigentümer der jeweils angebotenen Verwertungs-/Kompostierungs¬anlage/n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die vorgesehene Anlage muss für die Behandlung/Entsorgung der entsprechenden Abfälle zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe genehmigt sein.
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden zu rTariftreue- und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz– LTMG)
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die „Vergabeplattform Ortenaukreis“ (www.ortenaukreis.deutsche-evergabe.de). Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht; zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die „Vergabeplattform Ortenaukreis“ an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der „Vergabeplattform Ortenaukreis“ erteilt. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.